Rechtsprechung
| OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorenthaltene Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und Tilgungsbestimmung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tatbestand der Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung; Stillschweigende Tilgungsbestimmung zugunsten der vorrangigen Tilgung von Arbeitnehmeranteilen; Gesichtspunkt der Vermeidung einer Strafbarkeit bei Zahlung einer Schuld nach Fälligkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 28.06.1996 - 14 O 2557/95
- OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
Papierfundstellen
- DB 1997, 1455
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 327/95
Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers für die Nichtabführung von …
Auszug aus OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
Die Klägerin verweist hierzu auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.10.1996 (ZIP 1996, 1989 ).Allerdings wäre hierzu ggf. eine Beweisaufnahme durchzuführen gewesen, da das Beklagtenvorbringen, der Gemeinschuldnerin hätten im fraglichen Zeitraum keinerlei liquide Mittel mehr zur Verfügung gestanden, so daß den Beklagten die Zahlung unmöglich gewesen sei, unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Landgerichts erheblich war (vgl. BGH NJW 1997, 133 = ZIP 1996, 1989, 1990; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1448).
- BSG, 22.02.1996 - 12 RK 42/94
Vorrangige Tilgung der Arbeitnehmeranteile bei Teilzahlung zum …
Auszug aus OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
Die Entscheidung übersieht nämlich, daß auch bei möglicherweise eingetretener Strafbarkeit ein Arbeitgeber noch ein Interesse an der Beendigung der Straftat und daran hat, durch Ausgleich des Schadens die strafrechtlichen Folgen zu mildern (vgl. das in den Strafzumessungsgründen des § 46 Abs. 2 StGB genannte Nachtatverhalten) oder auf ein Absehen von Strafe gem. § 60 StGB hinzuwirken (BSG NJW 1997, 150 = KTS 1996, 471; vgl. auch die zutreffende ablehnende Anmerkung zur o.g. Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts von Stahlschmidt, JR 1988, 481).Soweit diese Vorschrift der Tilgungsbestimmung zugunsten der Arbeitnehmeranteile entgegenstehen sollte, ist sie unwirksam, wie das Bundessozialgericht zutreffend festgestellt hat (BSG NJW 1997, 150 = KTS 1996, 471).
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Auszug aus OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
Soweit der Beklagte zu 2 im Berufungsverfahren geltend macht, er sei nur pro forma Geschäftsführer gewesen und seine Befugnisse seien eingeschränkt gewesen, vermag ihn dies nicht zu entlasten (vgl. BGH NJW 1997, 130 ).
- BGH, 12.02.1985 - VI ZR 68/83
Nichtweiterleitung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge an eine Ortskrankenkasse - …
- OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 22 U 9/93
Auszug aus OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
Allerdings wäre hierzu ggf. eine Beweisaufnahme durchzuführen gewesen, da das Beklagtenvorbringen, der Gemeinschuldnerin hätten im fraglichen Zeitraum keinerlei liquide Mittel mehr zur Verfügung gestanden, so daß den Beklagten die Zahlung unmöglich gewesen sei, unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Landgerichts erheblich war (vgl. BGH NJW 1997, 133 = ZIP 1996, 1989, 1990; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1448). - VG Frankfurt/Main, 03.03.1995 - 15 G 436/95
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage ; Besonderes …
Auszug aus OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
Dies ist auch stillschweigend möglich (BGH NJW-RR 1991, 565 ; 1995, 1258). - OLG Köln, 25.05.1988 - 13 U 140/87
Auszug aus OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht - Strafsenat - (JR 1988, 478, 479; ähnlich OLG Köln, VersR 1989, 169, allerdings für den Fall der Zahlung durch einen Vergleichsverwalter) für den auch hier vorliegenden Fall der Zahlung nach Fälligkeit meint, der Gesichtspunkt der Vermeidung der Strafbarkeit sei hier ohne Bedeutung, so daß mangels einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung durch den Arbeitgeber sich die Anrechnung hier nach §§ 366 Abs. 2, 367 BGB richte, also die für die Klägerin lästigere Schuld, nämlich die Arbeitgeberanteile zuerst getilgt werden müßten, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
- OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, …
