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Rechtsprechung
   Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,63491
Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12 (https://dejure.org/2012,63491)
Richterdienstgericht Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.12.2012 - RDG 5/12 (https://dejure.org/2012,63491)
Richterdienstgericht Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - RDG 5/12 (https://dejure.org/2012,63491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung richterlicher Unabhängigkeit durch Einflussnahme auf die Reihenfolge der Fallbearbeitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann ist ein Vermerk als Verfahrenshandlung anfechtbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lto.de (Pressebericht, 05.12.2012)

    Freiburger Richter verliert vor Dienstgericht: Nicht faul, aber zu gründlich

  • landgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Richter am Oberlandesgericht unterliegt im Wesentlichen in richterdienstgerichtlichen Verfahren

  • neuerichter.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Suspendierung der OLG-Präsidentin Karlsruhe als konsequentes Bekenntnis zum Rechtsstaat unumgänglich

  • stuttgarter-zeitung.de (Pressebericht, 13.10.2013)

    Präzedenzfall in der Justiz: Ein Rüffel beunruhigt die Richter

  • swr.de PDF (Pressebericht, 08.04.2013)

    Nur dem Grundgesetz verpflichtet! Wie unabhängig sind deutsche Richter wirklich?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung von Verfahrenshandlungen bei besonders schwerwiegenden negativen Folgen eines Betroffenen

  • badische-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.2012)

    Die Erhöhung der Schlagzahl

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.11.2012)

    Justiz: Rüffel für langsamen Richter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (25)

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12
    Den Dienstgerichten steht eine so weitgehende Prüfungskompetenz nicht zu (vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 05.10 2005 - RiZ(R) 5/04, NJW 2006, 692, 693 mwN.).

    Hierüber ist nicht im richterdienstgerichtlichen Verfahren, sondern vom Verwaltungsgericht zu entscheiden (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 05.10 2005 - RiZ(R) 5/04, NJW 2006, 692, 693 mwN.

    Rn. 66 b.) Der Antragsteller wird in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt, sofern und soweit die Präsidentin des Oberlandesgericht durch den Vermerk unzulässigen Einfluss auf die Entscheidung über die Reihenfolge der Bearbeitung der Amtsgeschäfte genommen oder einen unzulässigen Erledigungsdruck ausgeübt hätte (vgl. BGH, Dienstgericht für Richter, Urteil vom 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04, NJW 2006, 692, Rz 18 mwN.).

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH …

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12
    Die Überlastungsanzeige gehört, wie höchstrichterlich geklärt ist, zu den Aufgaben des Richters (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.05.2012 - 2 BvR 610/12).

    Rn. 49 aa.) Die von einem Richter zu erbringende Arbeitsleistung ist pauschalierend an dem Arbeitspensum, welches ein durchschnittlicher Richter vergleichbarer Position in der für Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewältigt, zu orientieren (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.05.2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12, NJW 2012, 2334).

    Die richterliche Unabhängigkeit bleibt dabei gewährleistet, indem der Richter - nach entsprechender Anzeige der Überlastung - für die nach pflichtgemäßer Auswahl zurückgestellten Aufgaben und die dadurch begründete verzögerte Bearbeitung dienstaufsichtsrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.05.2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12, NJW 2012, 2334).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10

    Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum, …

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12
    Rn. 65 a.) Nach der Rechtsprechung des BVerwG zu § 44a VwGO können Verfahrenshandlungen ausnahmsweise, wie dargelegt, dann angefochten werden, wenn die negativen Folgen für den Betroffenen besonders schwer wiegen, etwa wenn Verfahrenshandlungen in die materielle Rechtsposition des Betroffenen eingreifen (BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 7 C 12/10, NJW 2012, 792) und dadurch eine selbständige, im Verhältnis zur abschließenden Sachentscheidung andersartige Beschwer enthalten.

    Das in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Prinzip der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebietet eine einschränkende Auslegung des § 44a Satz 1 VwGO in den Fällen, in denen bei einer Abwägung zwischen dem von § 44a Satz 1 VwGO verfolgten Zweck der Gewährleistung eines effektiven Verwaltungsverfahrens und den Belangen des Betroffenen Letzteren eindeutig der Vorrang einzuräumen ist, insbesondere deshalb, weil die negativen Folgen für diesen besonders schwer wiegen (BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 7 C 12/10, NJW 2012, 792).

  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12
    Eine Parteivernehmung kommt regelmäßig nur als subsidiäres Beweismittel in Betracht und dient als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).

    Für eine Parteivernehmung muss weiterhin eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die unter Beweis gestellte Behauptung der Partei bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).

  • BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00

    Überprüfung der richterlichen Terminierungspraxis

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12
    Der Dienstvorgesetzte hat sich insofern jeder direkten oder indirekten oder auch nur mentalpsychischen Einflussnahme zu enthalten (vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 20.06.2001 - RiZ (R) 2/00, NJW-RR 2002, 574, 575 m.w.N.).

    In diesem Fall kommen Maßnahmen nach § 26 Abs. 2 DRiG in Betracht (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 20.06.2001, aaO).

  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen …

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12
    Eine Parteivernehmung kommt regelmäßig nur als subsidiäres Beweismittel in Betracht und dient als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).

