Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 7481/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs. 4 BPersVG; § 9 Abs. 2 BPersVG
Anspruch auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Entscheidung über die Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis; Umfang der Rechte des Personalrats - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Entscheidung über die Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis; Umfang der Rechte des Personalrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 25.10.1995 - 7 A 1/95
- OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 7481/95
Papierfundstellen
- PersR 1997, 494
- PersR 1997, 494 (mit Anm.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.09.1996 - 6 P 16.94
Personalvertretungsrecht - Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 7481/95
Ebenso wie bei einer erst nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 9 Abs. 4 BPersVG erteilten Vollmacht (BVerwG, Beschluß v. 18.9.1996 - 6 P 16.94 -, PersR 1997, 161) wirkt ein erst nach Ablauf der Frist erklärter Eintritt des zur Vertretung des Arbeitgebers Berechtigten in das bereits anhängige Verfahren nicht gemäß § 89 Abs. 2 ZPO auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück, diese bleibt vielmehr aus Gründen des materiellen Rechts unwirksam.Diese Befugnis zur Prozeßführung ist hier - ebenso wie die materielle Regelung des § 7 BPersVG - nicht einschlägig, weil es im Falle des § 9 BPersVG ausschließlich um die gerichtliche Außenvertretung der Anstellungskörperschaft als "Arbeitgeber" geht (BVerwG, Beschluß v. 18.9. 1996 - 6 P 16.94 -, PersR 1997, 161).
Denn diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem bereits zitierten Beschluß vom 18.9.1996 (a. a. O.) - allerdings ohne dies kenntlich zu machen - in entscheidender Weise modifiziert.
Deshalb wirkt eine ihm erst nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist erteilte Vollmacht des Arbeitgebers nicht gemäß § 89 Abs. 2 ZPO auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück; diese bleibt vielmehr ans Gründen des materiellen Rechts unwirksam (BVerwG, Beschluß v. 18.9. 1996, a. a. O.).
- BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 48.93
Personalvertretung - Einstellungsstopp - Deutsche Telekom - Weiterbeschäftigung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 7481/95
Für den Arbeitgeber handelt im Verfahren nach § 9 Abs. 4 BPersVG allein derjenige, der ihn gerichtlich zu vertreten hat (BVerwG, Beschluß v. 2.11.1994 - 6 P 48.93 -, PersR 1995, 174 m. w. N.).Für den Arbeitgeber handelt im Verfahren nach § 9 Abs. 4 BPersVG allein derjenige, der ihn gerichtlich zu vertreten hat (BVerwG, Beschluß v. 2.11.1994 - 6 P 48.93 -, PersR 1995, 174 m. w. N.).
- BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93
Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 7481/95
Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin darauf, das Bundesverwaltungsgericht habe noch in seinem Beschluß vom 2.11.1994 (- 6 P 39.93 -, PersR 1995, 170 f) nicht beanstandet, daß der Antrag nach § 9 Abs. 4 BPersVG - in Unkenntnis der Rechtslage - vom Leiter der WTD selbst gestellt worden sei, und sei davon ausgegangen, daß dieser für denjenigen gehandelt habe, den es anging.
- OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 18 L 2264/97
Ordnungsgemäße Vertretung des Arbeitgebers beim Stellen eines Feststellungs- oder …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß ein solcher - beim Verwaltungsgericht zu stellender - Antrag (innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses) von einer Person unterzeichnet sein, die zur gerichtlichen Vertretung des Arbeitgebers berechtigt ist ( BVerwG, Beschl. v. 18.9.1996 - 6 P 16.94 -, PersR 1997, 161; NdsOVG, Beschl. v. 21.5.1997 - 17 L 7481/95 -, PersR 1997, 494). - VG Aachen, 08.10.2003 - 16 K 1124/03
Möglichkeit der Übernahme in ein Angestelltenverhältnis nach Ablauf der …
Rn. 21 vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 1996 - 6 P 16/94 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Mai 1997 - 17 L 7481/95 -, PersR 1997, 494 f. - VG Göttingen, 04.12.2002 - 7 A 7005/02
Arbeitgeber; Auflösungsantrag; Jugend- und Auszubildendenvertreter; Vertretung
Für den Arbeitgeber handelt im Verfahren nach § 9 Abs. 4 BPersVG allein derjenige, der ihn gerichtlich zu vertreten hat (BVerwG, Beschluss vom 02.11.1994 - 6 P 48.93 -, PersR 1995, 174; Beschluss vom 02.11.1994 - 6 P 48.93 -, PersV 1995, 232; Beschluss vom 18.09.1996 - 6 P 17.94 -, PersV 1998, 376; Nds.OVG, Beschluss vom 21.05.1997 -17 L 7481/95 -, PersR 1997, 494; VGH BW, Beschluss vom 22.08.1995 - PB 15 S 1008/95 -, VGHBW Ls 1995, Beilage 11, B5; VG Göttingen, Beschluss vom 21.02.2001 - 7 A 7008/99 -).
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