Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 202/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB
Anspruch auf Schadensersatz bei einem Ausrutschen auf einer nassen Tanzfläche; Verkehrssicherungspflichtverletzung bei einem Belassen der Pfütze auf der Tanzfläche - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Tanzveranstaltung) heraus entstandenen Unfall unter Berücksichtigung einer Mithaftung der Geschädigten von 33,3 %
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schadensersatz bei einem Ausrutschen auf einer nassen Tanzfläche; Verkehrssicherungspflichtverletzung bei einem Belassen der Pfütze auf der Tanzfläche
Verfahrensgang
- LG Oldenburg - 13 O 602/96
- OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 202/97
Papierfundstellen
- MDR 1998, 223
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 202/97
Ein Feststellungsanspruch nach § 256 ZPO kann bei erheblichen Verletzungen - wie den vorliegenden - nur verneint werden, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen wenigstens zu rechnen (BGH VersR 1989, 1055).
- OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 24 U 155/14
Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung im Rahmen der Reinigung …
Ebenfalls wurde eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bejaht bei Nichtentfernen einer Nassstelle auf einer Tanzfläche (OLG Oldenburg, Urteil vom 12. November 1997 - 2 U 202/97, MDR 1998, 223). - LG Gießen, 20.02.2002 - 5 O 139/01
Verkehrssicherungspflichten für Treppen in Miets- und Bürohäusern
Ebenfalls wurde eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bejaht bei Nicht entfernen einer Nassstelle auf einer Tanzfläche (Oldenburg, MDR 1998, 223). - OLG Köln, 25.01.1999 - 7 W 20/97
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Rn. 7 Es kommt deshalb regelmäßig, was allerdings vereinzelt vertreten wird (vgl. z. B. OLG Köln, 8. Zivilsenat, OLGR 1998, 6; OLG Köln, 2. Zivilsenat, VersR 1993, 125 = JMBl NW 1992, 92; OLG Koblenz, JurBüro 1993, 552; Oberlandesgericht Celle OLGR 1997, 183; OLG Karlsruhe JurBüro 1997, 531; SchlHOLG OLGR 1998, 38) nicht darauf an, welche Angaben der Antragsteller macht. - OLG Stuttgart, 11.06.1999 - 2 W 24/99
Kosten bei sofortigem Anerkenntnis im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung ohne …
Um in den Genuß der Ausnahmeregelung des § 93 ZPO zu gelangen, ist nach allgemeiner Meinung der Verletzer im Verfügungsverfahren gehalten, seinen Widerspruch auf die Kostenentscheidung zu beschränken (Senat, OLGR 1998, S. 6 m.w.N.).
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