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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5450
VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01 (https://dejure.org/2002,5450)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01 (https://dejure.org/2002,5450)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - PL 15 S 2497/01 (https://dejure.org/2002,5450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unterlassung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme kein Verfahrensgegenstand

  • Judicialis

    BPersVG § 83 Abs. 1 Nr. 3; ; LPVG § 86 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 101

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretung - Mitbestimmung, Unterlassungsanspruch, Feststellung, Dienstaufsicht, Verfahrensanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Unterlassung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme als möglicher Verfahrensgegenstand; Feststellung der Verletzung von Mitbestimmungsrechten; Zustimmung zu einer befristeten Weiterbeschäftigung; Mitbestimmung durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 28
  • VBlBW 2003, 130
  • NZA-RR 2003, 447
  • PersR 2003, 76
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01
    Da das Bundesarbeitsgericht seine frühere entgegenstehende Rechtsprechung mit Beschluss vom 03.05.1994 (NZA 1995, 40) ausdrücklich aufgegeben habe, sei davon auszugehen, dass nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung ändern werde.

    Auch der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 03.05.1994 (BAGE 76, 364 = NJW 1995, 1044 = NZA 1995, 40 = BB 1994, 2273) gibt keinen Grund, die bisherige ständige Rechtsprechung, von der der Senat zuletzt in seinem Beschluss vom 11.12.2001 - PL 15 S 1865/01 - erneut ausgegangen ist, zu ändern.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - PL 15 S 1865/01

    Einführung eines komfortableren EDV-Systems; Rechtsschutzinteresse trotz bereits …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01
    Auch der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 03.05.1994 (BAGE 76, 364 = NJW 1995, 1044 = NZA 1995, 40 = BB 1994, 2273) gibt keinen Grund, die bisherige ständige Rechtsprechung, von der der Senat zuletzt in seinem Beschluss vom 11.12.2001 - PL 15 S 1865/01 - erneut ausgegangen ist, zu ändern.

    Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass dem Personalrat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der beschließende Senat zuletzt in seinem Beschluss vom 11.12.2001, a.a.O., angeschlossen hat, ein Recht in der Gestalt eines Verfahrensanspruchs auf Einleitung und gegebenenfalls Nachholung eines Mitbestimmungsverfahrens zusteht, wenn die Voraussetzungen eines Mitbestimmungstatbestandes erfüllt sind.

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01
    Der bloße Vollzug der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme lässt also regelmäßig das Mitbestimmungsrecht in der Gestalt der nachträglichen Durchführung des Beteiligungsverfahrens nicht untergehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.07.1990, PersR 1990, 297 = ZBR 1990, 354; und Beschluss vom 15.03.1995, ZBR 1996, 49 = NVwZ 1997, 80; Beschluss des Senats vom 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92 -, = NVwZ-RR 1994, 104 = PersR 1993, 559 = VBlBW 1993, 346).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01
    Der bloße Vollzug der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme lässt also regelmäßig das Mitbestimmungsrecht in der Gestalt der nachträglichen Durchführung des Beteiligungsverfahrens nicht untergehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.07.1990, PersR 1990, 297 = ZBR 1990, 354; und Beschluss vom 15.03.1995, ZBR 1996, 49 = NVwZ 1997, 80; Beschluss des Senats vom 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92 -, = NVwZ-RR 1994, 104 = PersR 1993, 559 = VBlBW 1993, 346).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92

    Zur Zurückweisung eines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01
    Der bloße Vollzug der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme lässt also regelmäßig das Mitbestimmungsrecht in der Gestalt der nachträglichen Durchführung des Beteiligungsverfahrens nicht untergehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.07.1990, PersR 1990, 297 = ZBR 1990, 354; und Beschluss vom 15.03.1995, ZBR 1996, 49 = NVwZ 1997, 80; Beschluss des Senats vom 19.01.1993 - PL 15 S 2849/92 -, = NVwZ-RR 1994, 104 = PersR 1993, 559 = VBlBW 1993, 346).
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII P 17.62

    Unterlassung der Beteiligung einer Personalvertretung für eine …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01
    Die Gestaltung dieser Rechtsfolgen reicht über den Bereich hinaus, der durch das Bundes- und Landespersonalvertretungsgesetz geregelt und dem verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren zugewiesen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.12.1963, BVerwGE 17, 250;… Beschluss vom 15.12.1978, a.a.O.).
  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 31.91

    Personalvertretungsrecht - Personalrat - Umsetzung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte, der auch der beschließende Senat nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage wie bisher folgt, ergibt sich in Fällen der vorliegenden Art ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn und Zweck oder der Systematik der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die dem Personalrat zwar bestimmte Beteiligungsrechte, aber jeweils keinen Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten eines Dienststellenleiters einräumen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15.12.1978, ZBR 1980, 95 = PersV 1980, Beschluss vom 23.09.1992, PersR 1993, 28; Beschluss vom 04.06.1993, ZBR 1993, 373 = PersV 1994, 414; Beschluss des Senats vom 06.07.1982 - 15 S 811/82 -, RiA 1983, 151 = PersV 1985, 331, auch Beschluss des Senats vom 24.06.1997 - PL 15 S 419/97 - OVG Hamburg, Beschluss vom 02.05.1988, ZBR 1988, 324).
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01
    Das Beschlussverfahren ist ein objektives Verfahren, das - abgesehen von wenigen Ausnahmen wie etwa der Kostenerstattung - nicht der Verfolgung von Individualrechtsansprüchen dient, sondern die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen und Pflichten sowie die gestaltende Entscheidung bei Wahlanfechtung, Auflösung oder Ausschluss zum Gegenstand hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.10.1975, BVerwGE 49, 259 = ZBR 1976, 192 = PersV 1976, 422).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1982 - 15 S 811/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte, der auch der beschließende Senat nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage wie bisher folgt, ergibt sich in Fällen der vorliegenden Art ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn und Zweck oder der Systematik der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die dem Personalrat zwar bestimmte Beteiligungsrechte, aber jeweils keinen Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten eines Dienststellenleiters einräumen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15.12.1978, ZBR 1980, 95 = PersV 1980, Beschluss vom 23.09.1992, PersR 1993, 28; Beschluss vom 04.06.1993, ZBR 1993, 373 = PersV 1994, 414; Beschluss des Senats vom 06.07.1982 - 15 S 811/82 -, RiA 1983, 151 = PersV 1985, 331, auch Beschluss des Senats vom 24.06.1997 - PL 15 S 419/97 - OVG Hamburg, Beschluss vom 02.05.1988, ZBR 1988, 324).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Hier sorge notfalls die Dienstaufsicht für die Verwirklichung der Beteiligungsrechte des Personalrats (…BVerwG 20. Januar 1993 - 6 P 18.90 - Rn. 12, AP LPVG Baden-Württemberg § 79 Nr. 6; VGH Baden-Württemberg 2. Juli 2002 - PL 15 S 2497/01 - Rn. 26, PersR 2003, 76).
  • VG Karlsruhe, 15.10.2020 - PL 15 K 4160/20

    Corona-Pandemie: Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei viruseindämmenden …

    Der Charakter des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens als ein objektives Verfahren steht zwar einem materiell-rechtlichen Unterlassungs- oder Aufhebungsanspruch entgegen (dazu noch unter 4.), er hindert aber nicht den Erlass einer, gegebenenfalls noch unter dem Vorbehalt des § 88 Abs. 4 LPVG stehenden, einstweiligen Verfügung mit einem Ausspruch verfahrensrechtlichen Inhalts in dem oben genannten Sinne (BVerwG…, Beschluss vom 27.07.1990 - 6 PB 12.89 -, juris Rn. 4 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01 -, juris Rn. 27; Bay. VGH…, Beschluss vom 15.07.2009 - 17 PC 09.272 -, juris Rn. 20;… Beschluss der Kammer vom 01.08.2019, a.a.O.).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa: BVerwG…, Beschluss vom 28.08.2008 - 6 PB 19/08 -, juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.07.2002, a.a.O., juris Rn. 24ff. m.w.N.;… zahlreiche Nachweise aus der Rechtsprechung auch bei Ilbertz/Widmaier/Sommer, a.a.O, § 83 Rn. 25c) steht der Personalvertretung und damit dem Antragsteller kein im Wege des Beschlussverfahrens durchsetzbarer Anspruch gegenüber dem Dienststellenleiter auf Unterlassung oder Aufhebung bzw. Rückgängigmachung solcher Handlungen oder Maßnahmen zu, die gegen Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechte verstoßen.

    Eine solche Regelung eines individuellen Anspruchs der Personalvertretung gegen den Dienststellenleiter auf Unterlassung einer unter Verstoß gegen Beteiligungsrechte angeordneten oder auf Rückgängigmachung einer solchen durchgeführten Maßnahme lässt sich dem baden-württembergischen Personalvertretungsrecht nicht entnehmen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.07.2002, a.a.O., juris Rn. 26f.;… Bader, in: Rooschüz/Bader, a.a.O., § 92 Rn. 51).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - PL 15 S 3286/20

    Öffnung und Aufschließen von Hochschulgebäuden während der Corona-Pandemie ist …

    Rn. 18 b) Nach diesen Maßstäben teilt der Senat hinsichtlich des Antrags zu 1 die Zweifel des Verwaltungsgerichts daran, ob bei der Frage der Unzumutbarkeit der Verweisung auf das Hauptsacheverfahren der Gesundheitsschutz der einzelnen Beschäftigten Berücksichtigung finden kann, weil selbst das Beschlussverfahren - über dessen mögliches Ergebnis das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht hinausgehen darf - ein objektives Verfahren ist, das (abgesehen von wenigen Ausnahmen wie etwa der Kostenerstattung) nicht der Verfolgung von Individualrechtsansprüchen dient, sondern die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen und Pflichten sowie die gestaltende Entscheidung bei Wahlanfechtung, Auflösung oder Ausschluss zum Gegenstand hat (so schon Senatsbeschluss vom 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01 -, Juris Rn. 25;… vgl. auch den schon vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluss des VG Berlin vom 20.08.2020 - 61 L 10/20 PVL -, Juris Rn. 30 zur Mitbestimmung bei der Anordnung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung).

    Insoweit hat das Verwaltungsgericht zutreffend unter Verweis auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01 -, Juris Rn. 24 ff.) ausgeführt, dass der Personalvertretung kein im Beschlussverfahren durchsetzbarer allgemeiner Anspruch gegenüber dem Dienststellenleiter auf Unterlassung solcher Handlungen zusteht, die gegen Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechte verstoßen.

  • VG Oldenburg, 31.10.2005 - 8 A 969/05

    Versetzung; Mitbestimmung; Aufhebungsanspruch des Betriebsrates; Vivento

    Mitwirkungsrechte des Personalrats können aber auch ohne Unterlassungsanspruch im Wege der Dienstaufsicht, mit der Möglichkeit von Zwangsmaßnahmen der Aufsichtsbehörde gegen die Dienstellenleiter verwirklicht werden (VGH Baden-Württemberg, B. v. 2. Juli 2002, PL 15 S 2497/01, m.w.N, juris).
  • VG Ansbach, 13.04.2010 - AN 8 PE 10.00609

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

    Rn. 12 Es kann dahinstehen, ob die Anträge bereits unzulässig oder zumindest unbegründet sind (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 2.7.2002 Az. PL 15 S 2497/01 (juris)).
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