Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 18.04.2005

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   OLG Frankfurt, 14.02.2005 - 20 W 360/04   

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https://dejure.org/2005,6436
OLG Frankfurt, 14.02.2005 - 20 W 360/04 (https://dejure.org/2005,6436)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2005 - 20 W 360/04 (https://dejure.org/2005,6436)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 20 W 360/04 (https://dejure.org/2005,6436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10; WEG § 43
    Zur Aktivlegitimation einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Berichtigung des Aktivrubrums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfähigkeit und Beteiligungsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Bezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die wirksame Verfahrenseinleitung; Berichtigung des Aktivrubrums

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2005 - 20 W 360/04
    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist zwar als solche nicht rechtsfähig bzw. beteiligtenfähig (vgl. BGH NJW 1977, 1686; BayObLG NZM 2001, 956; ZMR 2001, 363; vgl. auch Drasdo, NJW 2004, 1988; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Rz. 13; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 10 Rz. 37).

    Für die wirksame Verfahrenseinleitung ist jedoch grundsätzlich die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreichend, ohne dass alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen (BGH NJW 1977, 1686; WE 1990, 84; BayObLG NJW-RR 1986, 564; …

    Notwendig und ausreichend ist, die Partei (die Beteiligten) so klar zu bezeichnen, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung für jeden Dritten die betreffende Partei ermittelbar ist (BayObLG Rpfleger 2004, 692; BGH NJW 1977, 1686).

  • BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04

    Anforderungen an die Eindeutigkeit eines Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2005 - 20 W 360/04
    2 Z 22/87">MDR 1987, 765; Rpfleger 2004, 692; vgl. auch Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, Vorbem zu §§ 43 WEG Rz. 24).

    Notwendig und ausreichend ist, die Partei (die Beteiligten) so klar zu bezeichnen, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung für jeden Dritten die betreffende Partei ermittelbar ist (BayObLG Rpfleger 2004, 692; BGH NJW 1977, 1686).

    Insofern war - davon sind die Vorinstanzen im Ergebnis zutreffend ausgegangen - das Rubrum berichtigungsfähig (vgl. BayObLG Rpfleger 2004, 692).

  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2005 - 20 W 360/04
    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist zwar als solche nicht rechtsfähig bzw. beteiligtenfähig (vgl. BGH NJW 1977, 1686; BayObLG NZM 2001, 956; ZMR 2001, 363; vgl. auch Drasdo, NJW 2004, 1988; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Rz. 13; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 10 Rz. 37).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 20 W 219/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit und Auslegungsfähigkeit von Anträgen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2005 - 20 W 360/04
    Ohnehin wäre aber das Gericht im Erkenntnisverfahren grundsätzlich an die Bezeichnung der Beteiligten auch nicht gebunden, sondern hätte diese von Amts wegen zu ermitteln und ggf. beizuziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 16.11.2004, 20 W 219/03; Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 WEG Rz. 34; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 43 WEG Rz. 54).
  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00

    Rechtspersönlichkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2005 - 20 W 360/04
    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist zwar als solche nicht rechtsfähig bzw. beteiligtenfähig (vgl. BGH NJW 1977, 1686; BayObLG NZM 2001, 956; ZMR 2001, 363; vgl. auch Drasdo, NJW 2004, 1988; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Rz. 13; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 10 Rz. 37).
  • BayObLG, 23.01.1986 - BReg. 2 Z 126/85

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsklausel; Voraussetzungen für die Erteilung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2005 - 20 W 360/04
    Für die wirksame Verfahrenseinleitung ist jedoch grundsätzlich die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreichend, ohne dass alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen (BGH NJW 1977, 1686; WE 1990, 84; BayObLG NJW-RR 1986, 564; …
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im

    Der Senat schließt sich dem an und hält an seiner bisherigen abweichenden Rechtsauffassung (Beschluss vom 14.02.2005, Az.: 20 W 360/04 = OLGR 2005, 930, die hiesige Gemeinschaft betreffend) nicht mehr fest.

    Dies gilt umso mehr, als auch bislang an die Bezeichnung von Wohnungseigentümergemeinschaften jedenfalls auf der Aktivseite keine allzu strengen Anforderungen gestellt wurden (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 14.02.2005, Az.: 20 W 360/04, Seite 4; BGH NJW 2005, 2061).

    Vorliegend kommt hinzu, dass sogar der ursprüngliche Antrag ausdrücklich im Namen der "Wohnungseigentümergemeinschaft Xstraße ..." und auf Zahlung an diese gestellt worden war (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 14.02.2005, Az.: 20 W 360/04, Seite 5), was - wie erwähnt - von den Vorinstanzen der bisherigen Rechtspraxis angepasst worden ist.

  • LG Konstanz, 23.02.2007 - 62 T 16/07

    Antragsgegner im Beschlussanfechtungsverfahren?

