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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.10.1990 - 3 U 748/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6069
OLG Koblenz, 16.10.1990 - 3 U 748/89 (https://dejure.org/1990,6069)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.10.1990 - 3 U 748/89 (https://dejure.org/1990,6069)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Oktober 1990 - 3 U 748/89 (https://dejure.org/1990,6069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsanspruch des Vertragserben gegen Beschenkten wegen Korrektur des Erbvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1991, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.1990 - 3 U 748/89
    So sind Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Altersversorgung sowie Schenkungen eines schwerkranken pflegebedürftigen Erblassers zur Sicherung seiner dauernden Pflege hinzunehmen (…BGH, a.a.O.; BGHZ 66, 16 [BGH 26.11.1975 - IV ZR 138/74] ).

    Schenkungen in Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung des Erblassers sind in bestimmten Grenzen ebenfalls vom Vertragserben hinzunehmen, so etwa wenn der Erblasser mit dem Geschenk einer Person, die ihm in besonderem Maße geholfen hatte, seinen Dank abstatten wollte (BGHZ 66, 16 [BGH 26.11.1975 - IV ZR 138/74] und 83, 46/47).

  • BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 125/84

    Annahme einer sittlichen Pflicht zu einer Schenkung als Belohnung für geleistete …

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.1990 - 3 U 748/89
    Für den Bereich der Verwandtenpflege ist anerkannt, daß eine sittliche Verpflichtung zur Belohnung derartiger Pflegeleistungen im allgemeinen nur angenommen werden kann, wenn besondere Umstände vorliegen, die das Ausbleiben einer solchen Belohnung als sittlich anstößig erscheinen lassen, etwa wenn der Pflegende schwerwiegende persönliche Opfer bringt und deswegen in eine Notlage gerät (BGH NJW 1986, 1926 f.).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.1990 - 3 U 748/89
    Rspr. seit BGHZ 59, 343 ff. (350) [BGH 05.07.1972 - IV ZR 125/70] ; BGH WM 1977, 201>.
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten …

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.1990 - 3 U 748/89
    Eine Anerkennung der Schenkung kann auch nicht aus der im Schrifttum teilweise vertretenen Erwägung hergeleitet werden, der Erblasser habe sich wegen seiner Wiederverheiratung durch Anfechtung des Erbvertrages (§§ 2281 mit 2079 BGB ) von seiner Bindung gegenüber den Vertragserben befreien können und ihm müsse daher auch ohne Anfechtung das Recht zuerkannt werden, in Sorge um das künftige Wohl seines Ehegatten an diesen Schenkungen auch größten Umfangs zu machen (…Soergel-Wolf, § 2287 Rdnr. 8; Remmele, NJW 1981, 2290 f. [BVerwG 24.10.1980 - 4 C 81/77] ;… auch Johannsen, a.a.O., S. 92).
  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 182/87

    Belastung des Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.1990 - 3 U 748/89
    Vielmehr steht dieser Anspruch jedem einzelnen Miterben in Höhe seiner Erbquote persönlich und ohne gesamthänderische Bindung zu (BGH NJW 1980, 2462 und 1989, 2391 Sp. 1 u.).
  • OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16

    Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament

    Rn. 56 Zwar wird ein lebzeitiges Eigeninteresse bejaht, wenn es sich um die Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung des Erblassers aufgrund besonderer Leistungen, Opfer oder Versorgungszusagen handelt, die der Beschenkte für den Erblasser oder ihm nahestehende Personen erbracht hat (BGH NJW-RR 2005, 1462); dabei sind jedoch Pflichtschenkungen (§§ 534, 1624 BGB) die jedes vernünftige Maß überschreiten, nicht gerechtfertigt (OLG Koblenz OLGZ 91, 235).
  • KG, 04.12.2019 - 4 U 8/18

    Herausgabeanspruch eines Vertragserben bei Schenkungen des Erblassers mit …

    Da es nach dem, auch insoweit unbestrittenen Vortrag von Klägerin und Beklagter, letztlich, unabhängig davon, ob die Beklagte den Erblasser abschirmte oder nicht, die Entscheidung des Erblassers selbst war, sich, nachdem zuvor die Klägerin die Versorgung des Erblassers übernommen hatte, überwiegend an die Beklagte zu wenden, und da der Klägerin auch, wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt, nicht substantiiert von der Beklagten schwerwiegende Verfehlungen vorgeworfen werden, die Beklagte ihr Tun nicht als Betreuung auffasste, sie nach ihrem eigenen Vortrag diesbezüglich keine Rechtspflicht übernommen hatte und auch nicht vorgetragen ist, dass geplant gewesen sei, die Betreuung so weiterzuführen, musste die bewusste Schmälerung des Erbes durch die Verfügungen für die Vertragserben nicht billigenswert und gerechtfertigt erscheinen (vgl. entsprechend zur Pflege durch eine nun genehmere Person etwa: OLG Koblenz, Urt. v. 16.10.1990, 3 U 748/89, zit. nach: juris).
  • OLG Köln, 30.09.1991 - 2 W 140/91

    Anspruch auf Herausgabe eines Sparguthabens bzw. eines Sparbuches auf Grund eines …

    Ein lebzeitiges Eigeninteresse in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn nach dem Urteil eines objektiven Beobachters die Verfügung in Anbetracht der gegebenen Umstände auch unter Berücksichtigung der erbvertraglichen Bindung als billigenswert und gerechtfertigt erscheint (so BGH NJW 1980, 2307, 2308), denn nur dann ist eine unentgeltliche Weggabe nicht als Verstoß gegen die erbvertragliche Bindung anzusehen (BGH WM 1979, 442 (445); OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 806 [OLG Düsseldorf 07.03.1986 - 7 U 157/85] ; OLG Koblenz OLGZ 1991, 235).
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