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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1825
OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05 (https://dejure.org/2007,1825)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.2007 - 5 U 180/05 (https://dejure.org/2007,1825)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 2007 - 5 U 180/05 (https://dejure.org/2007,1825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Gebärmutter-OP -Behandlungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 § 280 Abs. 1 § 611 § 823 Abs. 1
    Arztrecht - Schadensersatz und Schmerzensgeld bei unzureichender Aufklärung vor Ausschabung der Gebärmutterhöhle - keine Entlastung des Operateurs durch fehlerhaftes Aufklärungsformular - Höhe des Schmerzensgeldes bei Ashermann-Syndrom mit dauerhafter Unfruchtbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    40.000 Euro für Unfruchtbarkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Patientin wird durch Gebärmutterausschabung unfruchtbar - 40.000 Euro Schmerzensgeld wegen mangelnder Risikoaufklärung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mangelhafte Risikoaufklärung vor Konisation- Patientin wird 40.000,- Schmerzensgeld zugesprochen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    40.000 Euro Schmerzensgeld wegen Unfruchtbarkeit nach Gebärmutterausschabung - Arzt haftet wegen unzureichender Aufklärung über Risiken der Operation

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.5.2007)

    40.000 Euro Schmerzengeld wegen Unfruchtbarkeit nach Ausschabung // Patientin wurde über Risiko unzureichend informiert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufklärung über das Risiko einer Unfruchtbarkeit bei einer bevorstehenden Operation; Pflicht eines Arztes zur Aufklärung über die mit einer Ausschabung der Gebärmutterhöhle verbundenen Risiken, insbesondere dem Entstehen eines Ashermann-Syndroms; Anforderungen an die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1072
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
    Die insoweit notwendige Überzeugungsbildung setzt einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit voraus, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 255; VersR 1994, 52).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
    Maßgebend ist, ob das betreffende Risiko dem Eingriff speziell anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (BGH, VersR 2000, 725, 726).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
    Grundsätzlich reicht eine Aufklärung des Patienten "im großen und ganzen" aus, dem Patienten muss aber eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt werden (BGH, VersR 1992, 960, 961).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
    Die insoweit notwendige Überzeugungsbildung setzt einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit voraus, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 255; VersR 1994, 52).
  • OLG Köln, 19.03.2003 - 5 U 159/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
    Der Senat hat in einem ähnlich gelagerten Fall bei allerdings abgeschlossener Familienplanung ein Schmerzensgeld von 25.000,- EUR als gerechtfertigt angesehen (VersR 2004, 926).
  • LG Köln, 22.08.2007 - 25 O 402/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Deliktische Schadensersatzansprüche entstehen indes sogleich mit Vornahme der unerlaubten Handlung (vgl. OLG Köln, Urt. v. 25.4.2007 - 5 U 180/05).
  • OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07

    Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Samenleiterdurchtrennung bei einer …

    Weil die Penisverletzung den insofern gebilligten Sachverständigenausführungen zufolge (auch unter Berücksichtigung evtl. Verwachsungsbelastungen aufgrund stattgehabter Voroperationen) kein eingriffsspezifisches Risiko der Vasektomie darstellte, bestand nach der Rechtsprechung insofern bezüglich der (höchst selten vorkommenden) Penisverletzung keine ärztliche Risikohinweispflicht gegenüber dem Patienten (vgl. zum Aufklärungsbedarf bei seltenen, aber die Lebensführung ggfls. besonders belastenden Risiken : BGH, VersR 2000, 725, 726; OLG Hamm, Urteil vom 05.02.2007 - 3 U 155/06; OLG Köln, Urteil vom 25.04.2007 - 5 U 180/05;; OLG Köln, Urteil vom 13.03.2002 - 5 U 70/00).
  • OLG München, 18.06.2009 - 1 U 5693/08
    Die Verwirklichung des Risikos einer kompletten, nicht therapierbaren Unfruchtbarkeit auf Grund des Ashermann-Syndroms stellt für eine Frau mit Kinderwunsch eine erhebliche Belastung der Lebensführung dar, so dass über dieses Risiko, auch wenn es selten auftritt, aufzuklären ist (vgl. OLG Köln VersR 2008, 1072 [OLG Köln 25.04.2007 - 5 U 180/05] ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 26/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5218
OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 26/06 (https://dejure.org/2008,5218)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.04.2008 - 14 Wx 26/06 (https://dejure.org/2008,5218)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. April 2008 - 14 Wx 26/06 (https://dejure.org/2008,5218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Notarkosten: Vereinbarkeit von Kostenansätzen mit der Gesellschaftssteuerrichtlinie bei Beurkundung einer Übertragung von GmbH-Anteilen durch einen badischen Amtsnotar

