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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.01.2006 - 14 W 823/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3472
OLG Koblenz, 05.01.2006 - 14 W 823/05 (https://dejure.org/2006,3472)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.01.2006 - 14 W 823/05 (https://dejure.org/2006,3472)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 14 W 823/05 (https://dejure.org/2006,3472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG -Verz Nr. 9003
    Höhe der Aktenversendungspauschale bei Rücksendung der Akten auf Kosten des Antragstellers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschale Abgeltung von auf Seiten der Justiz durch eine Aktenversendung entstehen gesamten Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1072
  • MDR 2006, 957
  • FamRZ 2006, 635 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • AG Brandenburg, 22.02.2005 - 22 OWi 325/04

    Erhebung einer Aktenversendungspauschale; Auf kostenrechtliche Vorschriften …

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2006 - 14 W 823/05
    Parallele Vorschriften finden sich in § 107 Abs. 5 OWiG (vgl. dazu AG Brandenburg JurBüro 2005, 316) und in § 137 Abs. 1 Nr. 4 KostO.
  • OLG Naumburg, 21.04.2008 - 6 W 35/08

    Rücksendekosten für dem Anwalt überlassener Gerichtsakten

    Unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Januar 2006 - 14 W 823/05 - hat er gemeint, dass der Wortlaut zu Nr. 9003 KV unter (1) eindeutig und nicht auslegungsfähig sei.

    Das OLG Koblenz hat durch den vom Rechtsanwalt zitierten Beschluss vom 5. Januar 2006 - 14 W 823/05 - einen etwas anderen Sachverhalt zu bewerten gehabt, als er hier zu entscheiden ist.

  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13

    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt …

    Dazu hat das Landgericht auf die in NJW 2006, 306 abgedruckte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. September 2005 (22 U 185/05) und den Senatsbeschluss 14 W 823/05 verwiesen.
  • AG Zittau, 18.07.2006 - 4 OWi 10/06
    In der Rechtsprechung und der Literatur gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, ob die Aktenversendungspauschale auch die dem Rechtsanwalt für die Rücksendung der Akten entstehenden Portoauslagen abdeckt (vgl. u.a . AG Brandenburg in Juristisches Büro 2005, 316, AG Vechta Beschluss vom 25.01.2005 (28 Owi 11/05)), OLG Hamm NJW 2006, S. 1076 ff und OLG Koblenz NJW 2006, S. 1072 f).

    Schickt der Antragsteller gleichwohl auf eigene Kosten zurück, so scheidet eine Reduzierung der Pauschale oder sonstige Erstattung der Portokosten jedoch aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 05.01.2006 in NJW 2006, S. 1072 f).

  • OLG Koblenz, 23.01.2006 - 2 Ws 894/05

    Gerichtskosten: Anfall der vollen Aktenversendungspauschale auch bei Rücksendung …

    Zudem ist festzustellen, dass es im Wesen einer Pauschalregelung liegt, dass der tatsächliche Aufwand, der im Einzelfall entsteht, keine Rolle spielt (OLG Koblenz Beschluss vom 5. Januar  2006 - 14 W 823/05).
  • AG Montabaur, 13.08.2012 - 5 C 102/12

    Gerichtskosten: Anfall der Aktenversendungspauschale bei Einlegung der Akte in …

    Rn. 8 Wegen der pauschalierten Betrachtungsweise kommt es dabei insbesondere nicht darauf an, ob und in welcher Höhe im einzelnen Fall tatsächlich Kosten entstehen (vgl. OLG Koblenz JurBüro 2006, 207 und OLG Hamm NJW 2006, 1076).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.01.2006 - 2 W 375/05 - 66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8561
OLG Saarbrücken, 06.01.2006 - 2 W 375/05 - 66 (https://dejure.org/2006,8561)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.01.2006 - 2 W 375/05 - 66 (https://dejure.org/2006,8561)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Januar 2006 - 2 W 375/05 - 66 (https://dejure.org/2006,8561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Unterbevollmächtigten

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 § 104 Abs. 3 § 567 § 569
    Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reisekosten des Unterbevollmächtigen als notwendige Kosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung; Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Berücksichtigung der Reisekosten des Prokuristen

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.01.2006 - 2 W 375/05
    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts entstanden sind, richtet sich nach § 91 Abs. 1 ZPO ( BGH , NJW-RR 2004, 857; NJW-RR 2004, 430; NJW 2003, 898, 899).

    Kosten eines Unterbevollmächtigten sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung i.S. dieser Vorschrift, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden und als solche erstattungsfähig wären ( BGH, NJW 2003, 898, 899).

    Das ist nur dann der Fall, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptbevollmächtigten feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht erforderlich sein wird ( BGH, NJW 2003, 898, 901).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03

    "Unterbevollmächtigter"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.01.2006 - 2 W 375/05
    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts entstanden sind, richtet sich nach § 91 Abs. 1 ZPO ( BGH , NJW-RR 2004, 857; NJW-RR 2004, 430; NJW 2003, 898, 899).

    So liegt der Fall hier nicht, weil die Klägerin nach Lage der Akten nicht über eine eigene Rechtsabteilung verfügt und unter den Gegebenheiten des tatsächlich und rechtlich komplexen Streitfalles erstattungsrechtlich auch nicht darauf verwiesen werden kann, einen am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten durch rechtskundiges Personal schriftlich zu instruieren (BGH, NJW-RR 2004, 857).

