Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.08.1992 - 15 W 219/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1993, 273
- OLGZ 1993, 175
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96
Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von …
Dabei kann dem Gesetz allerdings keine Beschränkung dahin entnommen werden, daß der Ausländer nur solche Umstände zu vertreten hat, die für die Behebung des Abschiebehindernisses von Bedeutung sein können (…so aber OLG Jena aaO;… OLG Frankfurt am Main aaO m.w.N. seiner Rechtsprechung; OLG Hamm, OLGZ 93, 175, 178; KG, FGPrax 1995, 83, 84). - OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02
Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Strafhaft
Diese Frist beginnt in dem hier gegebenen Fall der Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern mit der Anordnung selbst, also hier ab dem 06.03.2002 zu laufen; denn die Sicherungshaft darf nicht dazu dienen, es der Ausländerbehörde zu ermöglichen, den Ausgang eines längeren Ermittlungs- oder Strafverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347). - OLG Düsseldorf, 25.01.2001 - 26 Wx 6/01
Abschiebung bei Ermittlungsverfahren gegen Ausländer
Die Entscheidung gibt im übrigen zu dem Hinweis Veranlassung, dass die Dreimonatsfrist des § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG nicht erst mit dem Vollzug der Abschiebungshaft, sondern bereits mit derer Anordnung beginnt (SchlHOLG InfAuslR 2000, 449, 450; KG FG Prax 1995, 83, 84; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273).
- OLG Köln, 28.05.2003 - 16 Wx 115/03
Sicherungshaft als Überhaft zu einer Untersuchungshaft
Eine derartige Handhabung widerspricht dem hohem Rang des Freiheitsgrundrechts eines Betroffenen und hätte vor allem die Folge, dass die nach Art. 104 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. GG erforderliche richterliche Kontrolle der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG nicht mehr gewährleistet wäre; denn die Dreimonatsfrist des § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG beginnt im Falle der Anordnung von Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern bereits mit der Anordnung selbst (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse vom 16.12.2002 - 16 Wx 252/02 - und 24.05.2002 - 16 Wx 91/02 - = OLGR 2002, 364 = NVwZ-Beilage I 4/2003, 8; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347). - OLG Schleswig, 28.07.2000 - 2 W 120/00
Anordnung der Auslieferungshaft bei ungewissem Ausgang eines noch anhängigen …
Die Kontrollüberlegung, der Betroffene werde freigesprochen, verbietet eine solche Zurechnung auch über das Argument hinaus, daß die Einleitung und der Verlauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens, die die Notwendigkeit des Einverständnisses der Staatsanwaltschaft nach § 64 Abs. 3 AuslG begründen, grundsätzlich nicht zu den Gründen gehören, die der Betroffene eines Abschiebehaftverfahrens zu vertreten hat (OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273). - OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/00
D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, …
Nach Wortlaut und Sinn des § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG ("nicht innerhalb der nächsten drei Monate" aus der Sicht des beurteilenden Richters) kann nicht zweifelhaft sein, daß die Dreimonatsfrist nicht erst mit dem Vollzug der Abschiebungshaft, sondern bereits mit der Anordnung - hier also mit dem 27.01.2000 - beginnt (KG FGPrax 1995, 83, 84; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273). - OLG Düsseldorf, 05.07.1993 - 3 Wx 276/93
Ausländerrecht: Anordnung von Sicherungshaft bei begründetem Verdacht des …
Soweit es um die Anordnung der Überhaft nach Strafhaft geht, wird dies in der vorliegenden Form inzwischen allgemein als unzulässig angesehen (vgl. hierzu z.B. BayObLG in NVwZ 1993, 103; OLG Hamm in OLGZ 1993, 175, 177). - BayObLG, 30.06.1993 - 3Z BR 141/93
Voraussetzungen für Fluchtverdacht bei drohender Abschiebung
Insofern liegt der vorliegende Fall anders als die am 24.8.1992 vom Oberlandesgericht Hamm (NVwZ-RR 1993, 273) entschiedene Sache. - LG Bielefeld, 13.06.2001 - 25 T 273/01
D (A), Tunesier, Algerier, Identitätstäuschung, Abgelehnte Asylbewerber, …
Die 3-Monats-Frist des § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG beginnt nämlich auch dann, wenn Abschiebehaft als Überhaft zu einer Untersuchungshaft angeordnet worden ist, nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem der Vollzug der Abschiebehaft beginnt, sondern mit dem Erlass des die Abschiebehaft anordnenden Beschlusses (OLG Hamm, Beschl. v. 24.08.1992, 15 W 219/92). - OLG Düsseldorf, 15.03.1995 - 3 Wx 39/95
Ausländerrecht: Anordnung von Sicherungshaft im Anschluß an Untersuchungshaft
Vielmehr ist bereits die A n o r d n u n g der Sicherungshaft (auch als Überhaft) unzulässig, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen (vgl. auch OLG Hamm in OLGZ 1993, 175, 177).
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