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| KG, 12.01.1981 - 8 WRE Miet 4154/80 |
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Volltextveröffentlichung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 2 Abs. 3 Satz 1 MHG
Klage vor Ablauf der Überlegungsfrist
Papierfundstellen
- OLGZ 1981, 83
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81 Wie der erkennende Senat bereits im Rechtsentscheid vom 9.2.1982 (BayObLGZ 1982 Nr. 12) eingehend dargelegt hat, kann der Vermieter ein - von Amts wegen zu berücksichtigendes - unzulänglich begründetes Mieterhöhungsverlangen jederzeit und mithin auch noch im Prozeß bis zum Schluß der letzten mündlichen Verhandlung unter den Voraussetzungen der §§ 263, 264 Abs. 1 Nr. 1 , §§ 296, 527 ff. ZPO ergänzen; ein Sachurteil über die Ersetzung der Zustimmung zur Mieterhöhung kann auch dann ergehen, wenn die Überlegungsfrist für den Mieter bis zum Schluß der letzten mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, abgelaufen ist (vgl. KG, OLGZ 1981, 83 = WuM 1981, 54 ).
- KG, 09.08.1982 - 8 W REMiet 4905/81
Wohnraummietsache; Vorlage; Landgericht; Verfahren; Aussetzung; Mietrechtsstreit
Ein solcher Zusammenhang war bei dem Beschluß des Senats vom 12. Januar 1981 - 8 W RE Miet 4154/80 - (OLGZ 1981, 83 = GE 1981, 133 = WuM 1981, 54 = ZMR 1981, 158 = Müller-Oske-Becker-Blümmel, Rechtsentscheide S. 136) zu bejahen.
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