Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 34/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
BPersVG § 83 Abs. 2; ArbGG § 87 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 2
Beschwerdefrist; Beschlussverfahren; Personalvertretungsrecht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Judicialis
BPersVG § 83 Abs. 2; ; ArbGG § 87 Abs. 2 S. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerdefrist; Beschlussverfahren; Personalvertretungsrecht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzug der von der Bezügestelle zu entrichtenden Einkommenssteuer vom Trennungsgeld; Verfristung einer Beschwerde in einem personalvertretungsrechtlichen Streitverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 30.06.2006 - PB 8 K 2315/05
- OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 34/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03
Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 34/07
Im Wesentlichen beziehen sie sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.1.2004 - 6 P 9/03 -, mit dem entschieden wurde, dass freigestellte Mitglieder eines Personalrats von ihrer Dienststelle den Ausgleich der Mehrbelastung verlangen können, die durch den Abzug von Steuern und Sozialabgaben von dem ihnen bewilligten Trennungsgeld entstehen.Der Senat teilt die im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.1.2004 - 6 P 9/03 - zitiert nach juris - dargelegten Ausführungen und schließt sich diesen an.
- BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 611/03
Berufungsfrist, Wiedereinsetzung
Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 34/07
Wenn also das Verwaltungsgericht den Beschluss erst nach über fünf Monaten nach dem Anhörungstermin den Beteiligten zustellt, hat die Beschwerdefrist schon begonnen; sie endet sechs Monate nach Verkündung (…vgl. BAG, Urt. v. 28.10.2004 - 8 AZR 492/03; Urt. v. 16.12.2004 - 2 AZR 611/03 - zitiert jeweils nach juris).Zwar kann auch bei Versäumung der Beschwerdefrist nach § 83 Abs. 2 BPersVG, § 87 Abs. 2 Satz 1, § 66 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz ArbGG vorgesehenen Rechtsmittelfrist das Gebot des fairen gerichtlichen Verfahrens es erfordern, einem Rechtsmittelführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die Versäumung der Rechtsmittelfrist auf eine fehlerhafte gerichtliche Belehrung zurückzuführen ist; in solchen Fällen kommt eine Wiedereinsetzung auf Grundlage von § 233 ZPO in Betracht (BAG, Urt. v. 16.12.2004 a. a. O.).
- BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 492/03
Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil
Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 34/07
Wenn also das Verwaltungsgericht den Beschluss erst nach über fünf Monaten nach dem Anhörungstermin den Beteiligten zustellt, hat die Beschwerdefrist schon begonnen; sie endet sechs Monate nach Verkündung (vgl. BAG, Urt. v. 28.10.2004 - 8 AZR 492/03;… Urt. v. 16.12.2004 - 2 AZR 611/03 - zitiert jeweils nach juris).
- OVG Sachsen, 11.09.2012 - PL 9 A 403/09
Reisekosten, Trennungsgeld, Personalrat
Der Beteiligte hat dargelegt, dass auf Grundlage des einschlägigen Erlasses des Staatsministeriums der Finanzen eine Abrechnung im Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 - SächsOVG, Beschl. v. 5. März 2009 - PB 8 B 34/07 - jeweils juris) vorgenommen wird. - OVG Sachsen, 05.05.2011 - PB 8 A 637/08
Personalrat, Mitglied, Reisekosten, Trennungsgeld
Unter dem 3. November 2005 wandte er sich hinsichtlich der steuerlichen Behandlung seines Trennungsgeldes erfolgreich an das Verwaltungsgericht Dresden (Beschluss vom 30. Juni 2006 - PB 8 K 2315/05 -); die hiergegen eingelegte Beschwerde verwarf der Senat mit Beschluss vom 5. März 2009 - PB 8 B 34/07 -.
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