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Rechtsprechung
   KG, 05.12.1989 - 1 AR 30/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8044
KG, 05.12.1989 - 1 AR 30/89 (https://dejure.org/1989,8044)
KG, Entscheidung vom 05.12.1989 - 1 AR 30/89 (https://dejure.org/1989,8044)
KG, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 1 AR 30/89 (https://dejure.org/1989,8044)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 586
  • OLGZ 1990, 379
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 20.11.2006 - 2 Wx 20/06

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen notariellen Vorbescheid; Ankündigung …

    Zur Urkundstätigkeit des Notars im Sinne von § 15 BNotO gehört auch das sich anschließende Vollzugsverfahren (vgl. Senat, OLGZ 1990, 379 [380]; Senat, JurBüro 2000, 212; BayObLG FGPrax 1998, 78 [79]; OLG Hamm, FGPrax 2006, 176; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 82).
  • OLG Köln, 06.09.1999 - 2 W 163/99

    Rechtshilfe im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Es bedarf hier keiner Entscheidung, unter welchen Voraussetzungen eine nähere Bezeichnung der aufzuklärenden Tatsachen wegen des mit der Anhörung verfolgten Ziels nicht geboten ist (vgl. KG NJW-RR 1990, 586 mit weit.
  • BayObLG, 01.09.2003 - 1Z BR 68/03

    Ablehnungsbefugnis des Notars hinsichtlich des Vollzugs einer Urkunde

    Beruft sich eine Vertragspartei auf die Unwirksamkeit der von ihr abgegebenen Willenserklärung, hat sie eine der Urkunde entgegenstehende Rechtslage im Prozesswege geltend zu machen; zur Verhinderung des Vollzugs der Urkunde kann gegebenenfalls einstweiliger Rechtsschutz durch die Gerichte der streitigen Zivilgerichtsbarkeit in Anspruch genommen werden (vgl. BayObLG DNotZ 1998, 648/650; OLG Köln OLGZ 1990, 379/401; OLG Frankfurt DNotZ 1998, 196/200).
  • BayObLG, 27.05.1998 - 3Z BR 28/98

    Berechtigung des Notars, von der Einreichung der Urkunde beim Grundbuch u. a. …

    Beruft sich eine Vertragspartei auf die Unwirksamkeit eines notariellen Vertrages, hat sie eine der Urkunde entgegenstehende Rechtslage im Prozeßwege geltend zu machen und zur Verhinderung des Vollzuges der Urkunde gegebenenfalls im Wege der einstweiligen Verfügung ein Erwerbsverbot zu erreichen (vgl. OLG Köln OLGZ 1990, 379/401).
  • BayObLG, 04.06.1998 - 3Z BR 97/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verwertung eines fachpsychiatrischen …

    Die Verhinderung des Vollzuges der Urkunde kann gegebenenfalls durch eine einstweilige Verfügung, die sich gegen den oder die Vertragspartner richtet, erreicht werden (vgl. OLG Köln OLGZ 1990, 379/401).
  • BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 28/98

    Eintragung einer Grunddienstbarkeit ohne nähere Inhaltsbezeichnung

    Beruft sich eine Vertragspartei auf die Unwirksamkeit eines notariellen Vertrages, hat sie eine der Urkunde entgegenstehende Rechtslage im Prozeßwege geltend zu machen und zur Verhinderung des Vollzuges der Urkunde gegebenenfalls im Wege der einstweiligen Verfügung ein Erwerbsverbot zu erreichen (vgl. OLG Köln OLGZ 1990, 379/401).
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