Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1836 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betroffenen - Judicialis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Teilnahme des Betreuers an einer Strafverhandlung, Vergütung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers für Tätigkeit außerhalb des übertragenen Aufgabenkreises - hier: Teilnahme an Strafverhandlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vergütung und Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers; Umfang der Vergütung der Tätigkeiten des Berufsbetreuers; Vergütungsanspruch des Betreuers für Tätigkeiten außerhalb der übertragenen Aufgabenkreise und Befugnisse; Vergütungsfähigkeit der Teilnahme eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Teilnahme an Strafverfahren - Vergütung auch ohne Zuständigkeit?
Verfahrensgang
- AG Darmstadt - 503 XVII 403/04
- LG Darmstadt, 08.07.2004 - 5 T 391/04
- OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98
Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Ist für den Betroffenen - wie im vorliegenden Fall - ein Verteidiger bestellt, so obliegt nach den Grundsätzen des Strafprozessrechts grundsätzlich allein diesem die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen im Strafverfahren (vgl. BGH FamRZ 1997, 175 und BayObLG FamRZ 1999, 740).Hierfür reicht der bloße Zusammenhang zwischen den der Anklage zu Grunde liegenden Straftaten und der psychischen Krankheit, die den Anlass für die Einrichtung der Betreuung bildet, nicht aus (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 740).
- BGH, 07.05.1996 - 5 StR 169/96
Sicherungsverfahren - Unterbringung des Angeklagten - Betreuer des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Ist für den Betroffenen - wie im vorliegenden Fall - ein Verteidiger bestellt, so obliegt nach den Grundsätzen des Strafprozessrechts grundsätzlich allein diesem die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen im Strafverfahren (vgl. BGH FamRZ 1997, 175 und BayObLG FamRZ 1999, 740). - BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
Pflichten eines Betreuers
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33).
- OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00
Vergütung des Berufsbetreuers - Teilnahme an strafprozessualer Hauptverhandlung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Vielmehr wird eine Vergütungsfähigkeit von der Rechtsprechung in diesen Fällen nur dann angenommen, wenn zusätzlich der Betreuer gerade wegen dieses Zusammenhanges zu der Hauptverhandlung in seiner Funktion als Betreuer bzw. gesetzlicher Vertreter des Betroffenen hinzugezogen worden war (so OLG Dresden BtPrax 2002, 219 und OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128). - OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01
Betreuervergütung Teilnahme Strafverhandlung
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Vielmehr wird eine Vergütungsfähigkeit von der Rechtsprechung in diesen Fällen nur dann angenommen, wenn zusätzlich der Betreuer gerade wegen dieses Zusammenhanges zu der Hauptverhandlung in seiner Funktion als Betreuer bzw. gesetzlicher Vertreter des Betroffenen hinzugezogen worden war (so OLG Dresden BtPrax 2002, 219 und OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128). - OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04
Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33).
- OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04
Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur …
Wie der Senat erst kürzlich mit Beschlüssen vom 9. Mai 2005 ( 20 W 352/04 und 20 W 460/04) entschieden hat, ist nach diesen Grundsätzen die Teilnahme eines Berufsbetreuers an einem Hauptverhandlungstermin gegen den Betroffenen in aller Regel nur dann vergütungsfähig, wenn dem Betreuer der Aufgabenkreis der Vertretung des Betroffenen in Strafverfahren durch das Vormundschaftsgericht übertragen wurde.Allerdings reichen der bloße Zusammenhang zwischen den dem Betroffenen vorgeworfenen Straftaten und der psychischen Krankheit, die den Anlass für die Einrichtung der Betreuung bildet, sowie die allgemeine Annahme, dass die Verurteilung in einem Strafverfahren zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe in aller Regel Auswirkungen auf das Vermögen oder den künftigen Aufenthaltsort des Betroffenen haben wird, grundsätzlich nicht aus, um einen tragfähigen Zusammenhang zu den Aufgabenkreisen der Vermögenssorge bzw. Aufenthaltsbestimmung oder Wohnungsangelegenheiten herzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 740 und Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2005 -20 W 352/04 und 20 W 460/04).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 07.10.2005 - 11 UF 221/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe: Versäumung der Berufungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Judicialis
ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; ZPO § 233
- IWW
- rechtsportal.de
ZPO § 115 Abs. 2 § 117 Abs. 2, Abs. 4 § 233
Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unverschuldete Versäumung der Berufungsfrist - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung in einer Unterhaltssache; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist ; Pflicht zur Vorlage der PKH-Unterlagen während der Berufungsfrist; Pflicht zur Realisierung des ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsanwalt muss PKH-Antrag sorgfältig prüfen
Verfahrensgang
- AG Schwäbisch Gmünd, 22.07.2005 - 6 F 628/04
- OLG Stuttgart, 07.10.2005 - 11 UF 221/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2005 - 11 UF 221/05
Unverschuldet (infolge Geldmangels) ist die Fristversäumung grundsätzlich nur, wenn die Partei bis zum Ablauf der Berufungsfrist auch die notwendigen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, d. h. der nach § 117 Abs. 4 ZPO vorgeschriebene Vordruck vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt ist und die gemäß § 117 Abs. 2 ZPO erforderlichen Belege beigefügt werden (BGH FamRZ 2004, 99, 100). - BGH, 26.09.2002 - I ZB 20/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2005 - 11 UF 221/05
Ein Nachreichen des Vordrucks und der Belege nach Fristablauf ist nicht zulässig (BGH FamRZ 2003, 89). - BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92
Keine Prozeßkostenhilfe für 9-jährigen Nebenkläger bei durchsetzbarem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2005 - 11 UF 221/05
Denn ein Anspruch auf Zahlung von Prozesskostenvorschuss stellt einen Vermögenswert i. S. d. § 115 Abs. 2 dar (BGH Rpfl 1993, 302). - OLG Köln, 09.02.1994 - 5 W 2/94
Prozeßkostenvorschuß der Eltern für volljähriges Kind - Prozeßkostenhilfe, …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2005 - 11 UF 221/05
Des Weiteren gehört zu einem ordnungsgemäßen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Darlegung, dass die Antragstellerin außer Stande ist, die Prozesskosten im Wege eines durchsetzbaren Prozesskostenvorschussanspruches zu realisieren (OLG Köln FamRZ 1994, 1409).
- OLG Brandenburg, 01.12.2009 - 9 WF 367/09
Einsatz einer kapitalbildenden Lebensversicherung im Rahmen der …
Er muss schlüssig darlegen, dass er bei Vorhandensein einer Lebensversicherung gleichwohl kein einzusetzendes Vermögen besitzt (zur Lebensversicherung: OLG Bremen, FamRZ 2007, 1341, 1342; OLG Naumburg, OLGR 2007, 847; zum Prozesskostenvorschussanspruch: OLG Stuttgart, OLGR 2007, 1037, 1038 und OLGR 2005, 866 f.; OLG Karlsruhe, JAmt 2006, 470; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1933 f.) bzw. weshalb ihm der Vermögenseinsatz unzumutbar ist (OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 504, 506).
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