Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 4 - Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen (§§ 1616 - 1625) |
(1) Was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung, auf seine Begründung einer Lebenspartnerschaft oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird (Ausstattung), gilt, auch wenn eine Verpflichtung nicht besteht, nur insoweit als Schenkung, als die Ausstattung das den Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vaters oder der Mutter, entsprechende Maß übersteigt.
(2) Die Verpflichtung des Ausstattenden zur Gewährleistung wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Fehlers der Sache bestimmt sich, auch soweit die Ausstattung nicht als Schenkung gilt, nach den für die Gewährleistungspflicht des Schenkers geltenden Vorschriften.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vom 20.11.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 26.11.2015 | Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner | 20.11.2015 |
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Rechtsprechung zu § 1624 BGB
148 Entscheidungen zu § 1624 BGB in unserer Datenbank:
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Erbrechtlicher Anspruch auf Auskunftserteilung Stufenklage bezüglich ...
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Lebensversicherung auf den Tod eines anderen: Übertragung der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 27.07.2016 - 7 U 49/15
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Schenkweise Zuwendung einer typisch stillen Unterbeteiligung - Zeitpunkt der ...
- OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22
Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und ...
- LG Kaiserslautern, 19.03.2021 - 3 O 795/17
Pflichtteilsanspruch: Gebrauchsüberlassung von Wohnraum als ausgleichspflichtige ...
Zum selben Verfahren:
- LG Kaiserslautern, 21.01.2021 - 3 O 795/17
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- OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 19 U 133/19
Ermittlung des Willens der Vertragsparteien bei der Auslegung von Erbverträgen; ...
- OLG Köln, 10.11.2021 - 26 UF 92/20
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Zugewinnausgleich; Berücksichtigung von ...
- OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16
Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament
§ 1624 BGB in Nachschlagewerken
- § 1624 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Schenkung
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1624 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe