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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 08.11.1995 - 6 U 153/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3051
OLG Naumburg, 08.11.1995 - 6 U 153/95 (https://dejure.org/1995,3051)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.11.1995 - 6 U 153/95 (https://dejure.org/1995,3051)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. November 1995 - 6 U 153/95 (https://dejure.org/1995,3051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung eines Vergütungsanspruchs für Planungsarbeiten zur Errichtung eines Geschäftshauses wegen Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer; Pflicht zum Hinweis auf die fehlende Architekteneigenschaft eines Sachbearbeiters bei Übernahme bei Übernahme von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Architektenhonorar: Pflichten des Architekten - unzureichende Auftragsausführung durch Nicht-Architekten - Vereinbarung der HOAI - culpa in contrahendo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist in einem "Büro für Architektur" kein Architekt tätig, entsteht für Planungsleistung kein Honoraranspruch! (IBR 1996, 379)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenrahmen mißachtet - kein Honorar! (IBR 1996, 427)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1996, 889
  • ZfBR 1996, 322
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2008 - 23 U 88/07

    Abgrenzung der rein akquisitorischen Tätigkeit des Architekten zum Vorliegen

    Der Architekt bewegt sich zwar als Planer nicht in einem "wirtschaftlich freien Raum" (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11.06.1986, 25 U 237/85, BauR 1987, 464; OLG Naumburg, Urteil vom 08.11.1995, 6 U 153/95, BauR 1996, 889).
  • OLG Schleswig, 24.04.2009 - 1 U 76/04

    Baukostenüberschreitung: Toleranzrahmen von 30%?

    Der Beklagte wusste zudem, dass es sich um ein Renditeobjekt handelte, so dass die Kosten für die Finanzierung des Bauvorhabens von entscheidender Bedeutung waren (vgl. hierzu OLG Naumburg, BauR 1996, 889; BGH NM 1994, 856, 857).
  • OLG Jena, 09.09.2010 - 1 U 887/07

    Planungsvorgaben missachtet: Honorarverlust!

    Ein Bauherr, der ihm zu weit gehende Vorschriften macht und einen Entwurf vorlegt, läuft Gefahr, dass der neue Planer den Entwurf ablehnt oder dem Verlangen, ihn zu übernehmen (und zu überarbeiten) nur ungern nachkommt, so dass die weitere Baubearbeitung des Bauvorhabens darunter leidet (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.1970, 20 U 99/69, BauR 1970, 119 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 08.11.1995, 6 U 153/95).
  • OLG Naumburg, 23.03.2005 - 6 U 155/00

    Fehlende Architekteneigenschaft des Bauingenieurs

    Zwar wird durch die Rechtsprechung überwiegend angenommen, dass ein Auftragnehmer, der - wie der Kläger - nach den landesrechtlichen Vorschriften nicht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt ist, diesen Umstand dem künftigen Bauherrn grundsätzlich von sich aus schon bei den Vertragsverhandlungen, die dem Vertragsschluss vorausgehen, offenbaren und dessen Entscheidung abwarten muss, ob unter diesen Umständen der Vertrag abgeschlossen werden soll (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1995 - 6 U 153/95-, BauR 1996, 889, 890; OLG Nürnberg, Urteil vom 12. September 1997 - 6 U 2235/96, BauR 1998, 1273, 1274 mwN, OLG Hamburg, Urteil vom 16. August 1996 - 14 U 112/93, OLGR 1996, 306, 308; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Februar 1993 - 22 U 235/92, NM-RR 1993, 1173; OLG Köln, Urteil vom 15. Januar 1980 - 9 U 128/79, BauR 1980, 372; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Kapitel 2 Rn. 18 n).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.11.1995 - 6 U 4206/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12324
OLG München, 16.11.1995 - 6 U 4206/95 (https://dejure.org/1995,12324)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.1995 - 6 U 4206/95 (https://dejure.org/1995,12324)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 1995 - 6 U 4206/95 (https://dejure.org/1995,12324)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99

