Rechtsprechung
| KG, 06.08.1982 - 1 W XX B 2280/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 690
- OLGZ 1982, 423
Wird zitiert von ... (10)
- KG, 22.03.2002 - 25 W 218/01
Feststellung der Rechtswidrigkeit von Abschiebungshaft nach deren Erledigung
Im Lichte der neueren Rechtsprechung kann es zum Ausschluss des Feststellungsbedürfnisses nicht ausreichen, wenn sich eine nur in die Zukunft wirkende gerichtliche Entscheidung über die Haftanordnung im Einzelfall auch tatsächlich über die Rechtmäßigkeit eines ihr vorausgegangenen Verwaltungshandelns mit Freiheitsentziehungswirkung verhalten hätte (so noch KG OLGZ 82, 423, 430 auf der Grundlage der damaligen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).Bei der Abgrenzung einer bloßen Freiheitsbeschränkung im Sinne von Art. 104 Abs. 1 GG von der tiefer in Freiheitsrechte einschneidenden und daher dem Richtervorbehalt nach Art. 104 Abs. 2 GG unterliegenden Freiheitsentziehung sind zwar vorübergehende kurzfristige Beeinträchtigungen der körperlichen Bewegungsfreiheit, insbesondere im Zusammenhang mit gesetzlich gebotenen Zwangsmassnahmen, auszuklammern (ausführlich zu den verschiedenen Abgrenzungsversuchen schon der BGH im Beschluss vom 17. Dezember 1981 zu VII ZB 8/81 = NJW 1982, 753 f. in Bezug auf die zwangsweise Vorführung zur ärztlichen Untersuchung beim Gesundheitsamt; vgl. jetzt auch BGH FamRZ 2001, 149; KG in OLGZ 82, 423, 428 f.: Ergreifung zur Vorführung vor dem Richter), doch sollte die vom Antragsteller vorgesehene Massnahme von vornherein weit über den mit der Durchsetzung einer bloßen Direktabschiebung verbundenen "einfachen unmittelbaren Zwang" hinausgehen.
Rn. 9 Es sprechen auch durchgreifende Gründe der Prozessökonomie für den in der Vorschrift des § 13 Abs. 2 FEVG enthaltenen Ausschluss des an sich gegen solche Maßnahmen eröffneten Verwaltungsrechtsweges und die ausnahmsweise Übertragung der Rechtmäßigkeitskontrolle insgesamt auf den Haftrichter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, obwohl dieser an sich nur mit Wirkung für die Zukunft eine gerichtliche Haftanordnung trifft, ohne zu prüfen, ob und inwieweit eine vorangegangene Verwaltungsmaßnahme rechtmäßig war (BVerwGE 62, 317, 321 ff.; insoweit KG OLGZ 82, 423, 427 kritisch zur Anwendung dieser "systeminadäquaten Rechtswegregelung" auf den Fall, dass sich der Betroffene schon bei erstmaliger Anrufung des Gerichts wieder in Freiheit befindet).
- KG, 10.09.1992 - 1 W XX B 3114/92 Hierfür fehlt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jedenfalls dann eine gesetzliche Grundlage, wenn die Freiheitsentziehung - wie hier - auf einer richterlichen Entscheidung beruht (vgl. dazu Senat, NJW 1983, 690;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 12. Aufl., § 19 Rn. 88; vgl. auch Senat, Beschluß vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
Soweit das Begehren darauf gerichtet ist festzustellen, die Freiheitsentziehung sei nach dem vom Landgericht festgesetzten Endzeitpunkt rechtswidrig, kann dahingestellt bleiben, ob für diese Freiheitsentziehung eine richterliche Unterbringungsanordnung besteht und ob insoweit eine gerichtliche Kontrolle nach den §§ 70 ff. FGG stattfinden könnte (vgl. dazu Bay ObLGZ 1983, 164; Senat NJW 1983, 690).
