Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 16.07.2009 - 5 U 605/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 323
Rücktritt vom Werkvertrag wegen der Verweigerung der Beseitigung von Mängeln unterhalb der Erheblichkeitsschwelle - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Lieferung und Montage einer Einbauküche: Gewährleistungsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsplatte zu hoch montiert? - Auftraggeberin lehnte Nachbesserung des Handwerkers ab, weil er einen Mangel bestritt
- schluender.info (Kurzinformation)
Nachbesserung aus Kulanz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ein Angebot zur Nachbesserung aus Kulanz begründet dennoch Gewährleistungsansprüche
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rücktritt vom Werkvertrag wegen der Verweigerung der Beseitigung von Mängeln unterhalb der Erheblichkeitsschwelle
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ein Angebot zur Nachbesserung aus Kulanz bleibt ein Angebot zur Nachbesserung! (IBR 2009, 579)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 16.04.2009 - 16 O 394/07
- OLG Koblenz, 16.07.2009 - 5 U 605/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 14
- BauR 2009, 1633
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 81/13
Bestreiten von Mängeln ist keine Erfüllungsverweigerung!
Eine vollständige Verweigerungshaltung der Klägerin lässt sich diesem Telefonat - schon wegen deren Bemühens um eine gütliche Einigung und der damit verbundenen "Gesprächsbereitschaft" (vgl. OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 15.01.1999, 22 U 120/98, NJW-RR 1999, 1396; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2009, 5 U 605/09, BauR 2009, 1633;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2182 mwN;… Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1358 mwN) - nicht entnehmen, erst recht keine ernsthafte und endgültige Verweigerung einer Nacherfüllung entsprechend der vorstehenden strengen Grundsätze.Eine vollständige Verweigerungshaltung der Klägerin beinhaltet dieses Schreiben (ungeachtet der insoweit falschen Wiedergabe der vorgeschlagenen Maßnahmen in der Berufungsbegründung der Beklagten mit "Mattschleifen" bzw. "Abschleifen", vgl. 108/109 GA) - schon wegen des daraus ersichtlichen Bemühens der Klägerin um eine gütliche Einigung und der damit - weiterhin - verbundenen "Gesprächsbereitschaft" nicht (vgl. OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 15.01.1999, 22 U 120/98, NJW-RR 1999, 1396; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2009, 5 U 605/09, BauR 2009, 1633;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2182 mwN;… Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1358 mwN), erst recht keine ernsthafte und endgültige Verweigerung einer Nacherfüllung entsprechend der vorstehenden strengen Grundsätze.
- OLG Hamm, 20.07.2017 - 28 U 182/16
Rechtsstreit eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen VW-Kunden
Ebenso wenig hätte der Kläger die Leistung mit dem Hinweis ablehnen können, die Beklagte wolle keiner Vertragspflicht nachkommen, sondern nur aus Kulanz tätig werden (dazu s. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.07.2009, 5 U 605/09, NJOZ 2010, 13). - OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 96/12
Werklohnprozess: Richterliche Hinweispflicht bei nicht hinreichender Abgrenzung …
- OLG Düsseldorf, 02.12.2014 - 21 U 94/14
Minderung des Kaufpreises für ein mit einem Mehrfamilienwohnhaus bebautes …
Gelingt ihm die Mangelbeseitigung, hat er den Erfolg der vertragsgemäßen Leistung auch dann herbeigeführt, wenn er zugleich erklärt, die hierzu erforderliche Handlung nicht zur Erfüllung einer Vertragspflicht, sondern aus Kulanz erbracht zu haben (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2009, 809, zitiert nach juris). - FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11
Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der …
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 JBeitrO sind Einwendungen, die die beizutreibenden Kosten selbst oder die Verpflichtung zur Duldung der Vollstreckung betreffen, vom Kostenschuldner gerichtlich nach den Vorschriften über Erinnerungen gegen den Kostenansatz geltend zu machen, das heißt nach § 66 Abs. 1, 5-6 GKG (vgl. zu § 5 GKG a.F. BFH vom 26. August 1997 VII E 9/97, [...]; ferner OLG Frankfurt vom 4. Juni 2009 20 W 163/09 , OLGR 2009, 809; vom 17. Dezember 2002 20 W 352/02, [...]).
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