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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 13.08.2003 - P.St. 1857   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17587
StGH Hessen, 13.08.2003 - P.St. 1857 (https://dejure.org/2003,17587)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13.08.2003 - P.St. 1857 (https://dejure.org/2003,17587)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13. August 2003 - P.St. 1857 (https://dejure.org/2003,17587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (StGH Wiesbaden: Mangels Einlegung der Anhörungsrüge nach ZPO § 321a unzulässige Grundrechtsklage gegen landgerichtliche Abweisung eines Honoraranspruchs - Grundsatz der Subsidiarität)

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus StGH Hessen, 13.08.2003 - P.St. 1857
    Rn. 15 Über das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung hinaus verlangt der Grundsatz der Subsidiarität der Grundrechtsklage jedoch, dass ein Antragsteller, bevor er den Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht anruft, alle zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa Urteil vom 20.10.1999 - P. St. 1356 -, NZM 1999, 1088 [1090]).
  • OLG Celle, 04.12.2002 - 13 U 77/02

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 321 a ZPO auf höhere Instanzen; …

    Auszug aus StGH Hessen, 13.08.2003 - P.St. 1857
    Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob das Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO auch gegenüber berufungsgerichtlichen Entscheidungen eingreift, soweit gegen diese ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig ist (dafür etwa OLG Celle, NJW 2003, 906;… Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, § 321a Rdnr. 18; Müller, NJW 2002, 2743, 2745 f.; Greger, NJW 2002,, 3049, 3051; dagegen etwa OLG Rostock, NJW 2003, 2105;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 321 a Rdnr. 4).
  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02

    Beschränkung der Gehörsrüge auf auf die unanfechtbaren Urteile der Amts- und …

    Auszug aus StGH Hessen, 13.08.2003 - P.St. 1857
    Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob das Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO auch gegenüber berufungsgerichtlichen Entscheidungen eingreift, soweit gegen diese ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig ist (dafür etwa OLG Celle, NJW 2003, 906;… Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, § 321a Rdnr. 18; Müller, NJW 2002, 2743, 2745 f.; Greger, NJW 2002,, 3049, 3051; dagegen etwa OLG Rostock, NJW 2003, 2105;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 321 a Rdnr. 4).
  • StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Rechtlicher Hinweis

    Auszug aus StGH Hessen, 13.08.2003 - P.St. 1857
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt von einem Antragsteller jedoch auch, Rechtsbehelfe vor den Fachgerichten zu ergreifen, deren Statthaftigkeit in der Rechtsprechung noch nicht eindeutig geklärt ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 20.06.2002 - P. St. 1365 - und vom 10.12.2002 - P. St. 1609 -, StAnz. 2003, S. 742).
  • StGH Hessen, 20.06.2002 - P.St. 1365

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Grundrechtsklage - Grundsatz der …

    Auszug aus StGH Hessen, 13.08.2003 - P.St. 1857
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt von einem Antragsteller jedoch auch, Rechtsbehelfe vor den Fachgerichten zu ergreifen, deren Statthaftigkeit in der Rechtsprechung noch nicht eindeutig geklärt ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 20.06.2002 - P. St. 1365 - …und vom 10.12.2002 - P. St. 1609 -, StAnz. 2003, S. 742).
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte …

    Rn. 41 § 321a ZPO a.F. bot damit eine zumutbare Möglichkeit, um eine Korrektur der Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern, zu deren vorheriger Inanspruchnahme Antragsteller im Grundrechtsklageverfahren im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität gehalten waren (so schon StGH, Beschlüsse vom 13.08.2003 - P.St. 1857 -, StAnz.

    Denn das Abhilfeverfahren analog § 321a ZPO a.F. bietet zugleich eine Möglichkeit, diese behaupteten verfassungsrechtlichen Mängel zu beseitigen, da eine zulässige und begründete Gehörsrüge gemäß § 321a Abs. 5 ZPO a.F. zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Prozesses führt (vgl. StGH, Beschlüsse vom 13.08.2003 - P.St. 1857 -, StAnz. 2003, S. 3793 ?3794?, und vom 14.08.2003 - P.St. 1870 -).

  • StGH Hessen, 12.05.2005 - P.St. 1930

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a unsubstantiierte …

    Diese Frist besteht in entsprechender Anwendung von § 321a Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F. (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 [418] = NJW 2003, S. 1924 [1929]; StGH, Beschluss vom 13.08.2003 - P.St. 1857 -, StAnz. 2003, S. 3793 [3794]).

    Gerade die insoweit kontrovers geführte Diskussion zeigt aber, dass ein Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO a.F. auch bei berufungsgerichtlichen Urteilen nicht als offensichtlich aussichtslos anzusehen war (so schon StGH, Beschlüsse vom 13.08.2003 - P.St. 1857 -, StAnz.

  • StGH Hessen, 26.01.2006 - P.St. 1952

    Anhörungsrüge; Gehörsrüge; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz

    Rn. 27 Über die Erschöpfung des Rechtsweges hinaus war die Antragstellerin aus Gründen der Subsidiarität der Grundrechtsklage jedoch gehalten, sich vor deren Erhebung um eine Beseitigung der behaupteten Grundrechtsverletzungen vor dem Fachgericht im Wege der Durchführung eines Abhilfeverfahrens in entsprechender Anwendung von § 321a ZPO in der Fassung des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887 [1902]) - im Folgenden: § 321 a ZPO a.F. - zu bemühen (ständige Rechtsprechung des StGH, Beschlüsse vom 13.08.2003 - P.St. 1857 -, StAnz.

    Denn das Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO a.F. bietet zugleich eine Möglichkeit, diese behaupteten verfassungsrechtlichen Mängel zu beseitigen, da eine zulässige und begründete Gehörsrüge gemäß § 321a Abs. 5 ZPO a.F. zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Prozesses führt (vgl. StGH, Beschlüsse vom 13.08.2003 - P.St. 1857 -, StAnz.

  • StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876

    Wegen fehlendem fristgemäßen Antrag auf Zulassung der Berufung unsubstantiierte …

    Denn der Grundsatz der Subsidiarität verlangt über das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 StGHG hinausgehend auch, dass ein Antragsteller Rechtsbehelfe vor den Fachgerichten einlegt, deren Zulässigkeit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist (vgl. StGH, Beschluss vom 13.08.2003 - P.St. 1857 -, StAnz. 2003, S. 3792; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 70, 180 [185 f.]) Das gilt auch, wenn umstritten ist, ob die Prüfung der angeführten Rechtsverletzungen der Beurteilung des angerufenen Gerichts unterliegt.
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