Rechtsprechung
| OLG Köln, 01.09.1995 - 2 W 83/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG §§ 21, 22; ZPO § 850f
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 811
- Rpfleger 1996, 118
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 10.06.1992 - 2 W 56/92
Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen; Änderung des unpfändbaren Betrages unter …
Auszug aus OLG Köln, 01.09.1995 - 2 W 83/95
(Ergänzung zu Senat, NJW 1992, 2836 f.)«.
- OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 155/00
Sicherung des Existenzminimums im Insolvenzverfahren
Der Senat hält es ferner für sachdienlich, darauf hinzuweisen, daß das Gericht bei der Entscheidung nach § 850 f Abs. 1 ZPO an die Bescheinigung des Sozialamts nicht gebunden ist, sondern den anzunehmenden Sozialhilfebedarf des Schuldners in eigener Verantwortung zu ermitteln hat, wobei eine entsprechende Bescheinigung des örtlich zuständigen Sozialamtes lediglich eine Entscheidungshilfe in Form eine behördlichen Auskunft darstellt (vgl. Senat, NJW 1992, 2836; Senat, Rpfleger 1996, 118; LG Hamburg, Rpfleger 2000, 176). - OLG Köln, 29.01.2001 - 2 W 256/00 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (NJW 1992, 2836; Rpfleger 1996, 118 = OLGR 1996, 75 [76]; Rpfleger 1999, 548) haben das Vollstreckungsgericht bzw. die ihm im Rechtsmittelzug übergeordneten Gerichte bei der Entscheidung nach § 850 f Abs. 1 lit. a) ZPO den im Einzelfall anzunehmenden Sozialhilfebedarf des Schuldners in eigener Verantwortung zu ermitteln, wobei eine entsprechende Bescheinigung des örtlich zuständigen Sozialamtes lediglich eine Entscheidungshilfe in Form einer behördlichen Auskunft darstellt, deren Richtigkeit das Gericht eigenverantwortlich überprüfen muß.
- OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 70/01 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (NJW 1992, 2836; Rpfleger 1996, 118 = OLGR 1996, 75 [76]; Rpfleger 1999, 548) haben das Vollstreckungsgericht bzw. die ihm im Rechtsmittelzug übergeordneten Gerichte bei der Entscheidung nach § 850 f Abs. 1 lit. a) ZPO den im Einzelfall anzunehmenden Sozialhilfebedarf des Schuldners in eigener Verantwortung zu ermitteln, wobei eine entsprechende Bescheinigung des örtlich zuständigen Sozialamtes lediglich eine Entscheidungshilfe in Form einer behördlichen Auskunft darstellt.
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Rechtsprechung
| OLG München, 04.03.1996 - Kart 5/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GWB § 103a
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 03.11.1995 - 2 WF 94/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Unzulässigkeit des Auskunftsverlangens bei Fehlen eines Unterhaltsanspruchs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.1995 - 2 WF 94/95
Der Grundsatz von Treu und Glauben, auf dem die Auskunftspflicht gemäß § 1580 BGB beruht, verbietet es, den geschiedenen Ehegatten auf Auskunft in Anspruch zu nehmen, wenn unabhängig von dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ein Unterhaltsanspruch nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, FamRZ 1982, 1189 ff, 1192 m.w.N.).Aufgrund der Unterhaltstatbestände des BGB steht der Antragstellerin gegen den Antragsgegner kein nachehelicher Unterhaltsanspruch zu, so dass die vom Antragsgegner vertretene Auffassung auf sich beruhen kann, dass die im Jahre 1989 erfolgte Übersiedlung des Antragsgegners in das Gebiet der früheren Bundesrepublik keinen der Antragstellerin günstigen Statutenwechsel herbeizuführen vermocht habe, weil nach dem Recht der DDR gemäß § 29 Abs. 3 FGB schon vorher, nämlich spätestens 2 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils, also am 6. Dezember 1988, jeglicher nachehelicher Unterhaltsanspruch der Antragstellerin ausgeschlossen gewesen sei (anders aber wohl BGH, FamRZ 1982, 1189 ff., 1191).
- BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 56/84
Nachhaltige Sicherung des Unterhalts durch Erwerbstätigkeit - Anspruch auf …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.1995 - 2 WF 94/95
Bei der gebotenen vorausschauenden Betrachtung vom Standpunkt eines optimalen Betrachters war nach der allgemeinen Lebenserfahrung mit einer gewissen Sicherheit im Zeitpunkt der Scheidung der Parteien nicht damit zu rechnen, dass die Antragstellerin ihren Arbeitsplatz und damit ihr Erwerbseinkommen verlieren würde (wegen des Beurteilungsmaßstabs vgl. BGH, NJW 1986, 375 ; 1988, 2034;… Palandt/Diederichsen, BGB , 54. Aufl., § 1573 Rdn. 20, 24 und 25 m.w. N.).Auch ein von allgemeinen politischen Entwicklungen unabhängiger Konkurs des Arbeitgebers würde bei vorangegangener nachhaltiger Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit Unterhaltsansprüche gegen den geschiedenen Ehegatten nicht entstehen lassen (vgl. BGH, NJW 1986, 375 ).
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.1995 - 2 WF 94/95
Die in Betracht kommenden Anspruchstatbestände "Unterhalt wegen Nichtfindens eines Arbeitsplatzes" (§ 1573 Abs. 1 BGB ) und "Aufstockungsunterhalt" wegen nichtbedarfgerechten Bezugs der Antragstellerin von Altersübergangsgeld (§ 1573 Abs. 2 BGB ) setzen voraus, dass der bedürftige Ehegatte "nach der Scheidung ", d.h. im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils, unterhaltsbedürftig war (BGH, FamRZ 1984, 149 ff., 150 m.w.N.; NJW-RR 1993, 706). - BGH, 10.11.1993 - XII ZR 127/92
Unterhaltsansprüche des in der ehemaligen DDR zurückgebliebenen Ehegatten nach …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.1995 - 2 WF 94/95
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts vom 25. Juli 1986 am 1. September 1986 ist Artikel 18 Abs. V EGBGB n.F. im innerdeutschen Kollisionsrecht der alten Bundesländer analog anwendbar (BGH, Urteil vom 10.11.1993, FamRZ 1994, 160 ff. mit kritischer Anmerkung u.a. von Dieckmann, FamRZ 1994, 1073 ff. und 1995, 548 ff. m.w.N.). - BGH, 21.09.1994 - XII ZR 115/93
Unterhaltsanspruch eines in der DDR geschiedenen Ehegatten
Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.1995 - 2 WF 94/95
Für einen - neuerlichen - Statutenwechsel anlässlich oder nach dem Beitritt der DDR zur früheren Bundesrepublik sieht der Bundesgerichtshof angesichts der im Einigungsvertrag angestrebten Rechtsvereinheitlichung im Sinne der Geltung des bundesdeutschen Rechts keinen Anlass (…BGH, aaO. S. 161 linke Spalte, vgl. neuestens BGH, Urteil vom 21.09.1994, DtZ 1995, 410).
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