  • Judicialis

    EWGRL 69/335 Art. 1; ; EWGRL 69/335 Art. 4; ; EWGRL 69/335 Art. 10 lit. C

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Gesellschaftssteuerrichtlinie für die die Übertragung von GmbH-Anteilen nicht anwendbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerpflichtigkeit der Übertragung von GmbH- Anteilen i.R.d. Gesellschaftssteuerrichtlinie; Erfassung beurkundeter Erklärungen von dem in Art. 10 c der Gesellschaftssteuerrichtlinie normierten Verbot der Erhebung anderer Steuern oder Abgaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2008, 742
  • NZG 2008, 837
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 28.06.2007 - C-466/03

    Albert Reiss Beteiligungsgesellschaft - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 26/06
    - Entsprechendes gilt für das Urteil des EuGH vom 28.06.2007, C-466/03 - "Albert Reiss Beteiligungsgesellschaft m.b.H." - (NJW 2007, S. 3051 ff.).

    cc) Für die Entscheidung des vorliegenden Falles kann dahingestellt bleiben, welche Bedeutung der sich in Tz. 51 des Urteils vom 28.06.2007 - C-466/03 - findenden, als die Entscheidung nicht tragendes obiter dictum ergangenen Bemerkung beizumessen ist.

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01

    Notarkosten: Unvereinbarkeit von Kostenansätzen mit der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 26/06
    aa) Daß Art. 4 RL in der genannten Vorschrift - anders als in Art. 10 lit. a und b - nicht ausdrücklich in Bezug genommen ist, ändert daran entgegen der Auffassung der Kostenschuldnerin nichts (…vgl. auch schon OLG Karlsruhe [11. Senat], NJW-RR 2002, S. 321 ff., 322 f.; OLG Karlsruhe [14. Senat], FGPrax 2003, S. 95 ff., 96;… Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 868;… ders., ZIP 2002, S. 667 ff., 668).

    Bei der Verschmelzung zweier eingetragener Genossenschaften durch Aufnahme handelt es sich um einen zur Erhöhung des Eigenkapitals der aufnehmenden e.G. führenden und damit unter Art. 4 Abs. 1 lit. c RL fallenden gesellschaftsrechtlichen Vorgang, der zu seiner Wirksamkeit gemäß § 6 UmwG der Beurkundung bedarf; diese stellt damit im Sinne von Art. 10 lit. c RL eine "sonstige Formalität" dar, der die Gesellschaft (im Sinne von Art. 3 RL) zur Ausübung ihrer Tätigkeit unterworfen ist (eingehend OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 95 ff.).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 26/06
    Zu den diesbezüglichen Fragen hat sich der Senat bereits mehrfach eingehend geäußert (…vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 287 ff.) und dabei insbesondere ausgeführt, daß der Gleichheitssatz dann, wenn höherrangiges Recht nichts anderes vorschreibt, die Anwendung der KostO auch im Badischen Rechtsgebiet fordert, ferner, daß die Entscheidung des BVerfG vom 19.03.2003 (BVerfGE 108, S. 1 ff.) in Fällen der hier vorliegenden Art nicht zur Unanwendbarkeit der KostO führt.
  • EuGH, 21.03.2002 - C-264/00

    Gründerzentrum - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Ansammlung von Kapital …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 26/06
    a) Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (Beschluss vom 21.03.2002, C-264/00 - "Gründerzentrum" - ZIP 2002, S. 663 ff.) sind die Gebühren für die notarielle Beurkundung eines unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallenden Vorgangs durch einen beamteten Notar im OLG-Bezirk Karlsruhe als "Steuer" im Sinne der Richtlinie anzusehen.
  • EuGH, 15.06.2006 - C-264/04

