Rechtsprechung
| StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer
Beschränkung; Besuchsbeschränkungen; Durchsuchung; Grundrechtsklage; Hauptsacheerledigung; Prüfungsgegenstand; Schriftverkehr; Staatsgerichtshof; Strafgefangener; Strafvollstreckung; Verwaltungsvorschrift; Verwaltungsvorschriften; Verweisung; Vorabentscheidung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539
Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes …
Auszug aus StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838
Entgegen dieser Regel braucht der Rechtsweg ausnahmsweise nicht erschöpft zu sein, wenn der Antragsteller eine Rechtsnorm angreift, die ihn selbst, gegenwärtig und unmittelbar betrifft, ohne daß eine Ausführungsnorm oder ein Vollziehungsakt hinzutreten müßte (ständige Rechtsprechung des StGH, u.a. Urteil vom 7. Januar 1970 - P.St. 539 -, …1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl. 1970, 524 [L]; Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 741 -, ESVGH 26, 18), wenn die Erschöpfung des Rechtsweges für den Antragsteller unzumutbar ist (so StGH, Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, StAnz. 1973, 2322 = ESVGH 24, 1 = DÖV 1974, 128 m. Anm. Evers = NJW 1974, 791) oder wenn die Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung des Staatsgerichtshofs nach § 48 Abs. 1 Satz 3 StGHG vorliegen.
- BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51
Hypothekensicherungsgesetz
- BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung
Auszug aus StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838
Sie erlangen ihm gegenüber erst dann Rechtswirkung, wenn eine Verwaltungsbehörde im Einzelfall nach ihnen verfährt (vgl. BVerfGE 2, 237 [242 f.]; 12, 370; 18, 1 [13]).
- StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608
Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist; …
Auszug aus StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838
Auf die Frage, ob der Antragsteller die Grundrechtsklage insoweit rechtzeitig erhoben hat, was bei Grundrechtsklagen gegen Rechtsnormen binnen eines Jahres seit Inkrafttreten der Norm zu geschehen hat (vgl. dazu StGH, Urteil vom 20. November 1971 - P.St. 608, 637 -, StAnz. 1972, 112 [117] = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, 285), kommt es daher ebensowenig an wie darauf, ob das Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften eine gegen sie gerichtete Grundrechtsklage gegenstandslos macht (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 7. April 1976 - P.St. 779 -). - StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 779
Gnadenentscheidung; Grundrechtsklage; Gesetz; Rechtsnorm; Prüfungsgegenstand; …
Auszug aus StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838
Auf die Frage, ob der Antragsteller die Grundrechtsklage insoweit rechtzeitig erhoben hat, was bei Grundrechtsklagen gegen Rechtsnormen binnen eines Jahres seit Inkrafttreten der Norm zu geschehen hat (vgl. dazu StGH, Urteil vom 20. November 1971 - P.St. 608, 637 -, StAnz. 1972, 112 [117] = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, 285), kommt es daher ebensowenig an wie darauf, ob das Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften eine gegen sie gerichtete Grundrechtsklage gegenstandslos macht (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 7. April 1976 - P.St. 779 -). - BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 90/61
Voraussetzungen für eine verfassungsgerichtliche entscheidung vor …
Auszug aus StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838
Sie erlangen ihm gegenüber erst dann Rechtswirkung, wenn eine Verwaltungsbehörde im Einzelfall nach ihnen verfährt (vgl. BVerfGE 2, 237 [242 f.]; 12, 370; 18, 1 [13]). - BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838
Rn. 37 Soweit sich der Antragsteller mit seiner Eingabe vom 19. September 1976 gegen die im einzelnen aufgeführten Bestimmungen der DVollzO und die daraufhin ergangenen Anordnungen des Anstaltsleiters wenden will, ist sein Antrag im Grundrechtsklageverfahren schon deshalb unzulässig, weil es sich bei diesen Vorschriften weder der Form noch dem Inhalt nach um Rechtsnormen, sondern um Verwaltungsvorschriften handelte (vgl. dazu BVerfGE 33, 1 [12]; Bayer.VerfGH in VerfGH 28, 210 [212]). - BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69
Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz
Auszug aus StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838
Es entspricht; dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsatz, daß die Landesverfassungsgerichte ihre Zuständigkeit und materielle Prüfungsbefugnis aus den Landesverfassungsbestimmungen herleiten und entwickeln gönnen (vgl. dazu BVerfGE 36, 342 [368]). - BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen …
Auszug aus StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838
Rn. 45 Insoweit unterscheidet sich die Rechtslage in Hessen von der Regelung des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG, wonach grundsätzliche Voraussetzung einer Vorabentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist, daß der Rechtsweg bereits beschritten ist oder noch beschritten wird (so BVerfGE 11, 244; 22, 349 [354]), es sei denn, der Rechtsweg ist an keine Frist gebunden (so BVerfGE 1, 332 [345]). - BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
Waisenrente und Wartezeit
Auszug aus StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838
Rn. 45 Insoweit unterscheidet sich die Rechtslage in Hessen von der Regelung des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG, wonach grundsätzliche Voraussetzung einer Vorabentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist, daß der Rechtsweg bereits beschritten ist oder noch beschritten wird (so BVerfGE 11, 244; 22, 349 [354]), es sei denn, der Rechtsweg ist an keine Frist gebunden (so BVerfGE 1, 332 [345]). - StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653
Anfechtbarkeit von negativen Gnadenakten - Grundrechtsklage in Hessen - …
- BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59
Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und …
- BGH, 02.05.1974 - IV ARZ (Vz) 26/73
Beginn der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die …
- StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 741
Gesetzgeberisches Unterlassen; Grundrechtsklage; Hessen; Rechtsanspruch; …
- BVerfG, 23.06.1960 - 1 BvR 413/57
- StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 692
- StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887
Geldansprüche; Gesetzgeber; Höchstpersönlichkeit; Prozessstandschaft; …
Die Bekanntgabe solcher Verwaltungsvorschriften an Dritte hat nur informatorische Bedeutung (so StGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - P.St. 838 und P.St. 841 - und vom 26. Oktober 1977 - P.St. 835 -).Diese Möglichkeit einer Vorabentscheidung hat der Staatsgerichtshof nach seiner Rechtsprechung aber nur, wenn der Antragsteller den Rechtsweg noch nicht beschritten hat, ihn aber noch beschreiten kann (so StGH, Beschluß vom 27. Juli 1977 - P.St. 838 -, ESVGH 28, 134 [135]).
- StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
Dienstenthebung; Prüfungsmaßstab; Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; …
Sie entspricht der besonderen Funktion des Staatsgerichtshofs als Landesverfassungsgericht im umfassenden Rechtsschutzsystem (Art. 2 Abs. 3 HV) der Hessischen Verfassung (StGH, Beschluß vom 27.07.1977 - P.St. 838 -).Rn. 42 Danach ist eine Verweisung nur zulässig, wenn geltend gemacht wird, daß ein Grundrecht verletzt sei, und beim zuständigen Gericht ein Verfahren noch nicht anhängig, der Rechtsweg also noch nicht beschritten ist (StGH, Beschluß vom 27.07.1977 - P.St. 838 -).
- StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
Geschäftsverteilungsplan; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz; …
Denn nach dem Zweck der Vorschrift kann die prozessuale Verweisung nur dann in Frage kommen, wenn sie zur Vermeidung von Rechtsnachteilen für den Antragsteller geboten ist (StGH, Beschluß vom 27.07.1977 - P.St. 838 -). - StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Rechtswegerschöpfung und …
§ 48 Abs. 1 Satz 3 StGHG setzt voraus, daß der Rechtsweg noch nicht beschritten ist, aber noch beschritten werden kann (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, u.a. Beschlüsse vom 27.07.1977 - P.St. 838 - und vom 09.12.1987 - P.St. 1053 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".