Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 19.01.1999

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.07.1999 - 5 U 62/99   

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https://dejure.org/1999,2392
OLG Oldenburg, 06.07.1999 - 5 U 62/99 (https://dejure.org/1999,2392)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.07.1999 - 5 U 62/99 (https://dejure.org/1999,2392)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Juli 1999 - 5 U 62/99 (https://dejure.org/1999,2392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 276 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB
    Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden nach einem Sturz in einem Bus ; Sorgfaltsverstoß eines Linienbusfahrers bei Anfahren unmittelbar nach Schließen der Türen; Verschuldensvorwurf bei Anfahren unmittelbar nach dem Einsteigen von Fahrgästen und ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVG § 8 a
    Busfahrer darf grundsätzlich sofort nach dem Schließen der Türen anfahren

  • RA Kotz

    Linienbusfahrer: Sorgfaltspflichten bei Anfahren nach Schließen der Türen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden nach einem Sturz in einem Bus ; Sorgfaltsverstoß eines Linienbusfahrers bei Anfahren unmittelbar nach Schließen der Türen; Verschuldensvorwurf bei Anfahren unmittelbar nach dem Einsteigen von Fahrgästen und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Begrenzte deliktische Sorgfaltspflichten des Fahrers eines Omnibusses; Fahrgast-Unfall beim Anfahren und beim Bremsen eines Linienbusses

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1321
  • VersR 2001, 118
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Kassel, 22.11.1993 - 3 O 1667/93

    Notwendigkeit eines Verschuldens für das Bestehen von Ansprüchen auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.07.1999 - 5 U 62/99
    Ohne zwingende andere Anhaltspunkte kann er davon ausgehen, dass Zusteigende sich mit Erfolg alsbald um einen sicheren Halt bemüht und auf den bevorstehenden Abfahrtsvorgang eingestellt haben, was bei einem nicht besetzten Bus ohnehin leichter möglich ist (vgl. LG Kassel VersR 1995, 111 [LG Kassel 22.11.1993 - 3 O 1667/93] ).
  • LG Wiesbaden, 28.03.1974 - 2 O 205/73
    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.07.1999 - 5 U 62/99
    Diese vorrangige Aufgabe eines Busfahrers, auf Fahrbahn und Verkehrszeichen zu achten, widerstreitet einer Betrachtungsweise, die ihn als Hüter seiner Fahrgäste ansieht (so bereits LG Wiesbaden, VersR 1975, 481; Geigel, Haftpflichtprozess, 17. Aufl., § 27 Rn. 662).
  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.07.1999 - 5 U 62/99
    Nur in solchen Fallkonstellationen wie bei einer ohne weiteres erkennbaren schweren Behinderung, die dem Fahrer eine Vorsichtsmaßnahme geradezu aufdrängen muss, kann verlangt werden, dass er sich vor dem Anfahren darüber vergewissert, dass der Fahrgast nicht der Gefahr ausgesetzt ist zu stürzen (vgl. BGH VersR 1993, 240 f).
  • LG Düsseldorf, 19.05.1982 - 2 O 502/81

    Schmerzensgeld für die Verletzung eines Fahrgastes während des Anfahrens eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.07.1999 - 5 U 62/99
    Kommt ein Fahrgast bei normaler Anfahrt, von der hier zu Gunsten der Beklagten ausgegangen werden muss, zu Fall, so wird sogar ein Beweis des ersten Anscheins angenommen, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist (vgl. LG Düsseldorf VersR 1983, 1044).
  • OLG Celle, 26.06.2018 - 14 U 70/18

    Pflichten des Fahrers eines Linienbusses vor dem Anfahrvorgang

    ee) Kommt ein Fahrgast bei - wie hier - normaler Anfahrt von einer Haltestelle zu Fall, so spricht nach ständiger Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist (OLG Oldenburg, Urt. v. 6. Juli 1999 - 5 U 62/99 - OLG Koblenz, a. a. O.; OLG Frankfurt, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 13.06.2007 - 13 U 53/07

    Pflicht eines Fahrgastes zum möglichst schnellen Verschaffen von festem Halt in

    Auf die vom Kläger in der Berufungserwiderung diskutierte Frage, ob hinsichtlich der Verletzung der Pflicht zum Festhalten ein Anscheinsbeweis in Betracht kommt (vgl. hierzu z.B. OLG Oldenburg, VersR 2001, 118), kommt es daher im vorliegenden Fall nicht an, weil durch die Aussage des Zeugen y feststeht, dass der Kläger dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.

    Die von der Beklagten zu Recht betonte Pflicht eines jeden Fahrgastes, sich so schnell wie möglich und dauernd festen Halt zu verschaffen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BGH VersR 1972, 152, 153; OLG Düsseldorf VersR 1986, 64; OLG Hamm OLGR 1992, 216; OLG Düsseldorf VersR 2000, 70; OLG Oldenburg VersR 2001, 118).