    "Online" als Firmenbestandteil - Unterscheidungskraft - Verwechlungsgefahr -

    Insbesondere kann offen bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verwendung einer Internet-Domain zugleich die Produkte des im Internet vertretenen Unternehmens ihrer betrieblichen Herkunft nach kennzeichnet, also einen kennzeichenmäßigen Gebrauch im herkömmlichen Sinne darstellt (siehe dazu: Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 65), und ob § 14 MarkenG nur Schutz gegen eine markenmäßige Verwendung eines Zeichens bietet oder ob er jegliche unbefugte Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr, also auch den nicht zeichenmäßigen Gebrauch der hier möglicherweise vorliegenden Art, untersagt (zu dieser höchst streitigen Frage vgl. OLG Hamburg, MD 2000, 55 ff. und WRP 1996, 572, 576; KG, OLGR 1998, 338, 339; OLG München, OLGR 1996, 191; Klaka in: Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Auflage, § 14 Rn. 21 und § 23 Rn. 5; Fezer, a.a.O., § 14 Rn. 35 ff.; Piper, GRUR 1996, 429, 434; von Gamm, WRP 1993, 797 und Starck, GRUR 1996, 690, 691).
  • OLG Köln, 11.02.2000 - 6 U 56/99

    Markenrecht im Getränkehandel - "Früchstücks-Trunk" - Kennzeichnungskraft und

    Auch kommt es nicht darauf an, ob § 14 MarkenG nur Schutz gegen eine markenmäßige Verwendung eines Zeichens bietet oder ob er jegliche unbefugte Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr, also auch den nicht zeichenmäßigen Gebrauch, untersagt (zu dieser höchst streitigen Frage vgl. OLG Hamburg a.a.O. und WRP 1996, 572, 576; KG, OLGR 1998, 338, 337; OLG München, OLGR 1996, 191; Piper, GRUR 1996, 429, 434; von Gamm, WRP 1993, 797; Fezer, a.a.O., § 14 Rdn. 35 ff.; Starck, GRUR 1996, 690, 691 und Klaka in: Althammer/Ströbele/Klaka, MarkenG, 5. Auflage § 14 Rdn. 21 und § 23 Rdn. 5).
  • OLG Köln, 10.03.2000 - 6 U 109/99

    Markenmäßige Benutzung eines fremden Zeichens in Messezeitung - Wort/Bildmarke

    Offenbleiben kann auch, ob § 14 MarkenG nur Schutz gegen eine markenmäßige Verwendung eines Zeichens bietet oder ob diese Bestimmung jegliche unbefugte Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr, also auch den nicht zeichenmäßigen Gebrauch, untersagt (zu dieser in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum höchst umstrittenen Frage vgl. z.B. OLG Hamburg, LRE Band 36, 257 ff.; KG, OLGR 1998, 338; OLG München, OLGR 1996, 191 sowie Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 50, 51 und 52 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 05.07.1996 - 1 WF 36/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8413
OLG Braunschweig, 05.07.1996 - 1 WF 36/96 (https://dejure.org/1996,8413)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.07.1996 - 1 WF 36/96 (https://dejure.org/1996,8413)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Juli 1996 - 1 WF 36/96 (https://dejure.org/1996,8413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 384
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12

    Gebührenfestsetzung gegen eigenen Mandanten: Teilerlass von Rechtsanwaltskosten

    Zur Begründung wurde angeführt, dass der Normzweck des § 19 Abs. 8 BRAGO, die Billigkeitskontrolle dem streitigen gerichtlichen Verfahren vorzubehalten, nicht berührt sei, wenn der Rechtsanwalt endgültig und verbindlich nur die Mindestgebühr des gesetzlichen Gebührenrahmens beanspruche und deshalb eine Billigkeitskontrolle ausscheide (OLG Hamburg, AnwBl 1963, 56; OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384; OVG Lüneburg, MDR 1997, 107; OLG Koblenz, MDR 2000, 1033; LG Osnabrück, JurBüro 1995, 648; LG Hagen, Rpfleger 1998, 41).

