Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 19.04.2005 - 8 WF 66/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 620c; ZPO § 620d; ZPO § 621g
Keine Statthaftigkeit eines Rechtsmittels zum OLG gegen eine Umgangsregelung als einstweilige Anordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Einräumung eines beschränkten Umgangsrechts
Verfahrensgang
- AG Schönebeck, 08.03.2005 - 5 F 657/03
- OLG Naumburg, 19.04.2005 - 8 WF 66/05
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 30.05.2005 - 8 WF 78/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 127; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 620 c; ; ZPO § 644
- rechtsportal.de
Bei Zulässigkeit nur eines Rechtsbehelfs kommt es bei Eindeutigkeit des Begehrens auf die Bezeichnung des Rechtsbehelfs nicht an
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unrichtige Bezeichnung eines Rechtsbehelfs; Anfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen auf Unterhalt im Wege der sofortigen Beschwerde
Verfahrensgang
- AG Aschersleben, 26.05.2005 - 4 F 100/05
- OLG Naumburg, 30.05.2005 - 8 WF 78/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 06.09.1985 - 2 WF 97/85
Auswirkungen der Rücknahme eines Rechtsschutzgesuches auf den Bestand eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2005 - 8 WF 78/05
Ob eine Anordnung gegenstandslos wird, wenn die Hauptsache nur unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht und Prozesskostenhilfe verweigert wurde (so OLG Stuttgart FamRZ 1984, 720; a.A. OLG Düsseldorf Az. 2 WF 97/85) bedarf keiner Entscheidung.Ob die einstweilige Anordnung dadurch gegenstandslos geworden ist, da auch in der Hauptsache Prozesskostenhilfe verweigert wurde (so OLG Stuttgart in FamRZ 1984, 720; a.A. OLG Düsseldorf Az. 2 WF 97/85) und die Hauptsache nur unter der Bedingung der Prozesskostenhilfe erhoben wurde, kann deshalb dahingestellt bleiben.
- OLG Stuttgart, 27.10.1983 - 17 WF 392/83
Einstweilige Anordnung; Außerkrafttreten; Prozeßkostenhilfegesuch; Zurückweisung; …
Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2005 - 8 WF 78/05
Ob eine Anordnung gegenstandslos wird, wenn die Hauptsache nur unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht und Prozesskostenhilfe verweigert wurde (so OLG Stuttgart FamRZ 1984, 720; a.A. OLG Düsseldorf Az. 2 WF 97/85) bedarf keiner Entscheidung.Ob die einstweilige Anordnung dadurch gegenstandslos geworden ist, da auch in der Hauptsache Prozesskostenhilfe verweigert wurde (so OLG Stuttgart in FamRZ 1984, 720; a.A. OLG Düsseldorf Az. 2 WF 97/85) und die Hauptsache nur unter der Bedingung der Prozesskostenhilfe erhoben wurde, kann deshalb dahingestellt bleiben.
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 24.03.2005 - 8 UF 280/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 1612 Abs. 3
- rechtsportal.de
BGB § 1612 Abs. 3
Keine Gesamtgläubigerschaft bei mehreren Unterhaltsgläubigern trotz einheitlichem Rechtsstreit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verhältnis mehrerer Unterhaltsgläubiger untereinander; Gesamtgläubigerschaft bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in einem einheitlichen Rechtsstreit; Tenorierung bei mehreren Unterhaltsschuldnern; Erfordernis der getrennten Tenorierung bezüglich des laufenden ...
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 17.11.2004 - 22 F 1723/04
- OLG Naumburg, 24.03.2005 - 8 UF 280/04
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