Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.10.1996 - 4 U 174/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
DDR-GW § 1, § 281 Abs. 4, § 303
Wirtschaftsverträge/DDR; Mängelbeseitigungsvorschuss - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Kostenvorschuss zur Beseitigung von Mängeln an einer Abwasseranlage; Grundsatz von Treu und Glauben bei Wirtschaftsverträgen; Entstehen einer Vorgründungsgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung auch bei Altverträgen in der ehemaligen DDR? (IBR 1997, 420)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 28.09.1995 - 2 O 279/94
- OLG Brandenburg, 16.10.1996 - 4 U 174/95
Papierfundstellen
- BauR 1997, 832
- ZfBR 1997, 253
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83
Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.1996 - 4 U 174/95
Jedenfalls aber ist sie kein Vorläufer der GmbH oder deren Vorgesellschaft im Rechtssinne und geht auch nicht bei deren Gründung in diese über ( BGHZ 91, 148, 151 ) [BGH 07.05.1984 - II ZR 276/83] .Tatsächlich berechtigt und verpflichtet hat er hingegen den wahren, bereits existenten Träger des (betriebsbezogenen) Rechtsgeschäftes, hier also die Vorgründungsgesellschaft, bzw. - falls er durch die übrigen Gesellschafter nicht bevollmächtigt gewesen sein sollte - sich selbst gemäß § 179 BGB ( BGHZ 91, 148, 152 ) [BGH 07.05.1984 - II ZR 276/83] .
Im Hinblick auf die Interessen des Vertragspartners - hier der Klägerin - kann nämlich nur ausnahmsweise angenommen werden, daß die vertraglichen Verpflichtungen nicht das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehende und damit für den Gläubiger "greifbare" Rechtssubjekt, sondern eine erst künftig zur Entstehung gelangende Person treffen sollen (vgl. zu dieser als "seltener Sonderfall" bezeichneten Konstellation BGHZ 91, 148, 153 ) [BGH 07.05.1984 - II ZR 276/83] .
- BezG Dresden, 09.10.1991 - 3 U 35/91
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.1996 - 4 U 174/95
In Anlehnung an die Entscheidung des Bezirksgerichts Dresden (DtZ 1992, 189) meint der Beklagte, daß die Rechtsprechung zum Vorschußanspruch nach dem BGB nicht auf das weitergeltende Recht der DDR rückübertragbar sei, soweit dieses nicht bereits eine entsprechende Regelung vorsehe.Die von dem Beklagten zur Begründung seines abweichenden Rechtsstandpunktes angeführte Entscheidung des Bezirksgerichts Dresden (DtZ 1992, 189) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
- BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94
Verjährung eines nach dem Recht der DDR zu beurteilenden Schadensersatzanspruchs
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.1996 - 4 U 174/95
Dies gilt auch für Forderungen - wie den hier streitgegenständlichen, aus der Kostenerstattungspflicht nach § 281 Abs. 4 GW hergeleiteten Vorschußanspruch -, die zwar noch nach dem Recht der DDR zu beurteilen sind, aber erst nach dem 03.10.1990 entstanden (Palandt/Heinrichs, a.a.O., EGBGB 231 § 6 Rn. 1 mit Hinweis auf BGH ZIP 1995, 949 ).
- OLG Brandenburg, 28.02.1996 - 4 U 9/95
Vertretungsmacht kommunaler Verfassungsorgane
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.1996 - 4 U 174/95
Denn bei dem Austausch von Vertragspartnern handelt es sich um einen von außen an das Schuldverhältnis herantretenden Umstand, der sich nicht aus dessen innerer Entwicklung ergibt (Senatsurteil 4 U 9/95 vom 28.02.1996, DtZ 1996, 323, 325). - BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.1996 - 4 U 174/95
Schließen sich die zukünftigen Gesellschafter einer GmbH aber bereits vor Abschluß des Gesellschaftsvertrages in einer Personenvereinigung zusammen, so werden sie im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts tätig, die im allgemeinen als Vorgründungsgesellschaft bezeichnet wird (BGH NJW 1992, 2698 [BGH 22.06.1992 - II ZR 30/91] ;… Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 16. Aufl., § 11 Rn. 32, 33). - BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76
Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.1996 - 4 U 174/95
Der Besteller soll jedenfalls bei einem Verzug des Werkunternehmers mit der Nachbesserung nicht gezwungen sein, (ggf. neben dem schon entrichteten Werklohn) weitere eigene Mittel zur Errichtung eines gebrauchsfähigen Werkes vorzustrecken und damit das zusätzliche Risiko der Durchsetzbarkeit der angefallenen Kosten gegenüber dem Unternehmer zu tragen (so z.B. BGHZ 47, 272 ; 68, 372 ) [BGH 05.05.1977 - VII ZR 289/74] . - BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64
Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.1996 - 4 U 174/95
Der Besteller soll jedenfalls bei einem Verzug des Werkunternehmers mit der Nachbesserung nicht gezwungen sein, (ggf. neben dem schon entrichteten Werklohn) weitere eigene Mittel zur Errichtung eines gebrauchsfähigen Werkes vorzustrecken und damit das zusätzliche Risiko der Durchsetzbarkeit der angefallenen Kosten gegenüber dem Unternehmer zu tragen (so z.B. BGHZ 47, 272 ; 68, 372 ) [BGH 05.05.1977 - VII ZR 289/74] . - BGH, 20.06.1983 - II ZR 200/82
Zur Haftung der Mitglieder einer GmbH-Vorgründungsgesellschaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.1996 - 4 U 174/95
Die rechtsgeschäftliche persönliche Haftung eines GmbH-Gesellschafters für Verbindlichkeiten, die er vorweg für die noch zu gründende Gesellschaft eingegangen ist, endet allerdings mit Gründung oder Eintragung nur, wenn dies mit dem Gläubiger so vereinbart worden ist, wobei der Haftungsschuldner, hier also der Beklagte, eine solche Vereinbarung zu beweisen hat (BGH NJW 1983, 2822 [BGH 20.06.1983 - II ZR 200/82] ). - BGH, 12.10.1995 - VII ZR 199/94
Beitritt der DDR berührt Identität der 1990 konstituierten Gemeinden nicht
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.1996 - 4 U 174/95
Aber auch die Klägerin - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts - fällt als "gleichgestelltes Wirtschaftssubjekt" jedenfalls hinsichtlich des hier vorliegenden Werkvertrages in den personellen Geltungsbereich des GW (so im Ergebnis auch BGH DtZ 1996, 82). - BGH, 05.05.1977 - VII ZR 289/74
Verzicht auf die Einrede der Schlusszahlung nach Vergleichsverhandlungen; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.1996 - 4 U 174/95
Der Besteller soll jedenfalls bei einem Verzug des Werkunternehmers mit der Nachbesserung nicht gezwungen sein, (ggf. neben dem schon entrichteten Werklohn) weitere eigene Mittel zur Errichtung eines gebrauchsfähigen Werkes vorzustrecken und damit das zusätzliche Risiko der Durchsetzbarkeit der angefallenen Kosten gegenüber dem Unternehmer zu tragen (so z.B. BGHZ 47, 272 ; 68, 372 ) [BGH 05.05.1977 - VII ZR 289/74] .
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 21.03.1997 - 12 WF 34/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 1410
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