    Für eine Parteivernehmung muss weiterhin eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die unter Beweis gestellte Behauptung der Partei bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 5/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Bereichtspflichten

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Richter damit indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern, sachgerecht nicht mehr bewältigen lässt (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 03.11.2004 - RiZ (R) 5/03, Juris).

    und vom 03.11.2004 - RiZ (R) 5/03), juris).

  • VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357

    Keine förmliche Vernehmung des Klägers aufgrund eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12
    Eine Parteivernehmung kommt regelmäßig nur als subsidiäres Beweismittel in Betracht und dient als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).

    Für eine Parteivernehmung muss weiterhin eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die unter Beweis gestellte Behauptung der Partei bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).

  • BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 170/06

    Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - organisatorische und …

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12
    Soweit der Antragsteller behauptet, die Präsidentin des OLG habe gewusst, dass es für den Vorhalt, er habe gegenüber den Verfahrensbeteiligten "deren Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt", keine sachliche Grundlage gegeben habe, geht es auch hier um eine rechtliche Wertung, nämlich ob das Liegenlassen von Akten über Monate oder über ein Jahr hinaus nicht das Recht eines Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtsschutz verletzt (eingehend BVerfG, Beschwerdekammer, Beschluss vom 01.10.2012 - 1 BvR 170/06).
  • BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 1/05

    Besetzung des Dienstgerichts des Bundes bei Entscheidungen über die Erinnerung …

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12
    Gerichtskosten werden, da dafür eine Rechtsgrundlage nicht vorhanden ist, nicht erhoben (BGH, Dienstgericht des Bundes, Beschluss vom 22.02.2006 - RiZ (R) 1/05).
  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87

    Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen

  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84

    Politische Betätigung von Beamten und Richtern

  • BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73

    "Maßnahme der Dienstaufsicht"

  • BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht - Beeinträchtigung richterlicher …

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung; …

  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10

    Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den …

  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90

    Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine …

  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97

    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 7/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Zulässigkeit von Dienstprüfungen gegenüber einem …

  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - …

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung …

  • BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten …

  • BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94

    Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1980 - 10 S 430/80

    Verfahrenshandlung der Behörde; Eignungsgutachten

  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 1/13

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Beeinträchtigung der richterlichen …

    Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Karlsruhe vom 04.12.2012 - RDG 5/12 - wird.

    Rn. 1 Mit seiner Berufung wendet sich der Antragsteller gegen das Urteil des Dienstgerichts für Richter vom 04.12.2012 - RDG 5/12 -, mit dem dieses seinen Antrag zurückgewiesen hat, festzustellen, dass der Vermerk der Präsidentin des Oberlandesgerichts vom 12.10.2011 und dessen Übergabe am 18.10.2011 sowie deren Widerspruchsbescheid vom 06.03.2012 unzulässig gewesen seien.

    Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der Begründung der Entscheidung sowie des Inhalts der Rechtsmittelbelehrung wird auf das Urteil vom 04.12.2012 Bezug genommen (RDG 5/12, AS 423/459).

    Rn. 80 Wegen aller weiteren Einzelheiten des beiderseitigen Parteivorbringens wird auf die vor dem Dienstgericht für Richter und vor dem Dienstgerichtshof für Richter gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf die Sitzungsprotokolle des Dienstgerichts für Richter vom 04.12.2012 (RDG 5/12, AS 417/419) und des Dienstgerichtshofs für Richter vom 14.02.2014 (AS 431/435, Anl. AS 437/501) sowie vom 17.04.2015 (AS 899/911, Anl. AS 913/923) Bezug genommen.

  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Anhalten …

    Rn. 5 Am 12.10.2011 erließ die Präsidentin des Oberlandesgerichts folgende Verfügung (Sammelakten 313 III, AS 145/147), die Gegenstand des Parallelverfahrens RDG 5/12 (= DGH 1/13 ) ist:.
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 Ws 336/16

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an die Darlegungslast bei Behauptung …

    Rn. 9 Mit Urteil des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Karlsruhe [im Folgenden: Dienstgericht] vom 04.12.2012 - RDG 5/12 - [juris] wurde festgestellt, dass der Vermerk vom 12.10.2011 und dessen Übergabe am 18.10.2011 sowie der Widerspruchsbescheid vom 06.03.2012 insoweit unzulässig sind, als dem Antragsteller vorgeworfen wird, die ihm zugeschriebenen Verfahren trotz erkennbarer oder mitgeteilter Eilbedürftigkeit nicht bearbeitet zu haben; im Übrigen wurde der Antrag zurückgewiesen.

    Rn. 22 d) Angesichts der vorbenannten Defizite merkt der Senat - letztlich nicht entscheidungserheblich - ergänzend an, dass die bloß selektive Mitteilung der Entscheidung im Verfahren RDG 5/12 des Dienstgerichts ebenfalls unzureichend sein dürfte.

  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 3/13

    Richterdienstrecht: Anordnung und Durchführung einer Sonderprüfung hinsichtlich …

    Rn. 11 Am 12.10.2011 erließ die Präsidentin des Oberlandesgerichts folgende Verfügung (Sammelakten 313 III, AS 145/147), die Gegenstand des Parallelverfahrens RDG 5/12 (= DGH 1/13 ) ist:.
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