    Soweit im Rahmen des § 19 Abs. 8 BRAGO die Festsetzung der Mindestgebühr von einem ausdrücklichen Verzicht auf eine weitere Gebührenforderung abhängig gemacht wurde (OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384 f; LG Hagen, Rpfleger 1998, 41; von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 19 Rn. 19), kann an diesem Erfordernis jedenfalls nach Einführung des § 11 Abs. 8 Satz 1 Fall 1 RVG nicht festgehalten werden.

  • OLG Koblenz, 15.06.2000 - 15 WF 336/00

    Gerichtliche Festsetzung von Rahmengebühren

    Während nach wohl herrschender Meinung § 19 Abs. 8 BRAGO auch diesen Fall erfasst (so z.B. Hartmann, Kostengesetze, BRAGO, 29. Aufl., § 19 Rn. 15 und KG a.a.O., jeweils m.w.N.), wendet eine im Vordringen befindliche Auffassung im Wege teleologischer Reduktion diese Vorschrift dann nicht an, wenn der Rechtsanwalt die Gebühr dem Auftraggeber gegenüber verbindlich auf den Mindestsatz bestimmt hat (vgl. von Eicken, a.a.O., § 19 Rn. 19 und OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384, ebenfalls m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.10.2004 - 23 W 180/03

    Weitere Beschwerde gegen Kostenfeststellungsbeschluss in FGG -Sachen-

    Aufgrund der dieser Vorschrift zugrunde liegenden Zielsetzung befürwortet eine im Vordringen befindliche Rechtsprechung sowie ein Teil der Literatur die teleologische Reduktion des § 19 VIII BRAGO dahingehend, dass Rahmengebühren nach § 19 BRAGO dann festgesetzt werden können, sofern der Anwalt sich gegenüber seinem Mandanten verbindlich auf die Mindestgebühr beschränkt hat (OLG Braunschweig FamRZ 97, 384; OVG Lüneburg MDR 97, 107; OLG Koblenz NJW-RR 01, 1655; Gerold/Schmidt- von Eicken § 19 BRAGO Rz. 19; AnwKom-BRAGO-Schneider § 19 Rz. 67 ).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 8 WF 69/02

    Kostenfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen den eigenen Mandanten:

    Demgegenüber wird eine solche einschränkende Auslegung von § 19 Abs. 8 BRAGO von den meisten anderen Oberlandesgerichten sowie im Schrifttum einhellig abgelehnt (aus jüngerer Zeit z. B. OLG Koblenz MDR 2000, 1033; OLG Braunschweig FamRZ 1997, 384; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO 15. Aufl., Rn. 19 zu § 19; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO 8. Aufl., Rn. 13; Hansens, BRAGO 8. Aufl., Rn. 18, je m. w. N.;; Göttlich/Mümmler, BRAGO 20. Aufl., Stichwort "Kostenfestsetzung", Ziff. II 4.3).
  • OLG Koblenz, 15.06.2000 - 1 SWF 336/00
    Während nach wohl herrschender Meinung § 19 Abs. 8 BRAGO auch diesen Fall erfasst (so z. B. Hartmann, Kostengesetze, BRAGO, 29. Aufl., § 19 Rdnr. 15 und KG aaO, jeweils m. w. N.), wendet eine im Vordringen befindliche Auffassung im Wege teleologischer Reduktion diese Vorschrift dann nicht an, wenn der Rechtsanwalt die Gebühr dem Auftraggeber gegenüber verbindlich auf den Mindestsatz bestimmt hat (vgl. von Eicken, aaO, § 19 Rdnr. 19 und OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384, ebenfalls m. w. N.).
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