Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 U 254/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138; HWiG § 1
Wirksamkeit eines Kaufvertrages über ein Nutzungsrecht an einer Ferienwohnung; Begriff der Freizeitveranstaltung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 4 O 261/94
- OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 U 254/96
Papierfundstellen
- MDR 1998, 205
- NZM 1998, 43
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.03.1992 - I ZR 104/90
Grüne Woche - Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 U 254/96
Während der Freizeitcharakter der Veranstaltung, in deren Zusammenhang die gewerbliche Leistung angeboten wird, im wesentlichen durch die Vorstellung des Verkehrs (und nicht durch den Eindruck, den der einzelne Kunde gewonnen hat) geprägt wird, ob nach Art der Ankündigung und Durchführung der Veranstaltung der Freizeitcharakter im Vordergrund steht, ist zur Beurteilung der Organisationsform von Freizeitangebot und gewerblicher Leistung auf die objektiven Gegebenheiten abzustellen (BGH NJW 1992, 1889, 1890).Der Rahmen, in dem die Verkaufsbemühungen der H stattfanden, hatte keinen nennenswerten, selbständigen Unterhaltungswert, der in der Vorstellung der Teilnehmer den eigentlichen, gewerblichen Zweck der Veranstaltung hätte verdecken können (vgl. BGH NJW 1992, 1889, 1890).
- BGH, 25.01.1990 - I ZR 19/87
HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz - Kopplung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 U 254/96
§ 138 Abs. 1 BGB ist vielmehr erst anwendbar, wenn zusätzlich sittenwidrige Umstände hinzutreten (BGHZ 110, 156, 174; NJW-RR 1995, 240, 242). - BGH, 21.06.1990 - I ZR 303/88
Freizeitveranstaltung - Vorsprung durch Rechtsbruch; Haustürwiderrufsgesetz - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 U 254/96
Zwar schließt der Umstand, daß die beworbene Veranstaltung in der Einladung, der erfahrungsgemäß für den Teilnahmeentschluß des Eingeladenen und die Einschätzung des Charakters der Veranstaltung durch das Publikum häufig besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH NJW 1990, 3265, 3266), ausdrücklich als Verkaufsveranstaltung bezeichnet ist, nicht aus, daß die Veranstaltung vom Verkehr nach dem von der Ankündigung und Durchführung geprägten Gesamtbild als Freizeitveranstaltung angesehen wird.
- OLG Frankfurt, 21.02.2022 - 2 W 42/21
Einstweilige Verfügung im Falle der Doppelvermietung
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung begründet auch nicht schon ein quasi dingliches Recht des Mieters an dem Mietgegenstand (so aber OLG Schleswig, MDR 2000, 1428; OLG Brandenburg, OLGR 1997, 329), welches im Ergebnis einer Erfüllung gleichkäme. - OLG Schleswig, 12.07.2000 - 4 U 76/00
Rechtsstellung eines Mieters bei Doppelvermietung
Es gilt nämlich nicht der Grundsatz der Priorität des Mietvertragsabschlusses für die Frage, an wen der Vermieter zu übergeben hat (OLG Brandenburg OLGR 1997, 329; OLG Frankfurt/Main ZMR, 1997, 22). - OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 8 U 8/11
Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bei computergestützter Methode zur …
Ein Zustimmungsbedürfnis der Beklagten kann hier auch nicht aus dem Beschluss des OLG Hamm vom 22.9.1997 (6 W 14/97 - MDR 1998, 205) abgeleitet werden. - OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 114/97
Voraussetzungen einer Freizeitveranstaltung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG - …
Bereits der von den Klägern geschilderte Verlauf ihres Aufenthalts in den Geschäftsräumen der HMI verlieh der von ihnen besuchten Veranstaltung nach der Rechtsprechung des Senats keinen Freizeitcharakter, der sie und die übrigen Teilnehmer in eine ihre rechtsgeschäftliche Entschließungsfreiheit beeinflussende Freizeitstimmung versetzte (vgl. Urt. v. 12.9.1997, OLGR Düsseldorf 1997, 329, 330 f.).
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