Rechtsprechung
| StGH Hessen, 23.10.1991 - P.St. 1122 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
(StGH Wiesbaden: zur Substantiierung einer Verletzung von
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
(StGH Wiesbaden: zur Substantiierung einer Verletzung von Verf HE Art 2 Abs 3 durch verzögerte Rechtsschutzgewährung - Rechtswegerschöpfung bei Verletzung des Petitionsrechts)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus StGH Hessen, 23.10.1991 - P.St. 1122
Verf HE Art. 2 Abs. 3 umfaßt auch den Anspruch auf zügige Bearbeitung von Verfahren, denn wirksamer Rechtsschutz, auf den der Bürger einen substantiellen Anspruch hat, bedeutet auch Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit (vgl BVerfG, 1980-12-16, 2 BvR 419/80, BVerfGE 55, 349 ; st Rspr). - StGH Hessen, 10.01.1990 - P.St. 1081
Wahl der Mitglieder des StGH Wiesbaden durch Wahlmänner mit Verf HE Art 130 Abs 2 …
Auszug aus StGH Hessen, 23.10.1991 - P.St. 1122
Rn. 31 Für Streitigkeiten über die Erledigung von Petitionen an Behörden oder das Parlament ist nach § 40 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. StGH, Beschluß vom 10.1.1990, P.St. 1084, StAnz. 1990, S. 277). - StGH Hessen, 10.01.1990 - P.St. 1084
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Petitionsbescheid mangels …
Auszug aus StGH Hessen, 23.10.1991 - P.St. 1122
Rn. 31 Für Streitigkeiten über die Erledigung von Petitionen an Behörden oder das Parlament ist nach § 40 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. StGH, Beschluß vom 10.1.1990, P.St. 1084, StAnz. 1990, S. 277).
- StGH Hessen, 09.06.1999 - P.St. 1340
Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Darlegung; Darlegungsanforderungen …
Diese Verfassungsbestimmung umfasst auch den Anspruch auf zügige Bearbeitung der Verfahren, denn wirksamer Rechtsschutz, auf den der Bürger einen verfassungsrechtlichen Anspruch hat, bedeutet auch Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit (vgl. StGH, Beschluss vom 23.10.1991 - P.St. 1122 -, StAnz. S. 2658).Eine Grundrechtsverletzung kommt nur in besonders krassen Fällen einer Verzögerung der gerichtlichen Entscheidung in Betracht, die auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. StGH, Beschluss vom 23.10.1991 - P.St. 1122 -, a.a.O.).
- StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2187
Ein Gericht kann regelmäßig nur dann aus eigener Sachkunde die Frage der …
Er zeigt jedoch nicht auf, dass sich die Verfahrensdauer in Anbetracht des konkreten Falles als krasse Verzögerung oder sonst als unangemessen im Sinne einer Rechtsverweigerung in der Verantwortlichkeit staatlicher Entscheidungsträger darstellt (vgl. StGH, Beschluss vom 23.10.1991 - P.St. 1122 -, StAnz. 1991, S. 2657 [2658]). - StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180
Darlegungspflicht; Darlegungsanforderungen; Darlegungslast; Substantiierung; …
Rn. 9 Da der Antragsteller ausdrücklich vorträgt (Seite 3 des Schreibens vom 19. März 1994), sich nicht gegen die Entscheidung des Landgerichts in der Sache wenden zu wollen, macht er mit seinem Vorbringen gegenüber dem Staatsgerichtshof - entgegen seiner Formulierung in der Antragsschrift - nicht etwa die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend, sondern er rügt mit dem Hinweis auf die nach seiner Ansicht verzögerliche Behandlung seines Antrags auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe die Verletzung seines aus Art. 2 Abs. 3 HV folgenden Anspruchs auf Justizgewährung innerhalb angemessener Zeit (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 23.10.1991 - P.St. 1122 -, StAnz. 1991 S. 2657 m.w.N.).
- StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2236
Der Zeitraum, innerhalb dessen Rechtsschutz zu gewähren ist, lässt sich nicht …
Eine Grundrechtsverletzung kommt nur in besonders krassen Fällen der Verzögerung einer gerichtlichen Entscheidung in Betracht, die auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. Staatsgerichtshof, Beschluss vom 23.10.1991 - P.St. 1122 -, StAnz. 1991, S. 2657 [2658]; Urteil vom 21.01.2009 - P.St. 2187 -). - StGH Hessen, 30.09.1993 - P.St. 1162
Unzuständigkeit zur Einleitung von Strafverfahren, Richteranklage und …
Rn. 10 Soweit die weiteren Anträge als Grundrechtsklagen wegen Verletzung des Eigentumsrechts (Art. 45 Abs. 1 HV) und des aus der Rechtsweggarantie (Art. 2 Abs. 3 HV) folgenden Rechts auf Rechtsschutzgewährung (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 23.10.1991 - P.St. 1122 -) gegen die vom Antragsteller aufgeführten Gerichtsentscheidungen ausgelegt werden können bzw. aufrechterhalten werden, sind sie ebenfalls unzulässig. - StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1154
Zur Rechtswegerschöpfung im Petitionsverfahren - Inhalt des Petitionsrechts aus …
Nach Abschluß des Petitionsverfahrens steht dem erfolglos gebliebenen Petenten grundsätzlich der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten zur Verfügung (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschluß vom 23.10.1991 - P.St. 1122 -, StAnz. 1991, S. 2657).
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