Rechtsprechung
| OLG Celle, 17.01.1997 - 22 W 107/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB; Art. 14 Abs. 2 EGBGB; Art. 14 Abs. 3 EGBGB; Art. 14 Abs. 4 EGBGB; Art. 17 Abs. 1 S. 1 EGBGB
Anspruch auf Abfindung im Falle einer Ehescheidung; Sogenannte Morgengabe als Abfindung im Falle einer Ehescheidung; Geltungsbereich der Suren des Koran für deutsche Staatsangehörige bei Wahl des fremden Rechts; Morgengabe als Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Abfindung im Falle einer Ehescheidung; Sogenannte Morgengabe als Abfindung im Falle einer Ehescheidung; Geltungsbereich der Suren des Koran für deutsche Staatsangehörige bei Wahl des fremden Rechts; Morgengabe als Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 30.10.1996 - 8 O 413/96
- OLG Celle, 17.01.1997 - 22 W 107/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 374
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 10.03.1980 - 1 ARF 8/80
Auszug aus OLG Celle, 17.01.1997 - 22 W 107/96
Bei der Vereinbarung, der Antragsgegner werde die Antragstellerin im Falle der Ehescheidung mit 30.000 DM abfinden, vor dem Hoca in S. anläßlich der religiösen Eheschließung der Parteien handelt es sich um einen Unterhalts-, daneben womöglich güterrechtlichen Vertrag zwischen (künftigen) Eheleuten (dazu: KG FamRZ. 1980, 471;… OLG Bremen a.a.O. S. 607).
- BGH, 09.12.2009 - XII ZR 107/08
Zahlung einer vereinbarten und nach Maßgabe des iranischen Rechts an die …
Nach wieder anderer Ansicht sind Vereinbarungen über die Morgengabe unterhaltsrechtlich zu qualifizieren (Art. 18 EGBGB; vgl. etwa OLG Celle FamRZ 1998, 374, 375; KG FamRZ 1988, 296;… für Anwendung des Art. 18 Abs. 4 EGBGB bei Geltendmachung der Morgengabe im Zusammenhang mit der Scheidung vgl. bereits oben OLG Nürnberg aaO und Palandt/Heldrich aaO). - OLG Zweibrücken, 24.04.2007 - 5 UF 74/05
Iranisches Recht; Morgengabe: Anspruch auf Herausgabe der Morgengabe trotz eines …
Bei einer güterrechtlichen Einordnung oder Zuordnung zum Scheidungsstatut wäre nach dem deutschen internationalen Privatrecht ein Statutenwechsel vorliegend durch die Einbürgerung nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ohnehin ausgeschlossen (vgl. Art. 15 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1 EGBGB;… gegen Unwandelbarkeit des Scheidungsstatuts in Einbürgerungsfällen aber Münchener Kommentar/Winkler von Mohrenfels, 3. Aufl. Art. 17 EGBGB Rdnr. 34; für Zuordnung der Morgengabe zu Art. 18 Abs. 4 EGBGB i. V. m. Art. 17 EGBGB etwa OLG Celle FamRZ 1998, 374 und OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 623;… zur Streitfrage vgl. außerdem Palandt/Heldrich, BGB 66. Aufl., Art. 17 EGBGB Rdnr. 17 und OLG Hamburg FamRZ 2004, 459). - OLG Stuttgart, 29.01.2008 - 17 UF 233/07
Vermögensrechtliche Auseinandersetzung im Scheidungsfall: Anspruch einer Frau auf …
Ist die Brautgabe nicht anlässlich der Eheschließung gezahlt worden, richtet sich ihr weiteres Schicksal und die aus ihr abzuleitenden Ansprüche der Ehefrau nach dem Ehewirkungsstatut, im Scheidungsfall dementsprechend nach dem Scheidungsstatut (OLG Celle, FamRZ 1998, 374). - OLG Köln, 23.03.2006 - 21 UF 144/05
Anspruch auf Zahlung der Morgengabe bei Anwendbarkeit iranischen Rechts; …
Ihr Schicksal richtet sich, wenn sie bei Eheschließung nicht bezahlt worden ist, nach dem Ehewirkungsstatut und im Scheidungsfall dementsprechend nach dem Scheidungsstatut (OLG Celle FamRZ 1998, 374; Heldrich IPRax 1983, 64; Yassari StAZ 2003, 198 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.01.1997 - 10 U 188/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz von Verzögerungsschaden bei einer auferlegten Vertragsstrafe des Bauunternehmens; Definition und Anwendung eines Verzögerungsschadens; Voraussetzungen und Ausschluss des Anspruchs auf Ersatz eines Verzögerungsschadens bei einem Subunternehmer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann Unternehmer von ihm zu tragende Vertragsstrafe an säumigen Subunternehmer durchstellen? (IBR 1997, 332)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 20.09.1995 - 5 O 51/94
- OLG Frankfurt, 17.01.1997 - 10 U 188/95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 20.09.1996 - 24 U 168/94
Kann Hauptunternehmer Vertragsstrafe auf Subunternehmer abwälzen?
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.1997 - 10 U 188/95
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 24.Senats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main an, nach welcher der daraus resultierende Nachteil, daß sich der Auftraggeber gegenüber dem Bauherrn zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet hat, den Subunternehmer im Rahmen eines Anspruchs auf Ersatz von Verzögerungsschäden wegen angeblicher Überschreitung behaupteter Fertigstellungstermine nicht zugerechnet werden kann (vgl. OLG Frankfurt in OLG-Report 1996, 242).
- BGH, 18.12.1997 - VII ZR 342/96
Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter …
Die Lehre vom Schutzzweck führt zu keinem anderen Ergebnis (so aber OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1997, 91).
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Rechtsprechung
| OLG München, 10.03.1997 - 26 WF 615/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 242; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 91 a
Zustimmungspflicht des Unterhaltsberechtigten zum Realsplitting - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 565 F 5483/96
- OLG München, 10.03.1997 - 26 WF 615/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 11.09.1995 - 26 WF 957/95
Anspruch auf Zustimmung zum Realsplitting
Auszug aus OLG München, 10.03.1997 - 26 WF 615/97
Allerdings darf der zustimmungspflichtige Ehegatte seine grundsätzlich nicht einschränkbare Zustimmungserklärung, weil er keine aus seiner Sicht unwahren Angaben zu bestätigen braucht, mit dem Zusatz versehen, daß er die Höhe der Unterhaltsleistungen anders als der unterhaltspflichtige Ehegatte beurteile und seinerseits - ungeachtet der unbeschränkten Zustimmung - nur den Empfang einer geringeren Leistung bestätigen könne (vgl. OLG München OLG-Report München 1995, S. 236, 237).
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