Rechtsprechung
OLG Celle, 20.06.2002 - 14 U 209/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Abrechnung des Kfz-Schadens auf Neuwagenbasis
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens auf Neuwagenbasis; Schaden von erheblichem Gewicht; Neuwagenbasis; Neuwertigkeit; Laufleistung; Nachlackierung des KFZ (VW Sharan); Risiko von Farbabweichungen bei der nachträglichen Lackierung ...
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens auf Neuwagenbasis; Schaden von erheblichem Gewicht; Neuwagenbasis; Neuwertigkeit; Laufleistung; Nachlackierung des KFZ (VW Sharan); Risiko von Farbabweichungen bei der nachträglichen Lackierung ...
- Judicialis
BGB § 249
- RA Kotz
Unfallschaden: Abrechnung auf Neuwagenbasis - keine tragenden Teile beschädigt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Abrechnung eines Kraftfahrzeugschadens auf Neuwagenbasis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Unfallregulierung - Hohe Hürden für Abrechnung auf Neuwagenbasis
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Abrechnung auf Neuwagenbasis abgelehnt
Verfahrensgang
- LG Hannover, 20.06.2001 - 6 O 288/01
- OLG Celle, 20.06.2002 - 14 U 209/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Celle, 19.01.1995 - 5 U 183/94
Auszug aus OLG Celle, 20.06.2002 - 14 U 209/01
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 31. August 2000, - 14 U 30/00 - vom 24. Februar 1994, - 14 U 226/92 - s. auch OLG Celle [5. Zivilsenat], Urteil vom 19. Oktober 1995, - 5 U 183/94 -) setzt dies voraus, dass der Unfall nicht ausschließlich solche Teile des Pkws betroffen hat, durch deren spurenlose Auswechselung der frühere Zustand voll wieder hergestellt werden kann.Dies gilt selbst dann, wenn neben dem Auswechseln der sog. Blechteile auch Richtarbeiten geringeren Umfangs bei den tragenden Fahrzeugelementen erforderlich werden (OLG Celle, Urteil vom19. Oktober 1995, - 5 U 183/94 - mit weiteren Beispielen).
Denn der Reparaturaufwand ist nicht unbedingt und stets das Spiegelbild des Ausmaßes der Beschädigung (Senat, Urteil vom 31. August 2000, - 14 U 30/00 - OLG Celle [5. Zivilsenat], Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 U 183/94 -).
- BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis
Auszug aus OLG Celle, 20.06.2002 - 14 U 209/01
Zwar ist bei der Beschädigung neuer oder neuwertiger privat genutzter Kraftfahrzeuge, die kurz nach der Anschaffung durch einen Unfall erheblich beschädigt werden, anerkannt, dass der Geschädigte auch berechtigt ist, auf Neuwagenbasis abzurechnen, wenn es ihm nicht zuzumuten ist, das Fahrzeug instand zu setzen und statt eines neuen ein repariertes Kraftfahrzeug zu benutzen (BGH VersR 1982, 163, 1983, 658; 1994, 46). - OLG Nürnberg, 07.06.1994 - 3 U 1020/94
Schadensberechnung auf Neuwagenbasis bei einem Leasing-Fahrzeug
Auszug aus OLG Celle, 20.06.2002 - 14 U 209/01
Allein das Risiko von Farbabweichungen bei der nachträglichen Lackierung im Zuge der Reparatur, die nicht die Qualität der ursprünglich mittels eines Tauchbeckens aufgebrachten Originallackierung erreicht (so etwa OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 919; OLG Oldenburg, OLG-RR 1997, 26, 27), erscheint nach dem gegenwärtigen Stand der Technik als theoretisch und vermag weder allein noch im Zusammenhang mit den sonstigen Beschädigungen des Fahrzeugs die Erheblichkeit eines Schadens zu begründen (vgl. OLG Celle zfs. 1989, 340). - OLG Hamm, 04.11.1996 - 2 Ss OWi 1221/96
Auszug aus OLG Celle, 20.06.2002 - 14 U 209/01
Die Frage, wann eine Schadensabwicklung auf Neuwagenbasis zu erfolgen hat, wird jedoch nicht einheitlich beantwortet (vgl. hierzu Eggert DAR 1997, 129 ff.).
- OLG Celle, 19.06.2003 - 14 U 268/02
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verkehrsunfalls; Zulässigkeit der Abrechung auf …
Nach ständiger Rechtsprechung des (für Verkehrsunfallsachen fachzuständigen) Senats kommt eine solche Abrechnung auf Neuwagenbasis nur in Betracht, wenn der Unfall nicht ausschließlich solche Teile des Pkw betroffen hat, durch deren spurenlose Auswechslung der frühere Zustand voll wiederhergestellt werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 20. Juni 2002, 14 U 209/01, OLGR 2002, 278 f. m. w. N.). - LG Mönchengladbach, 25.10.2005 - 5 S 53/05
Haftpflicht: Neuwertentschädigung - Neuwertentschädigung ohne Neuanschaffung?
Nach Auffassung des OLG Celle (Urteil v. 20.6.2002 - 14 U 209/01, Juris Nr. KORE434342002; Urteil v. 19.6.2003, NJW-RR 2003, 1381) kann von einer erheblichen Beschädigung nur gesprochen werden, wenn Karosserie und/oder Fahrwerk in wesentlichen Teilen wieder aufgebaut werden müssen, und zwar auch bei Richtarbeiten geringen Umfangs und dem Einschweißen von Abschlussblechen.