    Im Hinblick auf die besonderen Anforderungen des § 10 StVO gilt dies speziell beim Anfahren nach dem Stillstand an einer Haltestelle, weil es sich bei der Wiedereingliederung in den fließenden Verkehrs nach der Wertung der StVO um einen besonders anspruchsvollen und gefahrenträchtigen Vorgang handelt, bei dem jegliche Gefährdung der Teilnehmer des fließenden Verkehrs ausgeschlossen sein muss (vgl. OLG Oldenburg VersR 2001, 118, 119).

    Das hohe Alter von 86 Jahren und die Benutzung eines Gehstocks sowie das Mitführen eines Einkaufstrolleys begründen daher keine besondere Sorgfalts- und Aufmerksamkeitspflicht des Busfahrers gegenüber dem Fahrgast (vgl. BGH VersR 1993, 240, 241; OLG Oldenburg VersR 2001, 118, 119).

  • OLG Hamm, 17.02.2017 - 11 U 21/16

    Haftung des Halters einer Straßenbahn wegen Sturzes eines Fahrgastes beim

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung umfasst die Pflicht eines Fahrgastes zur Eigensicherung die Obliegenheit, sich unmittelbar nach dem Zusteigen in einen Bus oder eine Straßenbahn sicheren Stand oder einen Sitzplatz sowie sicheren Halt zu verschaffen (vgl. u.a.: OLG Hamm, Urteil v. 27.05.1998 - 13 U 29/98 -, juris; OLG Koblenz, Urteil v. 14.08.2000 - 12 U 893/99 -, juris; OLG Oldenburg, Urteil v. 06.07.1999 - 5 U 62/99 -, juris; s. auch: Hager in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rn. E 175 m.w.N.).
  • LG Berlin, 11.11.2009 - 42 O 56/09

    Bus, Doppeldecker - Fahrgaststurz - Haftung

    Die vorrangige Aufgabe eines Busfahrers besteht darin, auf Fahrbahn und Verkehrszeichen zu achten, weshalb es einer Betrachtungsweise widerstreitet, ihn als Hüter seiner Fahrgäste anzusehen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 06. Juli 1999 - 5 U 62/99 -, auch LG Wiesbaden, VersR 1975, 481; Geigel, Haftpflichtprozeß, 17. Aufl., § 27 Rn. 662).

    Nur ausnahmsweise muss sich der Fahrer vergewissern, ob der Fahrgast einen Platz oder Halt im Wagen gefunden hat (BGH, NJW 1993, 654 f.; s. auch OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321 f.; OLG Frankfurt NZV 2002, 367; LG Kassel, VersR 1995, 111; AG Remscheid, NZV 2002, 185 und VRS 102, 22 ff.; AG München, VRS 108, 21 f.).

    Auch vor dem Anfahren von einer Haltestelle ist es allein Sache des Fahrgastes, für einen sicheren Halt zu sorgen und so eine Sturzgefahr zu vermeiden (OLG Oldenburg, Urteil vom 06. Juli 1999 - 5 U 62/99 -).

  • AG Saarbrücken, 14.12.2005 - 36 C 190/04

    Fahrgaststurz - Linienbus

    Nur ausnahmsweise muss sich der Fahrer vergewissern, ob der Fahrgast einen Platz oder Halt im Wagen gefunden hat (BGH, NJW 1993, 654 f.; s. auch OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321 f.; OLG Frankfurt NZV 2002, 367; LG Kassel, VersR 1995, 111; AG Remscheid, NZV 2002, 185 und VRS 102, 22 ff.; AG München, VRS 108, 21 f.).

    16 aa) Eine Ausnahmesituation, die den Fahrer eines Linienbusses verpflichtet, sich zu vergewissern, dass der jeweilige Fahrgast einen Sitzplatz oder wenigstens Halt gefunden hat, besteht dann, wenn für den Fahrzeugführer eine schwerwiegende Behinderung erkennbar ist, welche ihm die Überlegung aufdrängt, dass der Fahrgast ohne besondere Rücksichtnahme gefährdet ist (BGH NJW, 1993, 654 f., OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321 f.; LG Kassel, VersR 1995, 111).

    Deshalb kann auch vorliegend dahinstehen, ob bei normalen Anfahrten ein Beweis des ersten Anscheins angenommen werden kann, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist (vgl. dazu LG Düsseldorf, VersR 19983, 1044; OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321 f.).

  • OLG München, 20.12.2019 - 10 U 3110/17

    Aufwendungsersatzanspruch für Krankenhausbehandlung wegen eines Sturzes in einem

    (vgl. BGH NJW 1993, 654; BGH VersR 1972, 152f; OLG Koblenz, r+s 2000, 498; OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321; KG MDR 2010, 111).
  • OLG Hamm, 29.04.2022 - 11 U 198/21

    Schadensersatz wegen der Folgen eines Sturzes in einem Linienbus; Mitführen eine

    Nach ständiger Rechtsprechung umfasst die Pflicht eines Fahrgastes zur Eigensicherung die Obliegenheit, sich unmittelbar nach dem Zusteigen in einen Bus sicheren Stand oder einen Sitzplatz sowie sicheren Halt zu verschaffen (vgl. u.a.: OLG Hamm, Urteil vom 27.05.1988, 13 U 29/98; Urteil vom 17.02.2017, 11 U 21/16, OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2000, 12 U 893/99, OLG Oldenburg, Urteil vom 06.07.1999, 5 U 62/99, sämtlich veröffentlicht bei juris, s. auch Hager in Staudinger, BGB, § 823 Rdnr. E175 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 14 U 209/09

