Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 05.05.1997 - 4 U 188/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Werklohnansprüche aus Maler- und Verputzerarbeiten; Anspruch auf Zahlung des Sicherheiteneinbehaltes; Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche des Auftragnehmers; Bezug des Bauvorhabens durch den Bauherrn als Abnahme; Berufung auf Erfordernis förmlicher Abnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Abnahme durch Ingebrauchnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/B § 12 Nr. 5
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abnahme trotz fehlendem Abnahmeverlangen? (IBR 1997, 450)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 29.07.1996 - 1 IIH O 1671/94
- OLG Bamberg, 05.05.1997 - 4 U 188/96
Papierfundstellen
- MDR 1998, 465
- BauR 1998, 892 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94
Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme; …
Auszug aus OLG Bamberg, 05.05.1997 - 4 U 188/96
Diese Formularklausel in den besonderen Vertragsbedingungen des Rahmenvertrages benachteiligen den Auftragnehmer als Vertragspartner des Verwenders nicht unangemessen, sondern sind aufgrund der vereinbarten 6-Monatsfrist und dem Recht des Auftragnehmers, förmliche Abnahme schon früher zu verlangen, zulässig (vgl. BGH NJW 1996, 1346). - BGH, 03.11.1992 - X ZR 83/90
Stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Sysstemlösung
Auszug aus OLG Bamberg, 05.05.1997 - 4 U 188/96
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur kann die Abnahme durch schlüssige Handlung durch Ingebrauchnehmen durch Bauherrn gemäß § 12 Ziff. 5 VOB/B auch bei förmlicher Abnahmevereinbarung im Vertrag möglich werden, wenn feststellbar ist, daß die Parteien auf die vereinbarte Abnahme durch schlüssiges Verhalten verzichtet haben (BGH NJW 93, 1063) oder die Parteien nach Fertigstellung auf das förmliche Abnahme verlangen - insbesondere seitens des Auftraggebers - nicht mehr zurückgekommen sind, insbesondere die förmliche Abnahme nicht verlangt wird (KG BauR 79, 256 und 88, 230; OLG Düsseldorf BauR 81, 294;… Ingenstau-Korbion, VOB-Kommentar, § 12 Rdnr. 115 m.w.N.). - KG, 28.04.1987 - 21 U 6140/86
Vorbehalt der Vertragsstrafe - vereinbarte förmliche Abnahme
Auszug aus OLG Bamberg, 05.05.1997 - 4 U 188/96
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur kann die Abnahme durch schlüssige Handlung durch Ingebrauchnehmen durch Bauherrn gemäß § 12 Ziff. 5 VOB/B auch bei förmlicher Abnahmevereinbarung im Vertrag möglich werden, wenn feststellbar ist, daß die Parteien auf die vereinbarte Abnahme durch schlüssiges Verhalten verzichtet haben (BGH NJW 93, 1063) oder die Parteien nach Fertigstellung auf das förmliche Abnahme verlangen - insbesondere seitens des Auftraggebers - nicht mehr zurückgekommen sind, insbesondere die förmliche Abnahme nicht verlangt wird (KG BauR 79, 256 und 88, 230; OLG Düsseldorf BauR 81, 294;… Ingenstau-Korbion, VOB-Kommentar, § 12 Rdnr. 115 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 31.07.1979 - 20 U 42/79
VOB-Vertrag: Eintritt der Abnahmewirkung
Auszug aus OLG Bamberg, 05.05.1997 - 4 U 188/96
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur kann die Abnahme durch schlüssige Handlung durch Ingebrauchnehmen durch Bauherrn gemäß § 12 Ziff. 5 VOB/B auch bei förmlicher Abnahmevereinbarung im Vertrag möglich werden, wenn feststellbar ist, daß die Parteien auf die vereinbarte Abnahme durch schlüssiges Verhalten verzichtet haben (BGH NJW 93, 1063) oder die Parteien nach Fertigstellung auf das förmliche Abnahme verlangen - insbesondere seitens des Auftraggebers - nicht mehr zurückgekommen sind, insbesondere die förmliche Abnahme nicht verlangt wird (KG BauR 79, 256 und 88, 230; OLG Düsseldorf BauR 81, 294;… Ingenstau-Korbion, VOB-Kommentar, § 12 Rdnr. 115 m.w.N.). - KG, 24.02.1978 - 18 U 2410/77
Vorbehalt der Vertragsstrafe - fehlende förmliche Abnahme
Auszug aus OLG Bamberg, 05.05.1997 - 4 U 188/96
