Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.02.2006 - 4 WF 18/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5088
OLG Köln, 03.02.2006 - 4 WF 18/06 (https://dejure.org/2006,5088)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.02.2006 - 4 WF 18/06 (https://dejure.org/2006,5088)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 2006 - 4 WF 18/06 (https://dejure.org/2006,5088)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 1565 Abs. 2; ; ZPO § 114

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1565 Abs. 2; ZPO § 114
    Keine Erfolgsaussicht bei Einreichung der Scheidungsklage vor Ablauf des Trennungsjahres ohne Darlegungen zur Härteklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1294
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 538/80

    Auslegung der Härteklausel

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 4 WF 18/06
    Eine solche ist in Fällen der vorliegenden Art insbesondere gerechtfertigt, wenn der Scheidungsantrag ohne schlüssigen Vortrag zu den Voraussetzungen des § 1565 Abs. 2 BGB (vgl. dazu Senat, NJW 1981, 449 = LM § 1565 BGB Nr. 4 = FamRZ 1981, 127) vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt wurde und das Obsiegen in der Berufungsinstanz letztlich auf bloßem Zeitablauf beruht.
  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 103/59

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 4 WF 18/06
    § 97 Abs. 2 ZPO bringt einen allgemeinen Grundsatz zum Ausdruck und ist der entsprechenden Anwendung fähig (vgl. BGHZ 31, 342, 350 = NJW 1960, 766 = LM § 1595 a BGB Nr. 4/§ 2361 b ZPO Nr. 7).
  • OLG Hamm, 25.09.1992 - 10 UF 201/92

    Trennung im scheidungsrechtlichen Sinne; Aufhebung der Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 4 WF 18/06
    "...die weit verbreitete Ansicht, dass der in der Berufungsinstanz wegen zwischenzeitlichen Ablaufs des Trennungsjahres obsiegenden Partei in entsprechender Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt werden können (vgl. insbesondere Klauser, in: Münchner Kommentar- ZPO, § 629 b Rdn. 12; Zöller/Herget, ZPO 19. Aufl., § 97 Rdn. 17; Johannsen/Henrich/Jaeger, EheR, 2. Aufl., § 1565 BGB Rdn. 89; Schwab/Maurer, Teil I Rdn. 763; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 293; OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 628; OLG Hamm FamRZ 1993, 456), teilt der Senat.
  • KG, 11.11.1986 - 13 UF 1916/86
    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 4 WF 18/06
    Auf die Frage des Verschuldens des verfrüht Antragsstellenden kann es nach dem das Kostenrecht beherrschenden Verursachungs- und Erfolgsprinzips nicht ankommen (a. A. wohl KG FamRZ 1987, 723 (724)).....".
  • OLG Düsseldorf, 08.03.1983 - 6 UF 87/82
    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 4 WF 18/06
    "...die weit verbreitete Ansicht, dass der in der Berufungsinstanz wegen zwischenzeitlichen Ablaufs des Trennungsjahres obsiegenden Partei in entsprechender Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt werden können (vgl. insbesondere Klauser, in: Münchner Kommentar- ZPO, § 629 b Rdn. 12; Zöller/Herget, ZPO 19. Aufl., § 97 Rdn. 17; Johannsen/Henrich/Jaeger, EheR, 2. Aufl., § 1565 BGB Rdn. 89; Schwab/Maurer, Teil I Rdn. 763; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 293; OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 628; OLG Hamm FamRZ 1993, 456), teilt der Senat.
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1981 - 2 UF 123/81
    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 4 WF 18/06
    "...die weit verbreitete Ansicht, dass der in der Berufungsinstanz wegen zwischenzeitlichen Ablaufs des Trennungsjahres obsiegenden Partei in entsprechender Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt werden können (vgl. insbesondere Klauser, in: Münchner Kommentar- ZPO, § 629 b Rdn. 12; Zöller/Herget, ZPO 19. Aufl., § 97 Rdn. 17; Johannsen/Henrich/Jaeger, EheR, 2. Aufl., § 1565 BGB Rdn. 89; Schwab/Maurer, Teil I Rdn. 763; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 293; OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 628; OLG Hamm FamRZ 1993, 456), teilt der Senat.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.06.2005 - 6 U 187/04   

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https://dejure.org/2005,12413
OLG Celle, 16.06.2005 - 6 U 187/04 (https://dejure.org/2005,12413)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.06.2005 - 6 U 187/04 (https://dejure.org/2005,12413)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 6 U 187/04 (https://dejure.org/2005,12413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Architektenhaftung: Sorgfaltsanforderungen bei Überprüfung des Bebauungsplans

