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Rechtsprechung
   OLG München, 11.02.1983 - 25 W 736/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6427
OLG München, 11.02.1983 - 25 W 736/83 (https://dejure.org/1983,6427)
OLG München, Entscheidung vom 11.02.1983 - 25 W 736/83 (https://dejure.org/1983,6427)
OLG München, Entscheidung vom 11. Februar 1983 - 25 W 736/83 (https://dejure.org/1983,6427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 319
  • OLGZ 1983, 355
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 16.08.2011 - 5 W 189/11

    Sachverständigenablehnung: Umstände für eine Besorgnis der Befangenheit bei …

    Rn. 17 Der Kläger meint, der Sachverständige habe den Anschein der Parteilichkeit dadurch erweckt, dass er den Ortstermin am 7.1.2011 ohne Mitwirkung des Klägers durchgeführt habe (zur - analogen - Anwendbarkeit des § 357 ZPO auf den Ortstermin eines Sachverständigen zur Vorbereitung des Gutachtens siehe OLG Bremen, OLGR Bremen 1998, 422; OLG München, OLGZ 1983, 355).

    Das gilt aber nur dann, wenn sein Verhalten in irgendeiner Weise auf die Intention schließen lässt, eine Partei dadurch zu benachteiligen, dass sie von der Teilnahme - etwa durch ein (bewusstes) Absehen von einer Terminsmitteilung - ausgeschlossen wird (OLG Celle, OLGR Celle, 2009, 448; OLG München, OLGZ 1983, 355).

  • OLG Nürnberg, 04.07.2006 - 4 U 535/05

    Keine Befangenheit bei Beachtung von Äußerungen Dritter

    Es wird dann Sache des Gerichts sein, die dem Gutachten zugrunde liegenden tragenden Feststellungen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beweisaufnahme zu überprüfen (vgl. OLG München, Rpfleger 1983, 319).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 5 U 151/04

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Andererseits ist der Sachverständige nicht ohne weiteres als befangen anzusehen, weil er die von ihm zu treffenden Feststellungen in der Weise vorbereitet hat, dass er sich die für die Erstellung seines Gutachtens erforderlichen Kenntnisse ohne Anwesenheit der Parteien verschafft hat (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 26.06.1998, 2 W 48/98, OLGR 1998, 422; OLG München Beschluss vom 11.02.1983, 25 W 736/83, OLGZ 1983, 355ff = Rpfleger 1983, 319f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.05.1995, 2 W 3/95, NZV 1996, 323).
  • OLG Stuttgart, 28.06.1994 - 9 W 12/94

    Befangenheit eines Sachverständigen; Besorgnis der Befangenheit wegen …

    die Grundlage sachverständiger Tätigkeit bilden sollten, hat es die Rechtsprechung schon immer abgelehnt, nahezu schematisch aus der Kontaktaufnahme des Sachverständigen lediglich zu einer Prozeßpartei stets auch einen Grund für die Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzuleiten (neben der bereits vom Landgericht im angefochtenen Beschluß zitierten Entscheidung des OLG München OLGZ 83, 355 = Rechtspfleger 83, 319 mit zahlreichen Nachweisen noch OLG Hamburg MDR 86, 153, OLG Düsseldorf NJW-RR 86, 740 und OLG München NJW-RR 89, 1088).
  • OLG Bremen, 26.06.1998 - 2 W 48/98

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

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