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.01.2006 - 2 W 375/05
    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts entstanden sind, richtet sich nach § 91 Abs. 1 ZPO ( BGH , NJW-RR 2004, 857; NJW-RR 2004, 430; NJW 2003, 898, 899).
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.05.2006 - 32 Wx 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10503
OLG München, 09.05.2006 - 32 Wx 50/06 (https://dejure.org/2006,10503)
OLG München, Entscheidung vom 09.05.2006 - 32 Wx 50/06 (https://dejure.org/2006,10503)
OLG München, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 32 Wx 50/06 (https://dejure.org/2006,10503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 47 Satz 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 47 Satz 2
    Keine Erstattung außergerichtlicher Kosten im Beschwerdeverfahren bei Rücknahme des aussichtsreichen Rechtsmittels ohne Begründung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erstattung außergerichtlicher Kosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten bei Zurücknahme einer sofortigen Beschwerde ohne Begründung im Wohnungseigentumsrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 17/99

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG München, 09.05.2006 - 32 Wx 50/06
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann diese Entscheidung nur darauf überprüfen, ob der Tatrichter die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten, insbesondere ob er wesentliche Gesichtspunkte außer Acht gelassen, sich mit den Denkgesetzen in Widerspruch gesetzt oder sonst von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechenden Gebrauch gemacht hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1245/1246).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 3 Wx 254/08

    Kostentragung bei Rücknahme eines Antrags durch die …

    Grundsätzlich hat Derjenige, der ein Rechtsmittel zurücknimmt, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu tragen (vgl. OLG München OLGR 2006, 567; BayObLG WM 1991, 134; WE 1993, 285; 1995, 250; 1997, 237; OLG Stuttgart OLGZ 1983, 171; Senat ZMR 1998, 246).
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.04.2006 - 11 W 843/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31303
OLG München, 06.04.2006 - 11 W 843/06 (https://dejure.org/2006,31303)
OLG München, Entscheidung vom 06.04.2006 - 11 W 843/06 (https://dejure.org/2006,31303)
OLG München, Entscheidung vom 06. April 2006 - 11 W 843/06 (https://dejure.org/2006,31303)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Stendal, 30.06.2010 - 21 T 4/10

    Kostenbefreiung des Landesbetriebs Bau Sachsen-Anhalt von Vollstreckungskosten

    Denn die Beschränkung der Kostenbefreiung auf die Fälle, in denen die Verwaltung nach dem Haushaltsplan des Landes erfolgt, gilt auch für unselbständige öffentliche Anstalten ohne eigene Rechtspersönlichkeit - wie hier den Landesbetrieb Bau -, sofern sie aus dem Haushalt des Bundes oder Landes ausgegliedert und wirtschaftlich gegenüber der unmittelbaren Staatsverwaltung verselbständigt sind (vgl. BGH- Entscheidung vom 27.10.1981 Az. VI ZR 108/76 zit. n. juris; auch OLG Hamm, Entscheidung vom 15.9.2008, 23 W 254/07 zit.n.juris; OLG München, Entscheidung vom 6.4.2006, 11 W 843/06, Rz. 8 zit.n.juris;… KG Berlin, Entscheidung vom 31.3.1989, 1 AR 9/88, Rz. 4, zit. n. juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.03.2006 - 13 AR 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29763
OLG Hamburg, 30.03.2006 - 13 AR 1/06 (https://dejure.org/2006,29763)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.2006 - 13 AR 1/06 (https://dejure.org/2006,29763)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 2006 - 13 AR 1/06 (https://dejure.org/2006,29763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 30.06.1998 - 11 AR 9/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2006 - 13 AR 1/06
    Haben in einem Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO die Streitgenossen ihren allgemeinen Gerichtsstand nach § 12 ff. ZPO in den Bezirken verschiedener Oberlandesgerichte und fehlt es an einem "zuerst mit der Sache befassten Gericht" im Sinne des § 36 Abs. 2 ZPO, weil Klage noch nicht erhoben ist, so entscheidet dasjenige Oberlandesgericht, welches von dem Antragsteller als erstes mit dem Bestimmungsverfahren befasst wird (…BayObLG NJW 1999, S. 1296; OLG Karlsruhe NJW 1998, S. 3359;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 36 Rdz. 4).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.1999 - 19 AR 10/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2006 - 13 AR 1/06
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 8.7.1999, Geschäfts-Nr. 19 AR 10/99, OLGR 1999, S. 380, steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des …

    Mit dieser Rechtsauffassung würde das Oberlandesgericht Celle jedenfalls von derjenigen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Hamburg und des Bayerischen Obersten Landesgerichts abweichen, nach der, wenn noch kein Rechtsstreit anhängig ist, das "im Rechtszuge zunächst höhere Gericht" nur eines derjenigen Gerichte sein kann, bei denen die Antragsgegner ihre allgemeinen Gerichtsstände haben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.10.2005, OLGR 2006, 357 f.; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.03.2006, OLGR 2006, 567, 568; BayObLG, Beschl. v. 08.09.1998, MDR 1999, 115).
  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 32/06

    Gerichtsstand für Klagen gegen Anlagevermittler; Voraussetzungen eines …

    Eine zuständigkeitsregelnde Wirkung wohnt dieser Formulierung jedoch nur für den Fall der noch nicht erhobenen Klage inne, weil in diesem Fall nur ein solches Gericht zur Bestimmung berufen ist, in dessen Bezirk ein Streitgenosse seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (Hans. OLG, Beschluss v. 30.3.2006, Az. 13 AR 1/06).
  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 34/06

    Möglichkeit einer Anwendung des Bestimmungsverfahrens gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 …

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