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Architektenvertrages; Voraussetzungen einer mangelhaften Bauplanung durch einen Architekten bei Aufhebung einer Baugenehmigung nach Drittwiderspruch wegen Bebauungsplanwidrigkeit

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Architektenvertrages; Voraussetzungen einer mangelhaften Bauplanung durch einen Architekten bei Aufhebung einer Baugenehmigung nach Drittwiderspruch wegen Bebauungsplanwidrigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB (a.F.) § 631 § 635
    Architektenhaftung: Anforderungen an die Sorgfaltspflichten bei der Überprüfung eines Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan muß als Farbkopie herangezogen werden!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt sollte sich nicht mit einer Kopie des Bebauungsplans zufrieden geben! (IBR 2006, 278)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 190/97

    Erfüllung eines Architektenauftrags auf Erstellung einer genehmigungsfähigen

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2005 - 6 U 187/04
    Eine solche liegt jedoch nur dann vor, wenn sie zur Erteilung einer nicht mehr rücknehmbaren oder durch Dritte erfolgreich anfechtbaren Baugenehmigung führt (BGH NJW 1999, S. 2112 f. m. w. N.).
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 117/90

    Amtshaftung wegen Erteilung rechtswidriger Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2005 - 6 U 187/04
    Zumindest im Außenverhältnis zum Bauherrn kann sich der Architekt, soweit es um die Bewältigung solcher Fragen geht, für die er nach Maßgabe der bei ihm vorauszusetzenden berufsspezifischen Fähigkeiten und Sorgfaltsanforderungen die Verantwortung trägt, nicht mit dem Hinweis entlasten, dass er nicht klüger zu sein brauchte als die mit der Prüfung des Bauantrags befassten Beamten (BGH VersR 1992, S. 698 - 700).
  • BGH, 17.04.1980 - III ZR 167/78

    Amtshaftung einer Gemeinde bei unrichtiger Auskunft über die Bebaubarkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2005 - 6 U 187/04
    Empfänger einer behördlichen Auskunft dürften auf deren Richtigkeit vertrauen (BGH NJW 1980, S. 2576).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05   

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https://dejure.org/2005,14758
OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05 (https://dejure.org/2005,14758)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.10.2005 - 15 AR 44/05 (https://dejure.org/2005,14758)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 15 AR 44/05 (https://dejure.org/2005,14758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gerichtsstandsbestimmung wegen Streitgenossenschaft

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Gerichtsstandsbestimmung bei einer Streitgenossenschaft; Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 36 Abs. 1 Ziff. 3 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2
    Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2004 - X ARZ 384/03

    Bestimmung des gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes durch das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05
    Wenn die Voraussetzungen von § 29 c Abs. 1 ZPO nicht vorliegen sollten, wäre eventuell auch eine Zuständigkeit gem. § 29 Abs. 1 ZPO (besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts) zu erwägen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 06.04.2004 - X ARZ 384/03).
  • OLG Köln, 10.03.2004 - 5 W 8/04

    Verweisung wegen Unzuständigkeit des Gerichts nur aufgrund pflichtgemäßer Prüfung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05
    Ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand steht einer Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO dann nicht entgegen, wenn das als zuständig in Betracht kommende Gericht, das mit der Sache schon befasst war, eine andere Auffassung zur Frage der Zuständigkeit vertritt; die Rechtssauffassung dieses Gerichts ist im Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO nicht zu überprüfen (Bestätigung von Senat, OLGR 2004, 257).
  • BayObLG, 20.04.1993 - 1Z AR 5/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05
    Nach dem Wortlaut von § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Zuständigkeit im Bestimmungsverfahren nicht dadurch ändern kann, dass der Antragsteller den Rechtsstreit bereits bei einem bestimmten - nicht mit den allgemeinen Gerichtsständen der Antragsgegner identischen - Gericht anhängig gemacht hat (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 36 ZPO Rn. 17; BayObLG, NJW-RR 1994, 890).
  • BGH, 21.01.2009 - Xa ARZ 273/08

    Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstandes mehrerer Beklagter in der Insolvenz

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht das Brandenburgische Oberlandesgericht jedenfalls von derjenigen des Oberlandesgerichts Karlsruhe ab, nach der für die Feststellung des nächsthöheren Gerichts auch dann nur auf die allgemeinen Gerichtsstände der Streitgenossen abzustellen ist, wenn bereits ein Gericht mit der Sache befasst ist (OLG Karlsruhe OLGR 2006, 357 f.).
  • BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des

