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   OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06   

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https://dejure.org/2008,8436
OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06 (https://dejure.org/2008,8436)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2008 - 8 U 89/06 (https://dejure.org/2008,8436)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 8 U 89/06 (https://dejure.org/2008,8436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 906 BGB, § 1004 BGB
    Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch: Beeinträchtigung eines Grundstückseigentümers mit Wohnanwesen an der Grenze zum Außenbereich wegen von einem Sportgelände ausgehender Geräuschemissionen

  • Judicialis

    BGB § 906; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906; BGB § 1004
    Erheblichkeit von Geräuschimmissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erheblichkeit von Geräuschimmissionen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Lärm ist zumutbar bei Sportplatznähe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2009, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06
    Ob Geräuschimmissionen wesentlich sind oder nicht, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und danach, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (BGH NJW 2003, 3699 m. w. N.).

    Werden die Richtwerte überschritten, so indiziert dies eine wesentliche Beeinträchtigung (BGH NJW 2003, 3699, 3700).

    Bei der Beurteilung, ob ein verständiger Durchschnittsmensch die mit einer Kirmes verbundenen Geräuschentwicklungen akzeptiert, muss das berücksichtigt werden (BGH NJW 2003, 3699, 3700 - Lärm durch Rockkonzert; BGH NJW 1990, 2465 - Volksfestlärm).

    Der Bundesgerichtshof lässt daher bei solchen seltenen Ereignissen, die maximal einmal im Jahr stattfinden, eine großzügigere Handhabung der Grenzwerte zu, wovon das Landgericht hier mit überzeugenden Argumenten Gebrauch gemacht hat (vgl. dazu BGH NJW 2003, 3699, 3700).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06
    Unabhängig davon muss der Kläger das in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte sog. "Rücksichtnahmegebot" beachten, weil sich sein Grundstück in einer Randlage zum Außenbereich befindet, der seit über 70 Jahren von dem Sportgelände geprägt ist (vgl. dazu BGH NJW 1993, 1656; BVerwG NJW 1989, 1291; Schmitz NVwZ 1991, 1126, 1130).

    Das Rücksichtnahmegebot hat nicht nur dort Bedeutung, wo sich ein belästigter Grundstückseigentümer später in der Nähe einer bereits vorhandenen Belästigungsquelle angesiedelt hat, sondern auch dort, wo er mit seinem im Grenzbereich bebauten Grundstück damit rechnen musste, dass im daran angrenzenden Außenbereich Belästigungsquellen entstehen, womit die Schutzwürdigkeit seines Grundstücks von vornherein belastet und gemindert ist (BGH NJW 1993, 1656, 1658; BVerwGE 50, 49, 54).

    Der von der Sportanlage ausgehende Lärm ist in seiner Lästigkeit bei weitem nicht mit Industrielärm zu vergleichen, sozial in weit größerem Umfang akzeptabel und - im Interesse der Allgemeinheit an der integrativen und gesundheitsfördernden Funktion von Sportvereinen - auch in einem größeren Umfang für Nachbarn zumutbar (vgl. dazu BGH NJW 1993, 1656, 1658).

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06
    Trotzdem kann die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Lärmbelästigung nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund wertender Betrachtung festgesetzt werden (BGH NJW 2001, 3119, 3120).

    Diesen Gesichtspunkt der Mitverantwortung des Grundstückseigentümers für die spätere vorhersehbare Konfliktlage hat der Bundesgerichtshof auch in späteren Entscheidungen aufgegriffen (vgl. BGH NJW 2001, 3119, 3120 m. w. N.).

