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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.07.1984 - RE-Miet 5/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3080
BayObLG, 19.07.1984 - RE-Miet 5/83 (https://dejure.org/1984,3080)
BayObLG, Entscheidung vom 19.07.1984 - RE-Miet 5/83 (https://dejure.org/1984,3080)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juli 1984 - RE-Miet 5/83 (https://dejure.org/1984,3080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 558a Abs. 2 Nr. 4 ;3. MietRÄndG Art. III Abs. 1 Satz 1
    Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    3. MRÄndG Art. 3 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 2/83
    Auszug aus BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 5/83
    Die Vorlage ist im Hinblick auf den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15.12.1983 (WuM 1984, 21 ) unzulässig geworden (Art. 111 Abs. 1 S. 1 zweiter Halbs. des 3. MietRÄndG), wie der Senat in seinem Beschluß vom 19.7.1984 (RE-Miet 2/83), dem dieselbe Rechtsfrage wie hier zugrunde lag, näher dargelegt hat.

    Die Entscheidung konnte in den Gerichtsferien ergehen (Senatsbeschluß vom 19.7.1984 - RE-Miet 2/83 S.5 f.).

  • OLG Karlsruhe, 15.12.1983 - 9 REMiet 2/83
    Auszug aus BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 5/83
    Die Vorlage ist im Hinblick auf den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15.12.1983 (WuM 1984, 21 ) unzulässig geworden (Art. 111 Abs. 1 S. 1 zweiter Halbs. des 3. MietRÄndG), wie der Senat in seinem Beschluß vom 19.7.1984 (RE-Miet 2/83), dem dieselbe Rechtsfrage wie hier zugrunde lag, näher dargelegt hat.
  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 4/83
    Auszug aus BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 5/83
    Das ergibt sich aus den Gründen jenes Rechtsentscheids, die - wie auch sonst bei gerichtlichen Entscheidungen (…vgl.Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 42. Aufl. § 322 Anm.2 b m. Nachw.) - zur Auslegung des Entscheidungssatzes heranzuziehen sind (vgl. Senatsbeschluß vom 19.7.1984 - RE-Miet 4/83 S.4 f.).
  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 1/84

    Wirksamkeit eines mit drei Vergleichswohnungen begründeten …

    Ein in dieser Weise begründetes Erhöhungsverlangen ist aber nicht unwirksam, so daß die vorgelegte Rechtsfrage bereits durch den oben bezeichneten Rechtsentscheid beantwortet ist, wie der Senat in seinem Beschluß vom 19.7.1984 (RE-Miet 2/83) näher dargelegt hat (vgl. auch Senatsbeschluß vom 19.7.1984 - RE-Miet 5/83 - zum Problem des rechnerischen Durchschnitts der Vergleichswohnungen).
  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 12/83

    Mit drei Vergleichswohnungen begründetes Erhöhungsverlangen

    Das gilt auch insoweit, als das Landgericht hier zusätzlich auf den rechnerischen Durchschnitt der mitgeteilten Vergleichsmieten abgestellt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 19.7.1984 - RE-Miet 5/83 = WuM 1984, 279 ).
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