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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4183
BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04 (https://dejure.org/2004,4183)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.2004 - 6 PB 2.04 (https://dejure.org/2004,4183)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 2004 - 6 PB 2.04 (https://dejure.org/2004,4183)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    NWPersVG § 72
    Mitbestimmung bei Einstellungen; Gestellungsvertrag zwischen Klinik und DRK-Schwesternschaft; Einsatz von Mitarbeitern eines Fremdunternehmens in der Dienststelle.

  • Bundesverwaltungsgericht

    NWPersVG § 72
    Einsatz von Mitarbeitern eines Fremdunternehmens in der Dienststelle; Gestellungsvertrag zwischen Klinik und DRK-Schwesternschaft; Mitbestimmung bei Einstellungen

  • Judicialis

    NWPersVG § 72

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer ungleichen Behandlung der Einstellungen von Pflegekräften bei der Mitbestimmungspflichtigkeit seitens des Personalrates; Divergenzbeschwerde im verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NWPersVG § 72
    Mitbestimmung bei Einstellungen; Gestellungsvertrag zwischen Klinik und DRK-Schwesternschaft; Einsatz von Mitarbeitern eines Fremdunternehmens in der Dienststelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 2004, 374
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.06.2002 - 6 P 12.01

    Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum; Gestellungsvertrag …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04
    Es hat dabei weitgehend auf den Senatsbeschluss vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - (Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 28) Bezug genommen, der eine vergleichbare Fallgestaltung - Aufnahme der Tätigkeit durch Pflegekräfte am Universitätsklinikum Essen aufgrund eines mit der DRK-Schwesternschaft abgeschlossenen Gestellungsvertrages - betraf.

    Grundlage dafür sei das ihnen gegenüber bestehende Weisungsrecht der Klinikumsleitung, welches in das ärztliche Weisungsrecht (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2002 a.a.O. S. 26 ff.) und das im Rahmen der Gesamtverantwortung des Klinikvorstandes wahrgenommene Weisungsrecht der Pflegedirektorin (…a.a.O. S. 28 ff.) unterteilt sei.

    Deren Arbeitseinsatz steuert sie nicht, auch nicht über die aus ihren Reihen kommenden leitenden Pflegekräfte, die in die Gesamtverantwortung der Klinikleitung eingebunden sind (Beschluss vom 18. Juni 2002 a.a.O. S. 28 ff.).

  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04
    Liegt einem derartigen Einsatz ein Werkvertrag zugrunde, so reichen werkvertragsübliche, projektbezogene Anweisungen der Dienststelle ("des Bestellers") nach § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, die an den Unternehmer oder an dessen Mitarbeiter als seine Erfüllungsgehilfen gerichtet werden, nicht für die Annahme aus, der Arbeitseinsatz werde in dem für eine Eingliederung erforderlichem Maße durch die Dienststelle gesteuert (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110; Beschluss vom 13. März 2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; Beschluss vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - ZBVR 2002, 74).

    Auch das Bundesarbeitsgericht ist in seinem Beschluss vom 22. April 1997, in welchem es den Einsatz der von der DRK-Schwesternschaft gestellten Pflegekräfte als mitbestimmungspflichtige Einstellung gewertet hat, auf jene Thematik nicht eingegangen, obwohl der Einsatz von Mitarbeitern eines Fremdunternehmens die Arbeitsrechtsprechung unter betriebsverfassungsrechtlichen Aspekten schon seit langem beschäftigt hatte (vgl. Beschluss vom 1. Dezember 1992 a.a.O.).

  • BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Testkäufern einer Fremdfirma

