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   OLG Köln, 04.05.2009 - I-17 W 98/09   

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https://dejure.org/2009,11804
OLG Köln, 04.05.2009 - I-17 W 98/09 (https://dejure.org/2009,11804)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.05.2009 - I-17 W 98/09 (https://dejure.org/2009,11804)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - I-17 W 98/09 (https://dejure.org/2009,11804)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    RVG § 15 Abs. 2 Satz 2; ; RVG § 21; ; BRAGO § 13 Abs. 5 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1365
  • OLG-Report Köln 2009, 601
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 12.05.2006 - 11 W 1378/06

    Erstattung einer zweiten Verfahrensgebühr im zivilgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2009 - 17 W 98/09
    Auch der Senat hält sie für rechtsirrig und gegen das Gesetz verstoßend (OLG München OLGR 2006, 681 = AGS 2006, 369 = AnwBl 2006, 588 mit Anm. Schneider; Mayer RVG-Letter 2006, 87; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 15 RVG Rnr. 97; Madert, in: Gerold/Schmidt u. a., RVG, 18. Aufl., § 15 Rnr. 103, § 21 Rnr. 8; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 4. Aufl., § 15 Rnr. 270 ff, § 21 Rnr. 8; Onderka/N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, a. a. O., Vorb.

    3 Rnr. 279 f; N. Schneider MDR 2003, 727, 728; AGS 2006, 369f; Hansens AGS 2004, 103 f; Schons, in: Römermann/Hartung/Schons, RVG, 2. Aufl., Vorb.

  • OLG Hamburg, 04.04.2014 - 8 W 84/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Neue Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung durch den

    In Rechtsprechung und Literatur besteht uneingeschränkte Einigkeit dahingehend, dass § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG auch bei einer Zurückverweisung gemäß § 21 RVG eingreift (OLGR Köln 2009, 601 f - Rn 6 = BeckRS 2009, 15802 OLGR München 2006, 681 f - Rn 4; OLGR Düsseldorf 2009, 455 f - Rn 4).

    Vielmehr ist auf den Zeitpunkt der Entgegennahme der Information des Rechtsanwalts für das weitere Tätigwerden abzustellen (so ausdrücklich OLGR Köln 2009, 601 f - Rn 6 = BeckRS 2009, 15802 [Fundstelle der Beklagten!]), bzw. auf den Zeitpunkt des Ansinnens, in derselben Angelegenheit erneut oder weiter tätig zu werden (so Gerold/Schmidt-Mayer, RVG, 21. Aufl., § 15 Rn 125), Dafür spricht zum einen der Wortlaut des § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG.

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10

    Ausreichender Haftgrund bei lediglich grober Überprüfung des einem Ausländer

    Rechtswidrig wird die Inhaftierung oder die Aufrechterhaltung der Haft erst dann, wenn die Haftunfähigkeit erkennbar ist (OLG München, OLGR 2009, 601, 602).
  • FG Köln, 01.02.2019 - 2 Ko 32/19

    Kostenrecht: Anrechnung von Verfahrensgebühr im 2. Rechtszug bei kontinuierlicher

    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird die Vorschrift des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG auf die Fälle angewendet, in denen zwischen der Beendigung der ersten Instanz und der Beendigung der zweiten Instanz durch Zurückverweisung mehr als zwei Jahre vergangen sind (vgl. für die Zurückverweisung vom OLG an das LG: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. März 2009, I-10 W 150/08, juris; für die Zurückverweisung vom BGH an das OLG: OLG Köln, Beschluss vom 04. Mai 2009, I-17 W 98/09, juris; OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2006, 11 W 1378/06, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04. April 2014, 8 W 84/13, juris).
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