Bei Verletzung der Aufklärungspflicht gab es auch in der DDR haftungsrechtliche Konsequenzen; diese trafen jedoch nie den Arzt, sondern den entsprechenden Träger des Gesundheitswesens (vgl. die Thesen des juristisch-medizinischen Arbeitskreises der Vereinigung der Juristen der DDR in NJ 1978, 434 ff. und in NJ 1989, 139 ff. sowie auch die Entscheidung des Senats vom 28.5.1995, OLG-NL 1997, 224/246). - OLG Naumburg, 07.03.2000 - 13 U 203/99
Anspruch einer Sozialversicherung gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH …
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 09.06.1997 - 15 WF 419/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 115
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 22.12.1999 - 13 WF 549/99
Anwaltsgebühren bei Erstreckung bereits bewilligter Prozeßkostenhilfe auf eine …
Er schließt sich vielmehr der Gegenmeinung an, wonach § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO einschränkend dahin auszulegen ist, dass ein Prozeßkostenhilfeverfahren nur dann zur Anhängigkeit im Sinne dieser Vorschrift führt, wenn der Prozeßkostenhilfeantrag zur Durchführung eines streitigen Verfahrens gestellt wird (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1996, 678; JurBüro 1997, 366; OLG Köln FamRZ 198, 493; FamRZ 1998, 1032; FamRZ 1998, 1033; OLG Rostock FamRZ 1999, 387; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 112; OLG München FamRZ 1997, 1347; OLG Brandenburg JurBüro 1997, 638; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1032; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 492; OLG Dresden JurBüro 1997, 637; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1031; FamRZ 1999, 388; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1998, 115; OLG Koblenz - 11. Zivilsenat - FamRZ 1998, 1382). - OLG Köln, 09.02.1998 - 26 WF 2/98
Anhängigkeit eines Prozesskostenhilfeverfahrens i.S.v. § 23 Abs. 1 S. 3 …
Es erscheint dem Senat daher angemessen, mit dem Oberlandesgericht Celle (a.a.O. sowie im gleichen Sinne OLG Düsseldorf, OLGR 97, 321, 323; OLG München MDR 97, 401; OLG Frankfurt NJWE-FER 97, 188; OLG Zweibrücken FamRZ 97, 946 und OLG Köln [4.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.06.1997 - 22 U 95/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Altlastenverdacht verschwiegen: Grundstückskaufvertrag anfechtbar
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verschwiegener Altlastenverdacht berechtigt zur Anfechtung eines Grundstückskaufs (IBR 1997, 519)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten …
Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1997 - 22 U 95/96
Das Vorhandensein von Altlasten ist ein Fehler (vgl. BGH NJW 1991, 2900; BGH NJW 1995, 1549). - BGH, 12.07.1991 - V ZR 121/90
Umfang des Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen der Nutzung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1997 - 22 U 95/96
Das Vorhandensein von Altlasten ist ein Fehler (vgl. BGH NJW 1991, 2900; BGH NJW 1995, 1549). - OLG München, 21.04.1994 - 32 U 2088/94
Altlasten und Fehler
Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1997 - 22 U 95/96
Auch die Belastung eines Grundstücks mit einem konkreten Altlastenverdacht ist ein Fehler (vgl. OLG München NJW 1995, 2566; OLG Düsseldorf NJW 1996, 3284; Knoche in NJW 1995, 1985, 1988). - OLG Düsseldorf, 21.08.1996 - 9 U 99/95
Verkauf eines früher als Deponie genutzten Grundstücks L
Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1997 - 22 U 95/96
Auch die Belastung eines Grundstücks mit einem konkreten Altlastenverdacht ist ein Fehler (vgl. OLG München NJW 1995, 2566; OLG Düsseldorf NJW 1996, 3284; Knoche in NJW 1995, 1985, 1988).
- OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08
Verdacht auf bestehende Altlasten als Sachmangel des verkauften Grundstücks nach …
OLG Hamm OLGR 1997, 321. - LG Hanau, 30.11.2021 - 9 O 364/20
Anfechtung eines Prozessvergleichs
Arglistig durch Verschweigen handelt derjenige, der einen offenbarungspflichtigen Umstand kennt, diesen aber der Vertragspartei nicht offenbart, obwohl er damit rechnet, dass diese diesen Umstand nicht kennt und bei Kenntnis des Umstandes den Vertrag nicht oder nicht so abgeschlossen hätte (OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 1997 - 22 U 95/96 -, Rn. 28, juris).Denn der Käufer kann vom Verkäufer erwarten, über alle Auffälligkeiten bezüglich des Vorhandenseins von Altlasten informiert zu werden (OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 1997 - 22 U 95/96 -, Rn. 31, juris).
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