Rechtsprechung
| StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1454 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer
Bußgeld; Bußgeldbescheid; Darlegungsanforderungen; Darlegungspflicht; Erzwingungshaft; Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414
Grundrechtsklage; Rechtliches Gehör; Subsidiarität
Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1454
§ 43 Abs. 1 und 2 StGHG verlangt vom Grundrechtskläger die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit der Verletzung eines durch die Hessische Verfassung gewährleisteten Grundrechts durch die öffentliche Gewalt des Landes Hessen ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 10. November 1999 - P.St. 1414 -).Hierzu gehört es u.a., im Einzelnen darzutun, was bei Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 10. November 1999 - P.St. 1414 -).
- BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1454
Rn. 13 Der Antragsteller hat den Rechtsweg gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof - StGHG -, zu dem auch der Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs gemäß § 33a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG gehört (vgl. BVErfGE 33, 192 [194]; 42, 243 [250]; 74, 359 [380]), nicht erschöpft.
- StGH Hessen, 13.12.2005 - P.St. 1999
Abhilfeverfahren; Anhörungsrüge; Antragsfrist; Bezeichnung des Grundrechts; …
Ob dies der Fall ist, vermag der Staatsgerichtshof unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Fachgerichts nur zu prüfen, wenn der Grundrechtskläger detailliert mitteilt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichthofs, vgl. Beschlüsse vom 07.12.1999 - P.St. 1454 -, vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -, StAnz. - StGH Hessen, 12.08.2015 - P.St. 2482
Bewährungswiderruf ohne Anhörung
Rn. 61 - Vgl. StGH, Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1454 -, juris, Rn. 13 -. - StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1592
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Grundrechtsklage gegen Ladung zur …
Ergänzend verweist der Antragsteller auf den Inhalt der Akten früherer (abgeschlossener) Verfahren vordem Staatsgerichtshof (P.St. 1454 und P.St. 1453 e.A.).
- StGH Hessen, 11.01.2000 - P.St. 1331
Gegenvorstellung; Grundrechtsklagefrist; Prozesskostenhilfe; …
Nach dieser Vorschrift ist eine Grundrechtsklage nur zulässig, wenn der Antragsteller Tatsachen vorträgt, aus denen sich, ihre Richtigkeit unterstellt, plausibel die Möglichkeit einer Verletzung eines durch die Hessische Verfassung gewährten Grundrechts durch die öffentliche Gewalt des Landes Hessen ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1454 -). - StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
Prüfungsmaßstab; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse
§ 43 Abs. 1 und 2 StGHG verlangt vom Antragsteller die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 7.12.1999 - P.St. 1454 - und Beschluss vom 8.12.1999 - P.St. 1436 -). - StGH Hessen, 15.03.2000 - P.St. 1486
Prozesskostenhilfe
Rn. 1 Der Antragsteller begehrt mit am 14. Dezember 1999 beim Staatsgerichtshof eingegangenem Schreiben vom 13. Dezember 1999 für den Fall der Erfolglosigkeit seines dort gegen den Beschluss des Staatsgerichtshofs vom 7. Dezember 1999 - P.St. 1454 - eingelegten Widerspruchs die Beiordnung eines Rechtsanwalts. - StGH Hessen, 15.03.2000 - P.St. 1471
Substantiierung
Die Zulässigkeit einer Grundrechtsklage erfordert danach, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch den angegriffenen Akt hessischer Staatsgewalt ergibt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1454 -). - StGH Hessen, 15.03.2000 - P.St. 1492
Einstweilige Anordnung; Prüfungsgegenstand
Eine Grundrechtsklage ist nach § 43 Abs. 1, 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof - StGHG - nur zulässig, wenn der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich seine Richtigkeit unterstellt plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch den angegriffenen Akt hessischer Staatsgewalt ergibt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschluss vom 07.12.1999 P.St. 1454 ).
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