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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24628
BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16 (https://dejure.org/2017,24628)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.2017 - 8 B 69.16 (https://dejure.org/2017,24628)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 8 B 69.16 (https://dejure.org/2017,24628)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Begrenzung der EEG-Umlage; Fristversäumnis bei Einreichung von Antragsunterlagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 1 S 1 EEG 2009
    Begrenzung der EEG-Umlage; Fristversäumnis bei Einreichung von Antragsunterlagen

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009); Materielle Beweislast für den fristgerechten Zugang vollständiger Antragsunterlagen bei einer Behörde; Nichterweislichkeit des fristgerechten Zugangs von Unterlagen in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Begrenzung der EEG -Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG 2009); Materielle Beweislast für den fristgerechten Zugang vollständiger Antragsunterlagen bei einer Behörde; Nichterweislichkeit des fristgerechten Zugangs von Unterlagen in der ...

  • datenbank.nwb.de

    Begrenzung der EEG-Umlage; Fristversäumnis bei Einreichung von Antragsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • REE 2017, 145
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16
    Danach gilt als allgemeiner Grundsatz der materiellen Beweislast, dass die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter für ihn günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht, es sei denn, dass die im Einzelfall einschlägige Norm selbst eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176 und vom 13. Oktober 1988 - 5 C 35.85 - BVerwGE 80, 290 ).

    Abweichend von dieser Grundregel kann es gerechtfertigt sein, Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Beweislastentscheidung zum Nachteil desjenigen Beteiligten ausgehen zu lassen, in dessen Verantwortungs- und Verfügungssphäre diese fallen (BVerwG, Urteile vom 30. März 1978 - 5 C 20.76 - BVerwGE 55, 288 , vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 und vom 13. Oktober 1988 - 5 C 35.85 - BVerwGE 80, 290 ) oder der die Beweisführung schuldhaft vereitelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1971 - 8 C 114.70 - BVerwGE 38, 310 und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 ).

  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 24.12

    Strommengenbegrenzung; Antrag; Verpflichtung; Nachweise; Nachweispflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16
    Rn. 6 In der Rechtsprechung des Senats ist hinsichtlich der materiellen Ausschlussfrist für den Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage bereits geklärt, dass ausnahmsweise Nachsicht gewährt wird, wenn die Fristversäumnis auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Betroffene seine Rechte nicht wahren kann, und wenn außerdem durch die Berücksichtigung der verspäteten Handlung der Zweck des Gesetzes nicht verfehlt würde; ferner kommt Nachsichtgewährung bei einer Fristversäumnis aufgrund "höherer Gewalt" in Betracht (BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24.12 - juris Rn. 28 f. …und vom 10. November 2016 - 8 C 11.15 - juris Rn. 22).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht nur geklärt, dass Nachsicht wegen "höherer Gewalt" nur dann gewährt werden kann, wenn die Fristversäumnis auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht abwendbar war, sondern auch, dass es insoweit auf die Umstände des Einzelfalles ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24.12 - juris Rn. 29 ff.).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16
    Danach gilt als allgemeiner Grundsatz der materiellen Beweislast, dass die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter für ihn günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht, es sei denn, dass die im Einzelfall einschlägige Norm selbst eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176 und vom 13. Oktober 1988 - 5 C 35.85 - BVerwGE 80, 290 ).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 8 C 11.15

    Ausschlussfrist; Begrenzung; Beratungspflicht; Bescheinigung; EEG-Umlage; …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16
    Rn. 6 In der Rechtsprechung des Senats ist hinsichtlich der materiellen Ausschlussfrist für den Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage bereits geklärt, dass ausnahmsweise Nachsicht gewährt wird, wenn die Fristversäumnis auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Betroffene seine Rechte nicht wahren kann, und wenn außerdem durch die Berücksichtigung der verspäteten Handlung der Zweck des Gesetzes nicht verfehlt würde; ferner kommt Nachsichtgewährung bei einer Fristversäumnis aufgrund "höherer Gewalt" in Betracht (…BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24.12 - juris Rn. 28 f. und vom 10. November 2016 - 8 C 11.15 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter - …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16
    Abweichend von dieser Grundregel kann es gerechtfertigt sein, Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Beweislastentscheidung zum Nachteil desjenigen Beteiligten ausgehen zu lassen, in dessen Verantwortungs- und Verfügungssphäre diese fallen (BVerwG, Urteile vom 30. März 1978 - 5 C 20.76 - BVerwGE 55, 288 , vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 und vom 13. Oktober 1988 - 5 C 35.85 - BVerwGE 80, 290 ) oder der die Beweisführung schuldhaft vereitelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1971 - 8 C 114.70 - BVerwGE 38, 310 und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 ).
  • BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76

    Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student - …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16
    Abweichend von dieser Grundregel kann es gerechtfertigt sein, Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Beweislastentscheidung zum Nachteil desjenigen Beteiligten ausgehen zu lassen, in dessen Verantwortungs- und Verfügungssphäre diese fallen (BVerwG, Urteile vom 30. März 1978 - 5 C 20.76 - BVerwGE 55, 288 , vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 und vom 13. Oktober 1988 - 5 C 35.85 - BVerwGE 80, 290 ) oder der die Beweisführung schuldhaft vereitelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1971 - 8 C 114.70 - BVerwGE 38, 310 und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 ).
  • BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70

