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   OLG Düsseldorf, 05.10.1993 - 4 U 15/93   

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https://dejure.org/1993,7313
OLG Düsseldorf, 05.10.1993 - 4 U 15/93 (https://dejure.org/1993,7313)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.10.1993 - 4 U 15/93 (https://dejure.org/1993,7313)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Oktober 1993 - 4 U 15/93 (https://dejure.org/1993,7313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 62; VVG § 63; AKB § 12 Abs. 1 I d
    Ausweichmanöver wegen eines die Fahrbahn überquerenden Hasen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrer eines Pkw; Ausweichen eines Hasen; Plötzliches Abbremmsen; Grobe Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Id; VVG §§ 62, 63

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 59
  • VersR 1994, 592
  • OLG-Report Düsseldorf 1994, 19
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Hierzu wird überwiegend angenommen, daß dem Versicherungsnehmer nur grobe Fahrlässigkeit schade (OLG Hamm r+s 1994, 167; OLG Braunschweig VersR 1994, 1293; wohl auch OLG Düsseldorf VersR 1994, 592; OLG Bremen VVGE § 63 VVG Nr. 1), weil er im Falle des § 63 VVG nicht schlechterstehen dürfe als nach § 62 Abs. 2 VVG, bei dem ihm nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit schade (Voit in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz 25. Aufl. § 63 Anm. 2a; Bruck/Möller, Versicherungsvertragsgesetz 8. Aufl. § 63 Anm. 21; Martin, Sachversicherungsrecht 3. Aufl. W II Rdn. 24; Hofmann, VersR 1981, 108; a.A. Schulz, VersR 1994, 1275, 1277).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.1998 - 22 U 110/98

    Ursächlichkeit bei Verletzung von jungen Pferden untereinander

    Diese Vorschrift ist nicht nur dann anzuwenden, wenn ein fremdes und ein eigenes Tier zusammen einen Schaden an einem anderen Rechtsgut verursacht haben, sondern auch dann, wenn Tiere verschiedener Halter sich gegenseitig verletzen oder wenn - wie hier - eines der beiden Tiere verletzt wird und dabei die Tiergefahr des verletzten Tieres als mitverursachender Umstand mitgewirkt hat (vgl. Senat, Urteil vom 28.5.1993 - 22 U 92/92 - NJW-RR 1994, 92, 93 = OLGR Düsseldorf 1994, 19).
  • OLG Jena, 07.03.2001 - 4 U 893/00

    Rettungskostenersatz

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  • OLG Brandenburg, 18.04.2001 - 14 U 64/00

    Rettungskostenersatz bei Ausweichmanöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit

    Hierzu wird überwiegend angenommen, dass dem Versicherungsnehmer nur grobe Fahrlässigkeit schade (OLG Hamm r + s 1994, 167; OLG Braunschweig VersR 1994, 1293; vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 1994, 592; offengelassen in BGH VersR 1997, 351, 352), da er im Falle des § 63 VVG nicht schlechter stehen dürfe als nach § 62 Abs. 2 VVG, bei dem ihm nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last falle (Prölss/ Martin, a.a.O. § 63 Rdnr. 9).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01

    Ersatzpflicht aus Teilkaskoversicherung bei Zusammenstoß eines Fahrzeugs mit

    Dies ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1991, 459, 460; Senat VersR 1994, 592; OLG Nürnberg VersR 1994, 929; OLG Köln NVersZ 2001, 322) nur der Fall, wenn und soweit ein Zusammenstoß mit dem Tier, also eine Berührung des Tieres, den Verkehrsunfall und die Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges bewirkt hat, nicht aber schon dann, wenn der Fahrer, um einen Zusammenstoß mit dem Tier zu vermeiden, diesem auszuweichen versucht, das Fahrzeug ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn abkommt und dadurch beschädigt oder zerstört wird.
  • LG Berlin, 23.10.2001 - 7 O 285/01

    Anforderungen an das Vorliegen einer Veränderung der Beschaffenheit des

    Hierzu wird überwiegend angenommen, dass dem Versicherungsnehmer nur grobe Fahrlässigkeit schade (z.B. OLG Hamm r + s 94, 167; OLG Braunschweig VersR 1994, 1293; wohl auch OLG Düsseldorf VersR 1994, 592; OLG Bremen WGE § 63 VVG Nr. 1).
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