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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.08.2005 - 6 WF 41/05 UKi   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11076
OLG Saarbrücken, 05.08.2005 - 6 WF 41/05 UKi (https://dejure.org/2005,11076)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.08.2005 - 6 WF 41/05 UKi (https://dejure.org/2005,11076)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. August 2005 - 6 WF 41/05 UKi (https://dejure.org/2005,11076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GKG § 17 Abs. 1; ; GKG § 17 Abs. 1 Satz 1 a. F.; ; GKG § 17 Abs. 4 a. F.; ; GKG § 17 Abs. 4 Satz 1 a. F.; ; GKG § 42; ; GKG § 68 Abs. 1; ; GKG § 71; ; RVG § 32 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 (a.F.) § 42
    Streitwertbemessung in Unterhaltssache - Abänderungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klageerhöhung auf Berechnung des Streitwerts einer Unterhaltsklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 22.07.2003 - 4 WF 59/03

    Streitwerterhöhende Klageerweiterung bei Unterhaltsklagen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2005 - 6 WF 41/05
    Zwar bezieht sich die Klageerhöhung auf einen Zeitraum, der vor ihrer Einreichung liegt, unter Einreichung der Klage i. S. v. § 17 Abs. 4 Satz 1 GKG a. F. ist jedoch nach der überwiegenden, vom Senat geteilten Meinung das erstmalige Unterhaltsbegehren in einem Rechtsstreit zu verstehen, so dass es auf eine spätere Klageerweiterung insoweit nicht ankommt (Saarländisches Oberlandesgericht, JurBüro 1990, 98; OLGR Karlsruhe 2000, 116;… Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 42 GKG, Rz. 79, jeweils m. w. N.; a. A. OLG Köln, FamRZ 2004, 1226).
  • LAG Düsseldorf, 31.08.1989 - 14 Ta 222/89

    Erfolgsaussicht des Klagebegehrens; Zeitpunkt der Entscheidung; Zeitpunkt der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2005 - 6 WF 41/05
    Zwar bezieht sich die Klageerhöhung auf einen Zeitraum, der vor ihrer Einreichung liegt, unter Einreichung der Klage i. S. v. § 17 Abs. 4 Satz 1 GKG a. F. ist jedoch nach der überwiegenden, vom Senat geteilten Meinung das erstmalige Unterhaltsbegehren in einem Rechtsstreit zu verstehen, so dass es auf eine spätere Klageerweiterung insoweit nicht ankommt (Saarländisches Oberlandesgericht, JurBüro 1990, 98; OLGR Karlsruhe 2000, 116;… Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 42 GKG, Rz. 79, jeweils m. w. N.; a. A. OLG Köln, FamRZ 2004, 1226).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2015 - 18 WF 234/12

    Verfahrenswert bei Antragserweiterungen im Unterhaltsverfahren

    Denn nach Einreichen der Klage geltend gemachte, den Zeitraum der ersten zwölf Monate danach nicht berührende Antragserweiterungen derselben Partei sind nach § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. nicht werterhöhend zu berücksichtigen (vgl. OLG München vom 13.08.1999 - 26 WF 1138/99, FuR 2000, 298; OLG Nürnberg vom 18.04.2007 - 10 WF 390/07, JurBüro 2008, 33; OLG Saarbrücken vom 05.08.2005 - 6 WF 41/05, OLGR 2005, 924;… OLG Nürnberg vom 20.09.2001 - UF 459/01, FamRZ 2002, 684 für eine Klageerweiterung in der Berufung, von der Grundsatzentscheidung des BGH vom 04.06.2003 - XII B 24/02, FamRZ 2003, 1274, juris Rn. 7, ohne Erörterung der hier interessierenden Frage als sachgerechte Entscheidung beurteilt; a.A. OLG Celle vom 08.07.2008 - 15 UF 2/08, FamRZ 2009, 74 für eine Klageerweiterung in der Berufung;… Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein/Keske, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 10. Aufl. 2015, Kap. 17 Rn. 42, 65;… a.A. wohl auch Schneider/Herget/Thiel, Streitwertkommentar, 13. Auflage 2011, Rn. 8462;… Heiß/Born, Unterhaltsrecht, Stand Januar 2014, Kap. 22 Rn. 209;… Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl. 2009, Kap.5 Rn.168).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 17 UF 239/15

    Verfahrenswert in Unterhaltssachen: Bezifferung zwischenzeitlich fällig …

    Rn. 14 aa) In der Vergangenheit wurde vielfach vertreten, dass allein auf den Zeitpunkt der Einreichung des verfahrenseinleitenden Antrags abzustellen ist und spätere Antragserweiterungen insoweit unbeachtlich sind, als sie über den durch die Einreichung des ursprünglichen Antrags festgelegten 12-Monats-Zeitraum hinausgehen (OLG Schleswig OLGR 2000, 477 m.w.N.; OLG München FuR 2000, 298; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1682 f. m.w.N.; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 924; OLG Nürnberg OLGR 2008, 76 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 11.03.2016 - 15 WF 25/16

    Festsetzung des Verfahrenswerts in Unterhaltssachen bei Antragserweiterung nach …

    Verneint wird dies unter Hinweis auf den auf die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrages abstellenden Wortlaut des § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG , auf den Gedanken der Vereinfachung der Verfahrenswertbemessung und auf die in der Beschränkung auf den 12-Monats-Zeitraum zum Ausdruck kommende teilweise Entkopplung von Verfahrenswert und materiellem Wert, letzteres im Sinne der wirtschaftlichen Bedeutung der Unterhaltssache für Beteiligte und Anwälte (OLG Karlsruhe NJW-RR 2016, 189; vgl. auch OLG Schleswig OLGR 2000, 477; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 924; frühere Rechtsprechung des OLG Brandenburg FamRZ 2003, 214).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2016 - 17 UF 239/15

    Gegenstandswert eines Unterhaltsverfahrens bei Erhöhung des Antrags aufgrund …

    aa) In der Vergangenheit wurde vielfach vertreten, dass allein auf den Zeitpunkt der Einreichung des verfahrenseinleitenden Antrags abzustellen ist und spätere Antragserweiterungen insoweit unbeachtlich sind, als sie über den durch die Einreichung des ursprünglichen Antrags festgelegten 12-Monats-Zeitraum hinausgehen (OLG Schleswig OLGR 2000, 477 m.w.N.; OLG München FuR 2000, 298 ; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1682 f. m.w.N.; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 924; OLG Nürnberg OLGR 2008, 76 m.w.N.).
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