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04
    Liegt einem derartigen Einsatz ein Werkvertrag zugrunde, so reichen werkvertragsübliche, projektbezogene Anweisungen der Dienststelle ("des Bestellers") nach § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, die an den Unternehmer oder an dessen Mitarbeiter als seine Erfüllungsgehilfen gerichtet werden, nicht für die Annahme aus, der Arbeitseinsatz werde in dem für eine Eingliederung erforderlichem Maße durch die Dienststelle gesteuert (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110; Beschluss vom 13. März 2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; Beschluss vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - ZBVR 2002, 74).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04
    Die DRK-Schwesternschaft ist kein Unternehmen, welches einen Betrieb unterhält; die Schwestern sind keine Arbeitnehmerinnen der Schwesternschaft (vgl. Beschluss vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 7.95 - PersV 1998, 22, 24; BAG, Beschluss vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256, 262 ff.).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04
    Die Schwesternschaft beschränkt sich darauf, die Pflegekräfte abzustellen (vgl. BAG, Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung Bl. 1627 R).
  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04
    Liegt einem derartigen Einsatz ein Werkvertrag zugrunde, so reichen werkvertragsübliche, projektbezogene Anweisungen der Dienststelle ("des Bestellers") nach § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, die an den Unternehmer oder an dessen Mitarbeiter als seine Erfüllungsgehilfen gerichtet werden, nicht für die Annahme aus, der Arbeitseinsatz werde in dem für eine Eingliederung erforderlichem Maße durch die Dienststelle gesteuert (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110; Beschluss vom 13. März 2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; Beschluss vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - ZBVR 2002, 74).
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01

    Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04
    Liegt einem derartigen Einsatz ein Werkvertrag zugrunde, so reichen werkvertragsübliche, projektbezogene Anweisungen der Dienststelle ("des Bestellers") nach § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, die an den Unternehmer oder an dessen Mitarbeiter als seine Erfüllungsgehilfen gerichtet werden, nicht für die Annahme aus, der Arbeitseinsatz werde in dem für eine Eingliederung erforderlichem Maße durch die Dienststelle gesteuert (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110; Beschluss vom 13. März 2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; Beschluss vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - ZBVR 2002, 74).
  • BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02

    Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport.

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04
    Der angefochtene Beschluss weicht nicht von dem in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsbeschluss vom 8. Januar 2003 - BVerwG 6 P 8.02 - (Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2) ab.
  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei der Einstellung einer …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04
    Die DRK-Schwesternschaft ist kein Unternehmen, welches einen Betrieb unterhält; die Schwestern sind keine Arbeitnehmerinnen der Schwesternschaft (vgl. Beschluss vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 7.95 - PersV 1998, 22, 24; BAG, Beschluss vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256, 262 ff.).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger …

    Schließlich hat der Senat eine Eingliederung angenommen für Rot-Kreuz-Schwestern, die aufgrund eines Gestellungsvertrages mit der Schwesternschaft in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus zum Einsatz kamen; als Mitglieder der Schwesternschaft sind diese Schwestern weder Arbeitnehmerinnen der Schwesternschaft noch solche des zuständigen öffentlich-rechtlichen Trägers (…vgl. Beschlüsse vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 7.95 - PersR 1998, 22, vom 18. Juni 2002 a.a.O. S. 26 ff. und vom 13. April 2004 - BVerwG 6 PB 2.04 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 33).
  • VGH Hessen, 22.06.2006 - 22 TL 2779/05

    Personalrat; bejahte Mitbestimmung bei Einstellung von Ein Euro Kräften

    Zur Abgrenzung des Einsatzes von DRK-Schwestern aufgrund eines Gestellungsvertrages mit ihrer Schwesternschaft einerseits und Mitarbeitern eines externen Krankentransportunternehmens andererseits hat es in jüngerer Zeit nochmals klargestellt, dass für die Eingliederung und damit für den Mitbestimmungstatbestand der Einstellung das Weisungsrecht der Dienststelle und damit korrespondierend die Weisungsgebundenheit der Dienstleistenden die entscheidende Größe sei, die bei der bloßen Möglichkeit werkvertraglicher Anweisungen an Erfüllungsgehilfen eines Werkunternehmens nicht vorliege (vgl. Beschluss vom 13. April 2004 - 6 PB 2/04 - PersR 2004 S. 269 ff. = PersV 2004 S. 374 ff. = juris;… vgl. auch zur Abgrenzung zwischen der mitbestimmungspflichtigen Einstellung bei Arbeitnehmerüberlassung gegenüber einem nicht bestimmungspflichtigen Personaleinsatz aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages mit einer Drittfirma: Beschluss vom 6. September 1995 a. a. O., teilweise oben zitiert).
  • BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als …

    Als Grundlage für die Eingliederung kommen aber auch mehrseitige Rechtsbeziehungen in Betracht (…a.a.O. S. 2; ebenso zum hier einschlägigen nordrhein-westfälischen Landesrecht: Beschluss vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 28 S. 25; Beschluss vom 13. April 2004 - BVerwG 6 PB 2.04 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 16 A 2423/08