- OLG Frankfurt, 15.08.1994 - 20 W 369/94
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine aufgehobene Nachlaßpflegschaft
Vielmehr hängt die im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit maßgebliche Beschwerdebefugnis (§ 20 Abs. 1 FGG) davon ab, ob die beanstandete Entscheidung trotz der Erledigung der Hauptsache auf die Rechtsstellung des Beschwerdeführers noch unmittelbar einwirkt (vgl. KG OLGZ 1982, 423 = NJW 1983, 690;… Keidel/Kahl aaO § 19 Rn. 88 Fußn. 273).
- KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96
Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 30.04.1986 - 1 BReg.Z 69/85
Wirksamkeit eines notariellen Testaments; Befugnis des Rechtspflegers zur …
Der gesetzliche Instanzenzug dient, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, nicht dem abstrakten Zweck, gerichtliche Maßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen (BayObLGZ 1964, 149/152; KG NJW 1983, 690; OLG Frankfurt OLGZ 1968, 341; Jansen § 19 FGG RdNr. 37, Schlegelberger RdNr. 17, je zu § 19 FGG). - KG, 07.11.2003 - 25 W 172/02
Freiheitsentziehungsverfahren: Zuständigkeit für die Rechtswidrigkeitfeststellung …
Diese Prüfung und damit die Prüfung der Zulässigkeit der Haft (vgl. § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG) obliegt aber dem Haftrichter (vgl. Melchior, Abschiebungshaft, "Abgrenzung zur Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts" - unter Hinweis auf VG Berlin InfAuslR 1999, 80 f.; s. auch OLG Celle, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - 17 W 10/00 - und sich darauf beziehend: BVerfG NJW 2002, 1361 ff.; s. zur Funktion der Fachgerichte auch: BVerfG InfAuslR 2002, 132 ff.; anders, sofern die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Abschiebevorganges im einzelnen betroffen ist: vgl. KG, 1. Zivilsenat, OLGZ 1975, 257; OLGZ 1982, 423, 427; InfAuslR 1985, 9, 10; s. a. … - KG, 08.03.1988 - KG 1 W 880/88
Zwangsweise Unterbringung im Verfahren über die Aufhebung einer …
Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, daß der Betroffene in solchen Fällen wegen der etwaigen "Signalwirkung" einer im Rechtsmittelzug ergehenden Änderungsentscheidung ein fortbestehendes rechtliches Interesse an der Überprüfung der früheren Anordnung über die Freiheitsentziehung hat (vgl. Senat InfAuslR 1985, 210 für das Abschiebungshaftverfahren), ohne daß darin ein unzulässiges Verfahren (vgl. dazu Senat OLGZ 1982, 423) auf bloße Feststellung der Rechtswidrigkeit der früheren Anordnung gesehen werden könnte. - OLG Brandenburg, 27.06.1994 - 9 Wx 2/93
Bestellung einer Pflegschaft für ein Grundstück nach Erbfall; Richtige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Magdeburg, 27.06.2001 - 3 T 528/01
Die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter …
Insoweit wird auf die im Beschluss des OLG Naumburg vom 04. April 2001 zitierte Entscheidung des Kammergerichts in OLGZ 1982, 423 - 430 sowie auf die vom Beschwerdeführer zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.06.1981 in NJW 1982, S. 536 f verwiesen. - LG Heidelberg, 19.10.1988 - 3 O 157/88 Der Krankenhausträger ist Privatpatienten gegenüber im Bedarfsfall verpflichtet, auch Identität und ladungsfähige Anschrift einer Krankenschwester mitzuteilen, die den Patienten unmittelbar nach einer im Krankenhaus durchgeführten Operation betreut hat (i. A. an BGH VersR 1983, 264 = NJW 83, 328; 1983, 690 =NJW 83, 2075; OLG Düsseldorf VersR 1984, 586= NJW 84, 670).
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