    Mit dieser Rechtsauffassung würde das Oberlandesgericht Celle jedenfalls von derjenigen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Hamburg und des Bayerischen Obersten Landesgerichts abweichen, nach der, wenn noch kein Rechtsstreit anhängig ist, das "im Rechtszuge zunächst höhere Gericht" nur eines derjenigen Gerichte sein kann, bei denen die Antragsgegner ihre allgemeinen Gerichtsstände haben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.10.2005, OLGR 2006, 357 f.; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.03.2006, OLGR 2006, 567, 568; BayObLG, Beschl. v. 08.09.1998, MDR 1999, 115).
  • OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06

    Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit

    Der gegenteiligen Auffassung des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vom 11.10.2005, 15 AR 44/05 = OLGR 2006, 357) und vorliegend des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vom 14.8.2006, I-5 Sa 80/06) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15

    Gerichtsstandsbestimmung zur Vermeidung eines Zuständigkeitsstreits für eine

    Da diese Norm eine Bestimmung des zuständigen Gerichts auch bereits vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens zulässt, kommt es insoweit auch nicht darauf an, ob eines der zuerst befassten Gerichte bereits Zweifel an seiner Zuständigkeit hat erkennen lassen (vgl. zu letzterem: BayObLG, Beschluss vom 10.11.2003 - 1Z AR 114/03 = NJW-RR 2004, 944; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2005 - 15 AR 44/05 = OLGR 2006, 357).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - 5 Sa 69/06

    Zur Zuständigkeit im Bestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

    Nach dem Wortlaut von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Zuständigkeit im Bestimmungsverfahren nicht dadurch ändern kann, dass der Gesuchsteller den Rechtsstreit bereits bei einem bestimmten - nicht mit dem allgemeinen Gerichtsstand eines der Beteiligten identischen - Gericht anhängig gemacht hat (vgl. BayObLG, NJW-RR 1994, 890; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2005 -15 AR 44/05- nicht veröffentlicht; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 36 ZPO Rn 4 Mitte, 17).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.02.2006 - 21 UF 619/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28290
OLG Dresden, 09.02.2006 - 21 UF 619/05 (https://dejure.org/2006,28290)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.02.2006 - 21 UF 619/05 (https://dejure.org/2006,28290)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 21 UF 619/05 (https://dejure.org/2006,28290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auslandsaufenthalt - Muß der Unterhaltspflichtige sich beteiligen?

 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 18.09.2012 - 17 WF 232/12

    Studiengebühren, studien- oder ausbildungsbedingter Auslandsaufenthalt oder

    Ein Anspruch des Kindes darauf, dass ihm die Eltern im Rahmen des Ausbildungsunterhalts Ausbildungsabschnitte im Ausland finanzieren, beispielsweise in Form von Auslandssemestern, zeitweiligen Auslandsaufenthalten oder Auslandssprachkursen etc. besteht nach der Rechtsprechung, soweit nicht eine entsprechende Absprache zwischen dem studierwilligen Kind und den Eltern bzw. Elternteil vorliegt, überhaupt nur dann, wenn die damit einhergehende finanzielle Mehrbelastung den Eltern bzw. dem Elternteil wirtschaftlich zumutbar ist, der Auslandsaufenthalt sachlich begründet und sinnvoll ist, um das angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen und der Unterhaltsbedarf unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles insgesamt angemessen erscheint (vgl. - vom Familiengericht bereits angeführt - BGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 97/91 -, FamRZ 1992, 1064: Angemessenheit eines zweisemestrigen Auslandsstudium einer Jurastudentin an der Universität Genf bejaht; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 UF 45/09 -, FamRZ 2011, 1303: Angemessenheit eines zweisemestrigen Auslandsstudiums eines Sinologen/Ostasienwissenschaftlers an der Universität Shanghai und anschließende teilweise Neuausrichtung des Studienziels auf den Schwerpunkt Computerlinguistik bejaht [bei juris Rz. 4, 127]; OLG Dresden, Urteil vom 9. Februar 2006 - 21 UF 619/05 -, OLG-Report Dresden 2006, 357: Mehrkosten in Höhe von insgesamt 6.990 ? eines Gymnasiasten, der nach der 10. Klasse für ein Jahr in England ein College besucht, sind nur bei "weit überdurchschnittlichen finanziellen Verhältnissen" zu tragen; Klage ohne Erfolg).
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