Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.08.1978 - 20 W 273/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- OLGZ 1978, 411
Wird zitiert von ... (3)
- LG Berlin, 06.12.1982 - 84 T 163/81
Berichtigung eines Heiratsbuches des Standesamtes; Recht der Vornamensführung; …
Die herrschende Meinung sieht in dem Recht der Eltern, ihrem ehelichen Kind den Vornamen beizulegen, einen Ausfluss aus dem Recht der elterlichen Sorge und knüpft das massgebende Recht nach Art. 19 EGBGB an (…Staudinger/Henrich, a.a.O., Rdn. 133, und Staudinger/Kropholler a.a.O., Art. 19 Rdn. 190; OLG Frankfurt OLGZ 1978, 411;… a.A. Palandt/Heldrich, a.a.O., Art. 19 Anm. 4, der hier ebenfalls nach dem Personalstatut anknüpfen will). - OLG Hamm, 15.11.1984 - 15 W 327/84
Zulässigkeit der Beilegung eines sowohl für Jungen als auch für Mädchen …
Grundlage der Namenswahl ist nach neuerer Auffassung, welcher die ständige Rechtsprechung des Senats entspricht, nicht Art. 19 EGBGB , wonach das für den Vater geltende Recht Anwendung findet (so noch OLG Frankfurt, OLGZ 1978, 411), sondern das Personalstatut des Kindes (BGH, NJW 1979, 1775; Senatsbeschlüsse 15 W 376/76 (Vorlage zum genannten BGH-Beschluß), 15 W 31/79 und 160/82;… Beitzke, a.a.O., 325;… Palandt/Heldrich, BGB, U3. Aufl., EGBGB Art. 19 Anm. 4; Stenz, StAZ 1980, 174). - OLG Hamburg, 08.04.1980 - 2 W 72/79 Die Eintragung eines unzulässigen Vornamens ist wie die Eintragung eines unrichtigen Vornamens zu behandeln, und gemäß § 47 PStG zu berichtigen (OLG Frankfurt OLGZ 1978, 411).
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