Rechtsprechung
| StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
(StGH Wiesbaden: Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Eigentumsgarantie, des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch zivilgerichtliche Abweisung einer Klage auf Bewilligung der Löschung einer eingetragenen Grunddienstbarkeit - vertraglicher ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(StGH Wiesbaden: Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Eigentumsgarantie, des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch zivilgerichtliche Abweisung einer Klage auf Bewilligung der Löschung einer eingetragenen Grunddienstbarkeit - vertraglicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.03.1998 - 4 O 417/97
- OLG Frankfurt, 12.08.1999 - 1 U 72/98
- StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391
Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkür; Willkürverbot; Prüfungsbefugnis; …
Auszug aus StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438
Denn auch wenn die Geltung mit den entsprechenden Gewährleistungen des Grundgesetzes inhaltsgleicher materieller Grundrechte der Hessischen Verfassung bei der Anwendung materiellen Bundesrechts durch hessische Fachgerichte bejaht wird und überdies Art. 45 Abs. 1 HV und Art. 14 GG im Hinblick auf den hier zu entscheidenden Fall inhaltsgleich sein sollten (vgl. StGH, Beschluss vom 18.08.1999-P.St.1391-,ZMR 2000, 12 f.), sind die genannten Voraussetzungen einer verfassungsspezifischen Verletzung hessischer Grundrechte durch die fachgerichtliche Anwendung oder Auslegung einer Norm von der Antragstellerin nicht dargelegt worden.Der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht ist keine zusätzliche Instanz, die die - wenn auch durch die Grundrechte mitbestimmten - Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts ein weiteres Mal nachvollzieht und überprüft (vgl. StGH, Beschluss vom 18.08.1999, a.a.O., S. 14).
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
Auszug aus StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438
Rn. 28 Die Eigentumsgarantie gilt nicht nur für dingliche oder absolute, gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen, sondern auch für Forderungen (vgl. BVerfGE 83, 201 ). - BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
Auszug aus StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438
Der Entzug von Forderungen durch die öffentliche Gewalt kann als Eigentumseingriff zu qualifizieren sein (vgl. BVerfGE 45, 142 ).
- BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das …
Auszug aus StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438
Rn. 33 2. Ein sich aus der Eigentumsgarantie ergebender Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 252 ) ist erkennbar nicht verletzt. - StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438
Einen Verstoß gegen die genannte Verpflichtung kann der Staatsgerichtshof vielmehr nur feststellen, wenn er sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt (z. B. StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St.1356 -, … - StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen …
Auszug aus StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438
Danach ist eine gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichtete Grundrechtsklage nur zulässig, wenn in der Antragsschrift substantiiert ein Sachverhalt geschildert wird, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 10.10.2001 - P.St 1415 -, StAnz. 2001, S. 4123 f.). - StGH Hessen, 15.06.2000 - P.St. 1494
Bundesrecht; Freiheitsentziehung; Freiheitsrecht; Grundrechtsklage; …
Auszug aus StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438
Eine verfassungsspezifische Verletzung hessischer Grundrechte durch die fachgerichtliche Anwendung oder Auslegung einer Norm liegt nur vor, wenn diese Anwendung oder Auslegung auf einer grundsätzlich falschen Anschauung von der Bedeutung des betrogenen hessischen Grundrechts beruht bzw. die Grundrechtsrelevanz schlechthin verkennt oder objektiv unhaltbar ist (z. B. StGH, Beschluss vom 15.06.2000- P.St.1494-). - StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1571
Rechtsweggarantie
Auszug aus StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438
Darüber hinaus wird eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht garantiert (StGH, Urteil vom 27.11.2000 -P.St.1571 -, StAnz. 2000, S. 3989 ). - LG Düsseldorf, 19.01.1999 - 4 O 471/97
Längenverstellbares Tragelement, insbesondere für Stühle, Tische oder dergleichen …
Auszug aus StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438
Das Landgericht Frankfurt gab der Klage mit Urteil vom 11. März 1998 - 2/4 O 471/97 - statt, gestützt darauf, dass die Beklagte ihre Rechtsposition durch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Antragstellerin erlangt habe.
- StGH Hessen, 09.08.2017 - P.St. 2609
Verfassungsverstoß der Ablehnung der Zulassung einer Berufung durch …
- Ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, juris, Rn. 21; Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 - juris, Rn. 24; Beschluss vom 04.04.2000 - P.St. 1411 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 18.10.2000 - P.St. 1571 -, juris, Rn. 15 und Beschluss vom 12.03.2002 - P.St. 1438 - juris, Rn. 34 -. - OLG Brandenburg, 01.10.2009 - 5 U 142/08
Absicherung eines Wegerechts durch eine Grunddienstbarkeit: Anforderung an einen …
Dies muss um so mehr gelten, als - insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem, der der vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen in seinem Beschluss vom 12. März 2002 (P.St. 1438) zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. August 1999 (1 U 72/98) zugrunde lag - die Belastung mit den Grunddienstbarkeiten im Vertrag vorgesehen war und die Kläger die Möglichkeit hatten, sich vor nicht von ihnen zu übernehmenden Belastungen durch rechtzeitige Eintragung der ihnen bewilligten Auflassungsvormerkungen zu schützen.
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