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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,14208
OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89 (https://dejure.org/1989,14208)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.10.1989 - 20 W 364/89 (https://dejure.org/1989,14208)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 20 W 364/89 (https://dejure.org/1989,14208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstück; Eigentum; Miteigentum; Alleineigentum; Wohnungen; Zustimmung; Verwalter; Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 254
  • OLGZ 1990, 149
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 12.12.1988 - 20 W 402/88

    Erforderlichkeit einer Verwalterzustimmung bei Erstveräußerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89
    2 Z 96/87">Rpfleger 1988, 95 LS; Senat in 20 W 402/88 vom 12.12.1988 = NJW-RR 1989, 207 = MDR 1989, 358 = WM 1989, 90 = ZMR 1989, 101 = DWE 1989, 32 = Rpfleger 1989, 59 mit Anm. Meyer-Stolte; Horber-Demharter, GBO, 17. Aufl., Anh. zu § 3 Anm. 3 d bb).

    Der Annahme einer Erstveräußerung steht nicht entgegen, daß zwischen dem Erwerb des zweiten Hälfteanteils vom Bruder und der Veräußerung der Wohnung Nr. 4 durch die Beteiligte zu 3) ein Zeitraum von rund 5 Jahren liegt (vgl. Senat in 20 W 402/88 = aaO.).

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89
    Bei der Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG , die das Rechtsbeschwerdegericht unabhängig von der Auslegung durch die Vorinstanzen selbständig vorzunehmen hat (BGHZ 59, 205/208; BayObLGZ 1977, 226/230; BayObLG, ZMR 1986, 247/248), ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 88, 302, 306 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83] ; BayObLG, ZMR 1986, 247/248).
  • BGH, 07.04.1983 - IX ZR 24/82

    Ehelichkeitsanfechtung bei heterologer künstlicher Samenübertragung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89
    Es entspricht daher nicht dem nächstliegenden Sinn des auf der Grundlage des § 12 WEG in die Teilungserklärung vom 31.08.1982 aufgenommenen und im Grundbuch eingetragenen Zustimmungserfordernisses, in der Übertragung des Hälfteanteils des Bruders der Beteiligten zu 3) an der Wohnung Nr. 4 im Jahre 1982 die "Erstveräußerung" der Wohnung bzw. eines Bruchteils davon zu sehen (…vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 12 Rdn. 6; Sauren, Rpfleger 1983, 351 in einer Anm. zu BayObLG, aaO.).
  • BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83

    Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89
    Bei der Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG , die das Rechtsbeschwerdegericht unabhängig von der Auslegung durch die Vorinstanzen selbständig vorzunehmen hat (BGHZ 59, 205/208; BayObLGZ 1977, 226/230; BayObLG, ZMR 1986, 247/248), ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 88, 302, 306 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83] ; BayObLG, ZMR 1986, 247/248).
  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89
    Bei der Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG , die das Rechtsbeschwerdegericht unabhängig von der Auslegung durch die Vorinstanzen selbständig vorzunehmen hat (BGHZ 59, 205/208; BayObLGZ 1977, 226/230; BayObLG, ZMR 1986, 247/248), ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 88, 302, 306 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83] ; BayObLG, ZMR 1986, 247/248).
  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82

    Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89
    Der Grundbuchrichter und das Landgericht gehen zutreffend davon aus, daß ein im Grundbuch eingetragenes Erfordernis der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums nicht für den Fall der Erstveräußerung durch den Grundstückseigentümer gilt, der Wohnungseigentum im Wege der Vorratsteilung gemäß § 8 WEG bildet (BayObLG, Rpfleger 1983, 350; BayObLGZ 1986, 380/381 = …
  • BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85

    Zustimmung des Verwalter zur Erstveräußerung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89
    Der Grundbuchrichter und das Landgericht gehen zutreffend davon aus, daß ein im Grundbuch eingetragenes Erfordernis der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums nicht für den Fall der Erstveräußerung durch den Grundstückseigentümer gilt, der Wohnungseigentum im Wege der Vorratsteilung gemäß § 8 WEG bildet (BayObLG, Rpfleger 1983, 350; BayObLGZ 1986, 380/381 = …
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …

    2 Z 96/87">Rpfleger 1988, 95) sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 12. Dezember 1988 (OLGZ 1989, 44) und 17. Oktober 1989 (OLGZ 1990, 149) gehindert.
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