    Badischer Winzerkeller - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 26/06
    Mit Urteil vom 15.06.2006, C-264/04 - "Badischer Winzerkeller" - (NJW 2006, S. 2972 ff.) hat der EuGH entschieden, daß die im Ausgangsverfahren gemäß § 60 KostO erhobene Gebühr für die nach § 82 GBO erfolgte Berichtigung des Grundbuchs grundsätzlich unter das Verbot des Art. 10 lit. c RL falle.
  • OLG Karlsruhe, 20.08.2003 - 14 Wx 75/02

    Notargebühr: Vereinbarkeit der Kostenansätze badischer Amtsnotare mit der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 26/06
    Zu den diesbezüglichen Fragen hat sich der Senat bereits mehrfach eingehend geäußert (vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 287 ff.) und dabei insbesondere ausgeführt, daß der Gleichheitssatz dann, wenn höherrangiges Recht nichts anderes vorschreibt, die Anwendung der KostO auch im Badischen Rechtsgebiet fordert, ferner, daß die Entscheidung des BVerfG vom 19.03.2003 (…BVerfGE 108, S. 1 ff.) in Fällen der hier vorliegenden Art nicht zur Unanwendbarkeit der KostO führt.
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2001 - 11 Wx 59/00

    Geschäftswert bei GmbH-Verschmelzungsvertrag - Aktivvermögen des übertragenden …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 26/06
    aa) Daß Art. 4 RL in der genannten Vorschrift - anders als in Art. 10 lit. a und b - nicht ausdrücklich in Bezug genommen ist, ändert daran entgegen der Auffassung der Kostenschuldnerin nichts (vgl. auch schon OLG Karlsruhe [11. Senat], NJW-RR 2002, S. 321 ff., 322 f.;… OLG Karlsruhe [14. Senat], FGPrax 2003, S. 95 ff., 96;… Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 868;… ders., ZIP 2002, S. 667 ff., 668).
  • EuGH, 27.10.1998 - C-152/97

    Abruzzi Gas / Amministrazione Tributaria di Milano - Richtlinie 69/335/EWG - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 26/06
    Dies ergibt sich daraus, daß zum einen Art. 10 in seinen drei Varianten die Erhebbarkeit einer Gesellschaftssteuer voraussetzt ("abgesehen von der Gesellschaftssteuer") und zum anderen "aus Art. 1 i.V.m. Art. 4 der RL hervorgeht, daß die Abgabe auf Kapitalzuführungen an Kapitalgesellschaften eine ,Gesellschaftssteuer' im Sinne der Richtlinie darstellt, wenn sie auf durch die Richtlinie erfasste Vorgänge erhoben wird" (EuGH, Urteil vom 27.10.1998, C-152/97 - "Agas" - Tz. 19 [WM 1999, S. 343 ff., 345]; Hervorhebung nicht im Original).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 889/08

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. April 2008 - 14 Wx 26/06 - .

    Ihre weitere Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 10. April 2008 - 14 Wx 26/06 - als unbegründet zurückgewiesen.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.10.2007 - 5 U 46/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11813
OLG Köln, 17.10.2007 - 5 U 46/05 (https://dejure.org/2007,11813)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.10.2007 - 5 U 46/05 (https://dejure.org/2007,11813)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 5 U 46/05 (https://dejure.org/2007,11813)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 § 611 § 823 Abs. 1
    Arztrecht - unbegründete Schadensersatzklage bei diagnostischer Abklärung warzenartiger Erhebung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Patienten auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften und rechtswidrigen ärztlichen Behandlung; Anforderungen an die medizinische Indikation einer endoskopisch retrograden Cholangiopankreatikographie (ERCP)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2007 - 5 U 46/05
    Nur dann, wenn es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht eine Aufklärungspflicht des Arztes (vgl. BGH, VersR 2005, 836).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08

    Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung; …

    Denn einem Befunderhebungsfehler steht es gleich, wenn der Befund deshalb nicht erhoben wird, weil der Arzt den Patienten nicht auf die Notwendigkeit der diagnostischen Maßnahme aufmerksam gemacht hat (vgl. Senat, Urteil vom 5.10.2005, Az. 5 U 46/05, S. 7 m.w.N.;… Oberlandesgericht Köln, NJW-RR 2003, S. 1031, 1031).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 5 U 177/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15231
OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 5 U 177/06 (https://dejure.org/2007,15231)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2007 - 5 U 177/06 (https://dejure.org/2007,15231)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 5 U 177/06 (https://dejure.org/2007,15231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 93 AktG, § 111 AktG, § 116 AktG, § 120 AktG, § 131 AktG
    Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen für Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft: Erfordernis der Eindeutigkeit eines Gesetzesverstoßes der Unternehmensführung; Reichweite des Auskunftsrechts des Aktionärs

  • Wolters Kluwer

    (Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen für Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft: Erfordernis der Eindeutigkeit eines Gesetzesverstoßes der Unternehmensführung; Reichweite des Auskunftsrechts des Aktionärs)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2428
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 04.02.2003 - 5 U 63/01

    Keine aktienrechtliche Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 5 U 177/06
    Die Klägerin wirft der Beklagten vor, dass diese Ermächtigung in missbräuchlicher Art und Weise ausgenutzt worden sei, weil zwei befreundete Unternehmen ("Amigos") Aktien der Beklagten zu einer unangemessenen niedrigen Gegenleistung erhalten haben sollen.Im ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 5 U 63/01 begehrt die Klägerin noch Feststellung der Nichtigkeit der entsprechenden Beschlüsse des Vorstandes und der Zustimmungsbeschlüsse des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats der Beklagten vom 01.09.2000, nachdem das Landgericht die Klage als unzulässig abgewiesen, der Senat zunächst die Berufung mit Urteil vom 4. Februar 2003 zurückgewiesen und der BGH mit Urteil vom 10.10.2005 (- II ZR 90/03 Mangusta/Commerzbank II, BGHZ 164, 249) das Senatsurteil insoweit aufgehoben hat, als die Klage hinsichtlich sämtlicher Hilfsanträge als unzulässig abgewiesen worden ist.

    Diese Frage ist im ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 5 U 63/01 nach teilweiser Aufhebung des ersten Senatsurteils vom 04.02.2003, das die Klage der Klägerin für unzulässig gehalten hat, zu entscheiden.

    Rn. 39 Der Annahme diesbezüglicher Eindeutigkeit steht weiter entgegen, dass das Landgericht (im Parallelverfahren 5 U 63/01), das die Klage bereits für unzulässig gehalten, sich im Urteil die Argumentation der Beklagten zu eigen gemacht und die Einwendungen der Klägerin und des Streithelfers für in der Sache nicht begründet gehalten hatte.

    Auch der erkennende Senat hat in der mündlichen Verhandlung vom 4. September 2007 im Verfahren 5 U 63/01 nach eingehender Auseinandersetzung mit dem Vortrag der Parteien und dem genannten Rechtsgutachten den Parteien als seine vorläufige Auffassung mitgeteilt, die dort angegriffenen Beschlüsse für rechtmäßig und die Berufung der Klägerin nicht für begründet zu halten.

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 5 U 177/06
    Rn. 27 Der BGH hat in zwei jüngeren Entscheidungen daran festgehalten, dass ein Entlastungsbeschluss anfechtbar ist, ohne dass dem entgegensteht, dass die Entlastung keinen Verzicht auf Ersatzansprüche enthält (§ 120 Abs. 2 S. 2 AktG), wenn Gegenstand der Entlastung ein Verhalten ist, das einen eindeutigen und schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß darstellt (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2004 - II ZR 250/02, BGHZ 160, 385, Juris-Rz.6, …und vom 25.11.2002 - II ZR 133/01, BGHZ 153, 47, Juris-Rz. 15).

    Rn. 41 Maßstab für die "Erforderlichkeit" bzw. "Beurteilungserheblichkeit" eines Auskunftsverlangens ist der Standpunkt eines objektiv urteilenden Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt und daher die begehrte Auskunft als nicht nur unwesentliches Beurteilungselement benötigt (vgl. BGH Urteil vom 18.10.2004 - II ZR 250/02 a.a.O., Juris-Rz. 9), was auch das Landgericht im Ansatz richtig gesehen hat.

