Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.07.1977 - 3 W 47/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1977, 1024
- DNotZ 1978, 249
- DB 1977, 2091
- OLGZ 1977, 443
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 12.11.1987 - BReg. 3 Z 130/87
Firmenzeichnung der GmbH & Co. KG
Unter Firmenzeichnung (vgl. für die KG: § 161 Abs. 2 , § 108 Abs. 2 HGB ), die das Amtsgericht zunächst auch hinsichtlich der Firma der Komplementär-GmbH verlangt hat, versteht man die handschriftliche Darstellung des Firmennamens, die den Erfordernissen einer Namensunterschrift genügen muß (vgl. z.B. KG RJA 6, 47; OLG Frankfurt NJW 1974, 192 ; OLG Düsseldorf OLGZ 1977, 443/445; OLG Saarbrücken OLGZ 1977, 294/295; Beck 88 1962, 1265; Schlegelberger/Hildebrandt HGB 5.Aufl. § 12 RdNr.17; Staub/Hüffer HGB Großkomm. 4.Aufl. § 29 RdNr.6). - LG Aachen, 21.02.1983 - 3 T 22/82
Kennzeichnung des Verlaufs einer Leitung in der Eintragungsbewilligung einer …
4. Aus § 53 Abs. 2 HGB ist auch die Verpflichtung des Prokuristen abzuleiten, eine geänderte Firma nebst seiner Namensunterschrift zur Aufbewahrung bei dem Gericht zu zeichnen (gegen OLG Düsseldorf BB 1978, 728 = DNotZ 1978, 249 ).
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