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur kann die Abnahme durch schlüssige Handlung durch Ingebrauchnehmen durch Bauherrn gemäß § 12 Ziff. 5 VOB/B auch bei förmlicher Abnahmevereinbarung im Vertrag möglich werden, wenn feststellbar ist, daß die Parteien auf die vereinbarte Abnahme durch schlüssiges Verhalten verzichtet haben (BGH NJW 93, 1063) oder die Parteien nach Fertigstellung auf das förmliche Abnahme verlangen - insbesondere seitens des Auftraggebers - nicht mehr zurückgekommen sind, insbesondere die förmliche Abnahme nicht verlangt wird (KG BauR 79, 256 und 88, 230; OLG Düsseldorf BauR 81, 294;… Ingenstau-Korbion, VOB-Kommentar, § 12 Rdnr. 115 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04
Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einer Restwerklohnforderung wegen Mängeln …
Ein solcher Verzicht ist insbesondere anzunehmen, wenn der Auftraggeber die Bauleistung in Benutzung nimmt, ohne deutlich zu machen, dass er auf eine förmliche Abnahme zurückkommen will (OLG Düsseldorf, BauR 1981, 294; OLG Bamberg,OLGR 1998, 41). - OLG Bamberg, 26.02.2003 - 8 U 82/02
Verjährung von Honorarforderungen eines Architekten
Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Bamberg (BauR 1998, 892 = MDR 1998, 465) ist nicht vergleichbar, da im dort entschiedenen Fall die Gewerke fertiggestellt waren (es ging um den Zeitpunkt des Beginns der Gewährleistungszeit). - OLG Dresden, 30.11.2011 - 9 U 1050/11
Förmliche Abnahme vereinbart: Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten möglich!
Eine Abnahme durch schlüssige Handlung durch Ingebrauchnahme des Bauherrn ist auch bei förmlicher Abnahmevereinbarung im Vertrag möglich, wenn feststellbar ist, dass die Parteien auf die vereinbarte Abnahme durch schlüssiges Verhalten verzichtet haben (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 05.05.1994, 4 U 188/96).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Zur Aufklärungspflicht des Korrespondenzanwaltes hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten und zur Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten
- rechtsportal.de
BGB § 823
Pflicht des Rechtsanwalts zur Unterrichtung des Mandanten über die voraussichtliche Höhe der Gebühren; Aufklärungspflicht des Korrespondenzanwalts über die mangelnde Erstattungsfähigkeit; Schadensersatzpflicht des Korrespondenzanwalts bei Verletzung von ... - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.04.1996 - 5 O 387/94
- OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
- OLG Köln, 16.04.1997 - 17 U 85/96
- BGH, 05.02.1998 - IX ZR 161/97
Papierfundstellen
- VersR 1998, 1282
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86
Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung
Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
Vielmehr muß er den Verlauf des Aufklärungsgesprächs im einzelnen schildern und Angaben darüber machen, was er dem Mandanten über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung gesagt hat (vgl. BGH AnwBl. 1987, 282 = NJW 1987, 1322 ). - BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92
Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und …
Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
Da die Pflichtverletzung des Klägers in einer unterlassenen Belehrung besteht und die Lebenserfahrung dafür spricht, daß die Beklagte nicht bereit gewesen wäre, nicht erstattungsfähige Zusatzkosten in einer Größenordnung von mehr als 100.000,00 DM zu übernehmen, ist es Sache des Klägers, den gegen ihn sprechenden Anschein zu erschüttern und Tatsachen vorzutragen und notfalls zu beweisen, die den Schluß zulassen, daß die Beklagte sich auch bei einer Belehrung über die möglichen Mehrkosten dazu entschlossen hätte, sich des Klägers als Verkehrsanwalt für das Berufungsverfahren zu bedienen (zur Beweislastverteilung vgl. BGH NJW 1993, 2744 -2746). - BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87
Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei …
Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
Der dadurch begründete Schadensersatzanspruch berechtigt die Beklagte, dem Vergütungsanspruch des Klägers den rechtsvernichtenden Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenzusetzen (vgl. BGH NJW 1988, 3013, 3015).