    Kein Schadensersatz für Sturz im öffentlichen Bus

    Kommt ein Fahrgast bei normaler Anfahrt zu Fall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist (OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2000, Az.: 12 U 893/99, Tz. 13; OLG Oldenburg, Urteil vom 06.07.1999, Az.: 5 U 62/99, Tz. 11 - jeweils zit. nach juris).
  • KG, 07.05.2012 - 22 U 251/11

    Zur Haftung beim Sturz eines Fahrgastes beim Einsteigen

    Wenn feststeht, dass ein Fahrgast, der in einem Bus oder einer Straßenbahn zu Fall gekommen ist, sich entgegen seiner Verpflichtung nicht festgehalten hat, spricht die Erfahrung des täglichen Lebens dafür, dass der Sturz auf einer Unachtsamkeit des Fahrgastes beruht, wenn nicht besondere Umstände dieser Annahme entgegenstehen (vgl. Senat, a.a.O., 22 W 50/11 - juris Rn. 14; Beschlüsse vom 18. April 2011 und vom 30. Mai 2011- 22 U 17/11; OLG Bremen, Urteil vom 09. Mai 2011 - 3 U 19/10 - juris Rn. 30, NZV 2011, 540 f; OLG Koblenz, Urteil vom 14. August 2000 - 12 U 893/99 - juris Rn. 13, RuS 2000, 498-499; OLG Oldenburg, Urteil vom 06. Juli 1999 - 5 U 62/99, juris Rn. 11, MDR 1999, 1321 f).
  • LG Gießen, 11.11.2010 - 5 O 167/10
    Nur ausnahmsweise muss sich der Fahrer vergewissern, dass der Fahrgast einen Platz oder Halt im Wagen gefunden hat (BGH a. a. O.; siehe auch OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321 f.; OLG Frankfurt VRS 103, 6 ff.; LG Berlin, Urt. v. 11.11.2009, Az. 42 O 56/09 m. w. N.).

    Auch vor dem Anfahren von einer Haltestelle und bei einem bevorstehenden Halt an einer Haltestelle ist es dementsprechend allein Sache des Fahrgastes, für einen sicheren Halt zu sorgen und so eine Sturzgefahr zu vermeiden (OLG Oldenburg, Urt. v. 06.07.1999, Az. 5 U 62/99).

  • LG Wuppertal, 30.09.2011 - 1 O 397/10

    Prüfung des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung eines Busfahrers im

  • OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99
  • LG Osnabrück, 11.08.2006 - 5 O 1439/06

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes in einem

  • OLG Hamm, 01.12.2021 - 11 U 73/21

    Schadensersatz wegen eines Sturzes in einem Bus; Verkehrsbedingtes Abbremsen;

  • LG Essen, 04.01.2016 - 18 O 325/15
  • LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund des Sturzes eines Fahrgastes in einem

  • AG Menden, 10.12.2003 - 4 C 224/03

    Linienbus, Fahrgast, Sturz

  • AG Oldenburg, 18.11.2009 - 6 C 6114/09

    Schadensersatz eines Fahrgastes wegen Sturz im Bus durch die Anfahrbewegung

  • AG Hagen, 12.05.2010 - 140 C 298/09

    Der Fahrgast eines Busses hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld für erlittene

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.01.1999 - 13 W 12/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,26129
OLG Naumburg, 19.01.1999 - 13 W 12/98 (https://dejure.org/1999,26129)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.01.1999 - 13 W 12/98 (https://dejure.org/1999,26129)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 13 W 12/98 (https://dejure.org/1999,26129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung; Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss; Streitwert für eine Klage auf Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Vorkaufsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.03.2007 - V ZR 213/06

    Streitwert für eine Klage auf Löschung eines im Grundbuch eingetragenen

    Denn das Interesse der Klägerin an der Beseitigung der formalen Buchposition des Beklagten ist nicht höher als mit 1/10 des Grundstückswerts zu bewerten (vgl. OLG Naumburg OLGR 1999, 336; ebenso OLG Celle NdsRpflege 1970, 167 [Löschung einer gegenstandslosen Auflassungsvormerkung]; LG Bayreuth JurBüro 1979, 1884 f. [Löschung eines unbegründeten Widerspruchs gegen die Eigentümereintragung]).
  • BGH, 08.03.2018 - V ZR 238/17

    Streitwertbemessung bei Klage des Grundstückseigentümers auf Löschung eines

    Ihrem damit verbundenen Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg in dessen Beschluss vom 19. Januar 1999 (13 W 12/98, OLGR 1999, 336) lässt sich aber entnehmen, dass sie dabei die richtige Bezugsgröße vor Augen hatten.
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