Rechtsprechung
| OLG München, 05.03.1996 - 16 WF 851/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1379
Wertermittlung zur Auskunftserteilung im Zugewinnausgleichsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung von Wertangaben bezüglich des Endvermögens; Einschränkungen für die Vollstreckung durch Auslegung eines Titels; Verpflichtung zur Einschaltung der zur Wertermittlung erforderlichen Hilfskräfte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ebersberg, 31.03.1995 - 2 F 237/93
- OLG München, 05.03.1996 - 16 WF 851/95
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.10.1990 - XII ZB 37/90
Wertermittlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs
Auszug aus OLG München, 05.03.1996 - 16 WF 851/95
Zur Wertermittlung ist er nur insoweit verpflichtet, als er selbst dazu imstande ist (BGH FamRZ 91, 316, 317).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 14.03.1996 - 16 U 85/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 22.02.1996 - 7 U 16/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kellerfeuchtigkeit: Muß Verkäufer trotz Besichtigung durch Käufer aufklären? (IBR 1996, 306)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01
Anspruch auf Schadensersatz wegen des arglistigen Verschweigens eines Fehlers der …
Im Ergebnis hängt die Aufklärungspflicht eines Verkäufers im Rahmen des § 463 S. 2 BGB in ihrem Umfang von der Möglichkeit des Käufers zur Prüfung ab (BGH NJW 1965, 35); eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, kann der Käufer nach der Verkehrsauffassung nicht erwarten, weil er sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907; NJW-RR 1997, 144 = NJW 1997, 938 LS; SchlHOLG, OLGR 1996, 129). - OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
Hausverkauf - arglistiges Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit
Dazu gehört in den Fällen des arglistigen Verschweigens eines Mangels auch der Beweis, dass eine Erklärung, die der Aufklärungspflichtige abzugeben hatte, entgegen dessen Behauptung nicht abgegeben worden ist (OLG Köln, NJW-RR 1992, 908, 910; OLG Frankfurt am Main, OLGR 1996, 231 f.; 1998, 111, 113; OLG Schleswig, OLGR 1996, 129, dazu Kieserling in IBR 1996, 306).
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