    Die Lästigkeit eines Geräuschs, die rechtlich für das Immissionsrecht entscheidend ist, hängt nämlich nicht allein von Messwerten, sondern von einer Reihe anderer Umstände ab, für die es auf das Empfinden des Tatrichters ankommt (BGH NJW 2001, 3119, 3120).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06
    Wenn - wie hier - bauplanerische Festlegungen fehlen, dann kommt es für die Festsetzung der zulässigen Grenzwerte grundsätzlich auf den Gebietscharakter im Einwirkungsbereich der Sportanlage an (§ 2 Abs. 6 Satz 2 Sportanlagenlärmschutzverordnung; vgl. dazu BVerwG NVwZ 2000, 1050, 1052).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06
    Unabhängig davon muss der Kläger das in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte sog. "Rücksichtnahmegebot" beachten, weil sich sein Grundstück in einer Randlage zum Außenbereich befindet, der seit über 70 Jahren von dem Sportgelände geprägt ist (vgl. dazu BGH NJW 1993, 1656; BVerwG NJW 1989, 1291; Schmitz NVwZ 1991, 1126, 1130).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06
    Das Rücksichtnahmegebot hat nicht nur dort Bedeutung, wo sich ein belästigter Grundstückseigentümer später in der Nähe einer bereits vorhandenen Belästigungsquelle angesiedelt hat, sondern auch dort, wo er mit seinem im Grenzbereich bebauten Grundstück damit rechnen musste, dass im daran angrenzenden Außenbereich Belästigungsquellen entstehen, womit die Schutzwürdigkeit seines Grundstücks von vornherein belastet und gemindert ist (BGH NJW 1993, 1656, 1658; BVerwGE 50, 49, 54).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06
    Bei der Beurteilung, ob ein verständiger Durchschnittsmensch die mit einer Kirmes verbundenen Geräuschentwicklungen akzeptiert, muss das berücksichtigt werden (BGH NJW 2003, 3699, 3700 - Lärm durch Rockkonzert; BGH NJW 1990, 2465 - Volksfestlärm).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04

    Ermittlung der maßgeblichen Grenzwerte für Lärm-Immissionen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06
    Das ist im Zivilverfahren nicht akzeptabel, weil die Bestimmungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung mit Rücksicht auf die im Zivilprozess geltenden Beweislastregeln modifiziert angewandt werden müssen (BGH BauR 2005, 104, 106).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06
    Andererseits können dauerhafte bauliche Maßnahmen, die die Emmissionswerte auf einen niedrigeren Wert reduzieren, die Wiederholungsgefahr ausschließen, wenn feststeht, dass eine Beseitigung der Schutzeinrichtungen nach Lage der Verhältnisse nicht in Betracht kommt (BGH NJW 1995, 132, 134).
  • BVerwG, 26.05.2004 - 4 BN 24.04

    Abwägung bei Ruhestörung durch Freibad

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06
    Dementsprechend darf die allgemeine Geräuschkulisse dort höher liegen (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 Sportanlagenlärmschutzverordnung - vgl. BVerwG ZfBR 2004, 566).
  • AG Siegburg, 19.02.2015 - 118 C 97/13

    Es kann der Frömmste nicht in Frieden mähen, wenn es dem bösen Nachbarn nicht

    Soweit die Kläger anmerken, dass der gerichtlich angekündigte Messtermin keine Garantie für die im Alltag tatsächlich auftretende Lärmbelästigung bietet, da die Beklagten die Lautstärke des Rasenroboters im Vorfeld durch Reinigungs- und Wartungsarbeiten reduzieren könnten, so hätte es für die ernsthafte Begründung eines dahingehenden Manipulationsverdachts einer weiteren Untermauerung durch Tatsachen bedurft (vgl. OLGR Frankfurt 2009, 47 Rn. 30).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2010 - 4 O 11758/04

    Klage gegen FC Möning und Stadt Freystadt wegen Lärmbeeinträchtigungen ohne

    Ob Geräuschimmissionen wesentlich sind oder nicht, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und danach, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (BGH NJW 2003, 3699; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2008, 8 U 89/06).

    Es spielt hierbei keine Rolle, wenn der Sportplatz erst nach dem Zuzug des Klägers ausgebaut worden ist, oder sich der Sportbetrieb etwa aufgrund sportlichen Erfolges gesteigert bzw. intensiviert hat (OLG Frankfurt, Urt. vom 17.06.2008, Az. 8 U 89/06).

  • LG Verden, 18.11.2009 - 7 O 162/09

    Orgelmusik muss hingenommen werden!

    Die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Lärmbelästigung kann nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund wertender Betrachtung festgesetzt werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Juni 2008, 8 U 89/06, Juris).
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