    Rn. 45 Zwar kann das Auskunftsrecht des Aktionärs auch auf frühere Tätigkeiten der Organmitglieder sowie auf Vorgänge außerhalb des betreffenden Geschäftsjahres erstreckt werden, wenn diese Vorgänge sich erst jetzt ausgewirkt haben oder bekannt geworden sind oder es um neue Gesichtspunkte geht, die einen zurückliegenden Vorgang in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. BGH Urteil vom 18.10.2004 - II ZR 250/02, a.a.O. Juris-Rz.12).Diese Voraussetzungen sind in Bezug auf die genannten Fragen nicht erfüllt, weil die angegriffenen Beschlüsse von Vorstand und Präsidialausschuss des Aufsichtsrats sich bereits im Jahr 2000 durch Eintragung der beiden Kapitalerhöhungen im Handelsregister ausgewirkt hatten.

  • BGH, 10.10.2005 - II ZR 90/03

    Mangusta/Commerzbank II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 5 U 177/06
    Die Klägerin wirft der Beklagten vor, dass diese Ermächtigung in missbräuchlicher Art und Weise ausgenutzt worden sei, weil zwei befreundete Unternehmen ("Amigos") Aktien der Beklagten zu einer unangemessenen niedrigen Gegenleistung erhalten haben sollen.Im ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 5 U 63/01 begehrt die Klägerin noch Feststellung der Nichtigkeit der entsprechenden Beschlüsse des Vorstandes und der Zustimmungsbeschlüsse des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats der Beklagten vom 01.09.2000, nachdem das Landgericht die Klage als unzulässig abgewiesen, der Senat zunächst die Berufung mit Urteil vom 4. Februar 2003 zurückgewiesen und der BGH mit Urteil vom 10.10.2005 (- II ZR 90/03 Mangusta/Commerzbank II, BGHZ 164, 249) das Senatsurteil insoweit aufgehoben hat, als die Klage hinsichtlich sämtlicher Hilfsanträge als unzulässig abgewiesen worden ist.

    Rn. 31 Die Parteien stimmen grundsätzlich und zu Recht darin überein, dass Voraussetzung für Ansprüche der Gesellschaft gegen die Zeichner bzw. gegen die eigenen Organe der Beklagten ist, dass die Beschlüsse vom Vorstand und Präsidialausschuss des Aufsichtsrats im Jahr 2000 zu den Kapitalerhöhungen der Beklagten aus genehmigtem Kapital objektiv rechtswidrig und damit nichtig waren (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2005 - II ZR 90/03 (Mangusta/Commerzbank II, Juris-Rz.20)).

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 5 U 177/06
    Rn. 27 Der BGH hat in zwei jüngeren Entscheidungen daran festgehalten, dass ein Entlastungsbeschluss anfechtbar ist, ohne dass dem entgegensteht, dass die Entlastung keinen Verzicht auf Ersatzansprüche enthält (§ 120 Abs. 2 S. 2 AktG), wenn Gegenstand der Entlastung ein Verhalten ist, das einen eindeutigen und schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß darstellt (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2004 - II ZR 250/02, BGHZ 160, 385, Juris-Rz.6, und vom 25.11.2002 - II ZR 133/01, BGHZ 153, 47, Juris-Rz. 15).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 5 U 109/04

    Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse über die …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 5 U 177/06
    Rn. 34 Die Annahme materieller Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entlastungsbeschlüsse scheitert gleichwohl letztlich daran, dass ein etwaiger Gesetzesverstoß der Verwaltung der Beklagten nicht eindeutig wäre (vgl. auch Senatsurteil vom 16.05.2006 - 5 U 109/04, AG 2007, 329, Juris-Rz.17).
  • OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02