    Innehabung des Weisungsrechts im Rahmen der Mitbestimmung bei Überlassung von …

    Rn. 48 Vgl. Zur Innehabung des Weisungsrechts im Rahmen der Mitbestimmung bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - 6 P 4.90 -, juris (= BVerwGE 90, 194), vom 18. Juni 2002 - 6 P 12.01 -, juris (= PersR 2002, 467) und vom 13. April 2004 - 6 PB 2.04 -, juris (= PersR 2004, 269).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei "Ein-Euro-Jobs"

    Schließlich hat der Senat eine Eingliederung angenommen für Rot-Kreuz-Schwestern, die aufgrund eines Gestellungsvertrages mit der Schwesternschaft in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus zum Einsatz kamen; als Mitglieder der Schwesternschaft sind diese Schwestern weder Arbeitnehmerinnen der Schwesternschaft noch solche des zuständigen öffentlich-rechtlichen Trägers (…vgl. Beschlüsse vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 7.95 - PersR 1998, 22, vom 18. Juni 2002 a.a.O. S. 26 ff. und vom 13. April 2004 - BVerwG 6 PB 2.04 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 33).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2011 - 18 LP 7/09

    Eingliederung von Mitarbeitern einer GmbH in die öffentliche Hand bei …

    Die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze zur Frage, wann Mitarbeiter von Fremdunternehmen in die Arbeitsorganisation des Betriebes eingegliedert sind und daher eine Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG vorliegt, können dabei auf das Personalvertretungsrecht übertragen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Juni 2002 - 6 P 12.01 -, PersR 2002, 310; Beschl. v. 8. Januar 2003 - 6 P 8.02 -, PersR 2003, 148, Beschl. v. 13. April 2004 - 6 PB 2.04 -, PersR 2004, 269; jew. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - 60 PV 2.11

    Mitbestimmung; Einstellung; "gespaltener" Arbeitgeber; von einer gemeinnützigen …

    Solche, für die Annahme einer Einstellung hinreichende Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitnehmer und einem "gespaltenen Arbeitgeber" hat die Rechtsprechung angenommen bei der Leiharbeit (…vgl. Beschluss des Senats vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 30 …und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 -, juris Rn. 25, …sowie vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 -, juris Rn. 20 ff.), bei Ein-Euro-Jobs (…vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007 - BVerwG 6 P 4.06 -, juris Rn. 11), bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (…vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 -, juris Rn. 12 ff.) und beim Einsatz von Rot-Kreuz-Schwestern in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus aufgrund eines Gestellungsvertrages mit der Schwesternschaft (…vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 7.95 -, juris Rn. 12 ff. und vom 13. April 2004 - BVerwG 6 PB 2.04 -, juris Rn. 4 f.).
  • VG Aachen, 30.08.2012 - 16 K 1643/12

    Personalrat der Stadt Jülich muss neu gewählt werden

    Rn. 29 so Bundesverwaltungsgericht, (BVerwG), Beschluss vom 13. April 2004 - 6 PB 2.04 - PersR 2004, 269; vgl. auch Cecior/ Vallendar/Lechtermann/Klein, a.a.O. , § 72 Rdnr. 55.
  • VG Gelsenkirchen, 22.09.2009 - 12c K 3354/08

    Beschäftige, Wahl, Anfechtung, Arbeitnehmerüberlassung, Gestellungsvertrag, …

    Rn. 28 BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 1995 - 6 P 9/93 -, 27. August 1997 - 6 P 7/95 -, 13. April 2004 - 6 PB 2/04 -,.
  • VG Göttingen, 11.06.2013 - 7 B 1/13

    Abordnung; Arbeitgeberstellung; aufnehmende Dienststelle; Einstellung; …

    Die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze zur Frage, wann Mitarbeiter von Fremdunternehmen in die Arbeitsorganisation des Betriebes eingegliedert sind und daher eine Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG vorliegt, können dabei auf das Personalvertretungsrecht übertragen werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2011 - 18 LP 7/09 -, PersR 2011, 533/534; BVerwG, Beschluss vom 18.6.2002 - 6 P 12.01 -, PersR 2002, 310; Beschluss vom 8.1.2003 - 6 P 8.02 -, PersR 2003, 148; Beschluss vom 13.4.2004 - 6 PB 2.04 -, PersR 204, 269).
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