Rechtsprechung
| KG, 12.07.1975 - 1 W 457/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- OLGZ 1976, 56
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach …
Verschiedentlich wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, die Beschwerdeberechtigung ergebe sich jedenfalls im Beschlußanfechtungsverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz unabhängig von den Voraussetzungen des § 20 FGG allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung (KG OLGZ 1976, 56, 57; 1978, 142, 143; OLG Düsseldorf DWE 1980, 131; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 420; vgl. ferner … - OLG Celle, 13.03.2006 - 4 W 2/06
Beschwerdebefugnis eines zum Zeitpunkt der Einlegung einer sofortigen Beschwerde …
Allerdings ist für den hier vorliegenden Fall des Beschlussanfechtungsverfahrens nach § 43 WEG in früherer Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten worden, dass sich unabhängig von den Voraussetzungen des § 20 FGG die Beschwerdeberechtigung allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung ergebe (KG OLGZ 76, 56, 57; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 420). - BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 119/91
Formelle Beteiligung alle materiell Beteiligten am Verfahren
Der in der Rechtsprechung (KG, OLGZ 1976, 56, 57; 1978, 142, 143; OLG Frankfurt, OLGZ 1982, 420;… OLG Düsseldorf, DWE 1980, 131, das sich zu Unrecht auf Jansen, FGG , 2. Aufl., § 20 Rdn. 72 beruft; vgl. auch OLG Karlsruhe, WuM 1988, 327) vertretenen Meinung, die Beschwerdeberechtigung ergebe sich jedenfalls im Beschlussanfechtungsverfahren unabhängig von den Voraussetzungen des § 20 FGG allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung, vermag der Senat nicht zu folgen.
- KG, 30.10.1985 - 24 W 6819/84 Bei der Ausübung des nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG eingeräumten Antragsrechts nimmt der Verwalter lediglich die Interessen der Wohnungseigentümer wahr und macht damit nur ein Recht aus dem Gemeinschaftsverhältnis geltend (vgl. KG, 1. ZS, OLGZ 1976, 56 = Rpfleger 1976, 216; OLG Frankfurt, OLGZ 1981, 155).
- OLG Karlsruhe, 15.12.1986 - 11 W 71/86
Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage; Stimmrechtsverteilung in einer …
Ob sich die Beschwerdebefugnis des Verwalters dabei bereits aus dieser Stellung ergibt oder zusätzlich eine Rechtsbeeinträchtigung erforderlich ist oder ob eine solche zu unterstellen ist (…vgl. Merle a.a.O.; KG in OLGZ 76, 56), bedarf vorliegend keiner Erörterung, da die Verwalterin hinsichtlich beider Tagesordnungspunkte unmittelbar betroffen und durch die Entscheidung des Amtsgerichts in ihren Rechten beeinträchtigt ist. - OLG Frankfurt, 18.03.1982 - 20 W 23/82
Unzulässigkeit der Beschwerde mangels Berechtigung; Fehlen einer unmittelbaren …
- OLG Bremen, 28.09.1990 - 3 W 52/90 Im Verfahren in Wohnungseigentumssachen nach § 43 WEG ist für das Beschwerderecht gemäß § 43 Abs. 1 WEG zwar grundsätzlich § 20 FGG maßgebend, jedoch ist die Anführung der Beteiligten in § 43 Abs. 4 WEG dahin zu verstehen, daß sie nicht nur zu dem Verfahren hinzuziehen sind und gehört werden müssen, sondern daß ihnen auch schon wegen dieser Stellung als Beteiligter ein Beschwerderecht zusteht, ohne daß im Einzelfall eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG festgestellt werden müßte (…Jansen, FGG, 2. Aufl., § 20 Rdnr. 72; KG OLGZ 1976, 56, 57).
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