    Vertrauensschutz und Rechtsmissbrauch bei wettbewerbswidrigem Verhalten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 5 U 177/06
    Rn. 32 Zu Gunsten der Klägerin kann in vorliegendem Rechtsstreit unterstellt werden, dass die genannten Beschlüsse objektiv rechtswidrig und nichtig sind, weshalb ihrem Antrag, das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 5 U 61/02 gemäß § 148 ZPO auszusetzen, wenn die hiesige Klage nicht schon unter dem Gesichtspunkt einer Auskunftspflichtverletzung Erfolg haben sollte, nicht zu entsprechen war.
  • LG Frankfurt/Main, 22.11.2006 - 4 O 68/06

    Auskunftsanspruch des Aktionärs zum Verjährenlassen von Ansprüchen durch den …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 5 U 177/06
    Rn. 16 Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 22. November 2006 (3/4 O 68/06) abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • OLG Frankfurt, 20.10.2010 - 23 U 121/08

    Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft: …

    Rn. 155 Vorliegend scheitert die Annahme materieller Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entlastungsbeschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 auf dieser Grundlage jedenfalls daran, dass ein etwaiger Gesetzesverstoß der Verwaltung der Beklagten nach dem dargelegten Maßstab nicht eindeutig wäre (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2007, 5 U 177/06; vorangehend Urteil vom 16.5.2006 - 5 U 109/04, AG 2007, 329).
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 5 O 158/07

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Fehlens von …

    Rn. 75 Im hiernach in der Hauptversammlung 2007 beurteilungsrelevanten abgelaufenen Geschäftsjahr 2006 ist ein eindeutiger und schwerwiegender Verstoß von Vorstand und Aufsichtsrat gegen das Gesetz oder Satzung nicht ersichtlich.Die Annahme materieller Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entlastungsbeschlüsse scheitert zunächst daran, dass ein etwaiger Gesetzesverstoß der Verwaltung der Beklagten nicht eindeutig wäre (vgl. OLG Frankfurt, Urt. 18.12.2007 - 5 U 177/06-; Urteil vom 16.05.2006 - 5 U 109/04, AG 2007, 329).

    Vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgelegten Gutachten des Prof. Dr. K. (Anlage HM 16, Leitzordner Sonderband Duplik Bd. II) und der gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. W. (Anlage HM 17, Leitzordner Sonderband Duplik Bd. II) ist die Annahme, dass die fehlende Bildung von Rückstellungen, wenn sie entgegen der Ansicht der Beklagten nicht rechtmäßig gewesen sein sollten, auf der Hand liegend rechtswidrig gewesen sei, nicht gerechtfertigt (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, abänderndes Berufungsurteil vom 18.12.2007 - 5 U 177/06 - zum von den Klägern angeführten Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.11.2007 - 3-04 O 68/06 - AG 2007, 375).

  • OLG Köln, 09.07.2009 - 18 U 167/08

    Entlastungsbeschluss; Anfechtungsklage

    Dies ist nach einer in Rechtsprechung und Schrifttum verbreiteten Auffassung, der sich der Senat anschließt, nur dann der Fall, wenn die Verletzung von Gesetz oder Satzung den Teilnehmern der Hauptversammlung bekannt oder aufgrund der ihnen zugänglichen Informationen zumindest erkennbar war (OLG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2006 - 5 U 109/04 -, AG 2007, 329f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.12.2007 - 5 U 177/06 -, Rdnr. 34f.;… Hoffmann, in: Spindler/Stilz, AktG , 2007 § 120 Rdnr. 50).
  • LG Stuttgart, 17.05.2011 - 31 O 30/10

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses einer …

    auch OLG Frankfurt AG 2007, 329; AG 2007, 401 [rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des BGH vom 28.01.2008, II ZR 269/06]; OLGReport 2008, 769) oder dass andernfalls eine wesentliche Informationspflichtverletzung vorliegt (vgl. BGH NZG 2009, 1270, 1272, Tz. 18; siehe dazu unten).
  • LG Stuttgart, 28.05.2010 - 31 O 56/09

    Aktiengesellschaft: Anfechtung der Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand

    wohl auch OLG Frankfurt AG 2007, 329; OLGReport 2008, 769) oder dass andernfalls eine wesentliche Informationspflichtverletzung vorliegt (vgl. BGH NZG 2009, 1270, 1272, Tz. 18).
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