- BGH, 13.03.1980 - III ZR 145/78
Zum Schadensersatzanspruch des Mandanten bei mangelnder Aufklärung des …
Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
Auf Verlangen des Auftraggebers muß der Anwalt jedoch die Höhe der voraussichtlichen Kosten einschließlich seiner eigenen Gebühren angeben (…OLG Düsseldorf, aaO.; BGH NJW 1980, 2128-2130), damit der Auftraggeber seine weiteren Maßnahmen danach einrichten kann. - BGH, 17.03.1988 - IX ZR 43/87
Kausalität des Beratungsverschuldens eines Rechtsanwalts bei einem nicht …
Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
Die Frage, welchen Schaden eine Pflichtverletzung des Anwalts zur Folge hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur NJW 1988, 2880 ) danach zu beurteilen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts genommen hätten und wie die Vermögenslage des Betroffenen sein würde, wenn der Anwalt den Pflichtverstoß nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte. - BGH, 29.03.1990 - IX ZR 24/88
Kausalitätsnachweis bei Verletzung einer Aufklärungs-, Warn- oder …
Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
Auch hier gilt, daß bei Verletzung einer Aufklärungs-, Warnungs- oder Beratungspflicht grundsätzlich derjenige, der gegen eine solche Pflicht verstoßen hat, die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, daß sich der andere Teil bei pflichtgemäßer Belehrung nicht anders verhalten hätte, als er sich ohne die Belehrung tatsächlich verhalten hat (vgl. BGH NJW 1990, 2127/2128). - OLG Koblenz, 27.10.1992 - 3 U 1884/91
Berufungsinstanz; Anwaltliche Korrespondenztätigkeit; Mehrkosten; Anwaltliche …
Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
Der Anwalt, der - wie der Kläger - im ersten Rechtszug bereits als Prozeßbevollmächtigter tätig war, ist nämlich seiner Verpflichtung, die Partei noch vor Übernahme des Mandats auf die besondere Honorierung einer Korrespondenztätigkeit in zweiter Instanz hinzuweisen, in der Regel nur enthoben, wenn er begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Partei über die kostenrechtlichen Folgen seiner - weiteren - Mitwirkung im Berufungsverfahren schon unterrichtet ist (so auch OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 695, 696). - EuGH - C-70/92 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Kommission / Irland
Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
Der Kläger ist für die Beklagte in dem in erster Instanz vor dem Kreisgericht Belzig unter dem Aktenzeichen C 70/92 anhängig gewesenen Rechtsstreit gegen die Treuhandanstalt anwaltlich tätig gewesen.
- OLG Koblenz, 23.09.2015 - 5 U 403/15
Beginn der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen bei Überlassung einer …
Deshalb ist anerkannt, dass es bei den Verhandlungen zwischen dem Geschädigtem und dem Haftpflichtversicherer um den insgesamt im Raum stehenden Schadensersatz geht (OLG Köln VersR 1998, 1282 ). - OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98
Architekten und Ingenieure-Aufklärungspflicht d. Architekten ü. Höhe d. Honorars
Der dadurch unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß begründete Schadensersatzanspruch der Beklagten berechtigt diese, dem weitergehenden Vergütungsanspruch der Kläger den rechtsvernichtenden Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB entgegenzusetzen (vgl. BGH NJW 1988, 3013, 3015; OLG Köln OLGR 1998, 41, 42).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".