    2 Z 23/87">NJW-RR 1987, 1039, 1040; ZMR 2004, 926, 927 und für Verwaltungsakte BVerwG NJW-RR 1995, 73, 74; OVG Münster NJW-RR 1992, 458, 459; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2006, 230; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2005, 20 W 360/04 ; BGH NJW 1977, 1686 ; WE 1990, 84 ; BayObLG …

    Notwendig und ausreichend ist es bei der Antragstellung, die Beteiligten so klar zu bezeichnen, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung für jeden Dritten die betreffenden Beteiligten ermittelbar sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2005, 20 W 360/04).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 138/04

    Wohnungseigentum: Wirksame Verfahrenseinleitung durch unmissverständliche

    Grundsätzlich ist für die wirksame Verfahrenseinleitung in Wohnungseigentumssachen die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreichend, ohne dass etwa alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen (vgl. Senat, Beschluss vom 14.02.2005, 20 W 360/04; BGH NJW 1977, 1686; WE 1990, 84; BayObLG …
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.04.2005 - 9 WF 98/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13865
OLG Brandenburg, 18.04.2005 - 9 WF 98/05 (https://dejure.org/2005,13865)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.04.2005 - 9 WF 98/05 (https://dejure.org/2005,13865)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. April 2005 - 9 WF 98/05 (https://dejure.org/2005,13865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Folgen aus grober Nachlässigkeit gemachter Angaben über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen für eine mögliche Anpassung von Prozesskostenhilfe trotz unrichtiger Angaben; Voraussetzungen für die ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 124 Nr. 2
    Teilweiser Widerruf der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen grob fahrlässiger Falschangaben im Bewilligungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 170
  • FamRZ 2006, 213
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12

    Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des

    Sie habe als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zur Voraussetzung, dass die Bewilligung auf den Falschangaben des Antragstellers beruhe, mithin objektiv falsch sei (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1987, 1170 f.; OLG Brandenburg Rpfleger 2001, 503 f.; OLGR 2005, 930 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1986, 296 f.; MDR 1991, 791; OLG Koblenz OLGR 2005, 887 f.; OLG Köln FamRZ 1998, 1523; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 124 Rn. 13; Musielak/Fischer, ZPO 8. Aufl. § 124 Rn. 5; Zöller/Geimer, ZPO 29. Aufl. § 124 Rn. 5; Baumbach/Hartmann, ZPO 70. Aufl. § 124 Rn. 37; BeckOK-ZPO/Kratz, Stand 15. Juli 2012 § 124 Rn. 19, 19.1; MünchKomm-ZPO/Motzer, 3. Aufl. § 124 Rn. 3 und 11; HK-ZPO/Pukall, 2. Aufl. § 124 Rn. 3; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 32. Aufl. § 124 Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2012 - 9 W 72/11

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligungsentscheidung wegen unrichtiger

    Danach darf die Bewilligung nur aufgehoben werden, wenn und soweit die fehlerhaften Angaben ursächlich gewesen sind (OLG Bamberg, FamRZ 1987, 1170 f.; OLG Brandenburg [12. Zivilsenat], Rpfleger 2001, 503 f.; OLG Brandenburg [9. Zivilsenat], OLGR 2005, 930 f.; OLG Düsseldorf, JurBüro 1986, 296 f. und MDR 1991, 791 sowie OLG Koblenz, OLGR 2005, 887 f.; ebenso Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 124 Rdn. 13; MünchKomm-ZPO/Motzer, 3. Aufl., § 124 Rdn. 3 und 11; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 124 Rdn. 5 f.; Musielak/Fischer, ZPO, 8. Aufl., § 124 Rdn. 5; Baumbach/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 124 Rdn. 37; BeckOK-ZPO/Kratz, § 124 Rdn. 19; Hk-ZPO/Pukall, 2. Aufl., § 124 Rdn. 3 und Thomas/Putz/Reichold, ZPO, 32. Aufl., § 124 Rdn. 3).
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2007 - 5 W 5/07

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung eines Bewilligungsbeschlusses wegen eines

    Entsprechende Vorstellungen schließen deshalb den Vorwurf, zumindest grobfahrlässig gehandelt zu haben, nicht aus (ebenso Brandenburgisches OLG in FamRZ 2006, 213, insoweit nicht zutreffend wiedergegeben in Zöller/Philippi a. a. O. § 124 Rdnr. 9).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2008 - 9 WF 300/08

    Prozesskostenhilfe: Erneute Gewährung bei Nachholung richtiger und vollständiger

    Dieser Intention des Gesetzgebers folgend, geht der erkennende Senat auch für die Frage der Aufhebung einer Prozesskostenhilfebewilligung davon aus, dass diese im Falle des § 124 Nr. 2, 1. Alt. ZPO nur gerechtfertigt ist, wenn und soweit der Partei bei richtigen und vollständigen Angaben Prozesskostenhilfe nicht oder nur zu ungünstigeren Bedingungen, etwa gegen Ratenzahlung oder gegen einen Beitrag aus Vermögen, gewährt worden wäre (vgl. OLG Brandenburg MDR 2006, 170; OLG Brandenburg Rpfleger 2001, 503; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 980; OLG Bamberg FamRZ 1987, 1170; OLG Frankfurt KostRpsr ZPO, § 124 Nr. 76; Zöller-Philippi, a.a.O., § 124 Rdnr. 5a; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 29. Aufl., § 124 Rdnr. 3; MünchKomm-Wax, 3. Aufl., § 124 Rdnr. 3; BLAH, ZPO, 66. Aufl., § 124 Rdnr. 37; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdnr. 840 f., der allerdings bei schwerem Verschulden auch eine vollständige Aufhebung für möglich hält).
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