    Dauernde Untauglichkeit für den Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16
    Abweichend von dieser Grundregel kann es gerechtfertigt sein, Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Beweislastentscheidung zum Nachteil desjenigen Beteiligten ausgehen zu lassen, in dessen Verantwortungs- und Verfügungssphäre diese fallen (BVerwG, Urteile vom 30. März 1978 - 5 C 20.76 - BVerwGE 55, 288 , vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 und vom 13. Oktober 1988 - 5 C 35.85 - BVerwGE 80, 290 ) oder der die Beweisführung schuldhaft vereitelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1971 - 8 C 114.70 - BVerwGE 38, 310 und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 ).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

    Verletzt die Behörde die Pflicht zur Zugänglichmachung eines Beweismittels schuldhaft und hat sie damit die Aufklärung des Sachverhalts vereitelt oder erschwert, kann der Tatrichter im Verwaltungsprozess dieses Verhalten im Rahmen der Beweiswürdigung zu Gunsten des beweisbelasteten Beteiligten würdigen und daraus den Schluss ziehen, dass der Sachverhalt insoweit geklärt ist (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 26. April 1960 - 2 C 68.58 - BVerwGE 10, 270 sowie Beschlüsse vom 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 - Buchholz 424.01 § 138 FlurbG Nr. 8 und vom 6. Juni 2017 - 8 B 69.16 - REE 2017, 145).
  • BGH, 24.02.2026 - EnVR 9/24

    Nachsicht

    Bei der Frist zur Beantragung einer Zahlungsberechtigung nach § 37d EEG aF ist ein solcher Ausnahmefall jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Fristversäumnis auf höherer Gewalt beruht und außerdem der mit der Antragsfrist für die Zahlungsberechtigung verfolgte Gesetzeszweck durch die Berücksichtigung des verspäteten Antrags nicht verfehlt wird (…vgl. zur EEG-Umlage BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24/12, ZNER 2014, 211, 214 [juris Rn. 28 f. und 8 C 25/12, NVwZ 2014, 1237 Rn. 29 f.; Beschluss vom 6. Juni 2017 - 8 B 69/16, REE 2017, 145 [juris Rn. 6]).
  • VG Köln, 28.09.2017 - 13 K 6120/17

    Versäumung der Antragsfrist zur Gewährung einer Milchsonderbeihilfe nach der …

    Rn. 29 BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 8 B 69.16 -, juris Rn. 4 mit umfassenden Nachweisen; stRspr.

    Rn. 72 BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 8 B 69.16 -, juris Rn. 6 m. w. Nachw.; Kallerhoff, a.a.O., § 32 Rn. 48.

  • VG Ansbach, 19.11.2025 - AN 3 K 23.1098

    Ordnungsgemäße Widmung einer Erschließungsanlage

    Rn. 53 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt als allgemeiner Grundsatz der materiellen Beweislast, dass die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter für ihn günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht, es sei denn, dass die im Einzelfall einschlägige Norm selbst eine besondere Regelung trifft (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, B.v. 6.6.2017 - 8 B 69.16 - juris Rn. 4; U.v. 27.11.1980 - 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176/189; U.v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 - BVerwGE 80, 290/296 ff.).

    Abweichend von dieser Grundregel kann es gerechtfertigt sein, Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Beweislastentscheidung zum Nachteil desjenigen Beteiligten ausgehen zu lassen, in dessen Verantwortungs- und Verfügungssphäre diese fallen (BVerwG, B.v. 6.6.2017 - 8 B 69.16 - juris Rn. 4; U.v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 - BVerwGE 80.290/297) oder der die Beweisführung schuldhaft vereitelt (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.1987 - 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367/370 ff.).

  • OVG Hamburg, 09.12.2025 - 5 Bf 36/22

    Freizeitausgleich für als Rufbereitschaften abgerechnete Dienste, die ein …

    Die Beklagte trägt insoweit lediglich vor, es sei "nicht unwahrscheinlich" gewesen, "dass gelegentlich zu unregelmäßigen Arbeitszeiten zwischen zwei Rufbereitschaften reguläre Dienste angeordnet wurden" (Berufungsbegründung vom 27.4.2022, …); sie bezieht sich dabei aber nicht auf konkret angeordnete Rufbereitschaften, und sie nennt keine Größenordnung, was "gelegentlich" bedeutet haben könnte (vgl. im Übrigen BVerwG, Beschl. v. 6.6.2017, 8 B 69.16, juris Rn. 4, zur möglichen Umkehr der materiellen Beweislast zu Lasten desjenigen Beteiligten, in dessen Verantwortungs- und Verfügungssphäre die betreffenden Unklarheiten fallen).
  • VGH Bayern, 05.07.2018 - 6 ZB 18.1054

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Danach gilt als allgemeiner Grundsatz der materiellen Beweislast, dass die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter für ihn günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht, es sei denn, dass die im Einzelfall einschlägige Norm selbst eine besondere Regelung trifft (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, B.v. 6.6.2017 - 8 B 69.16 - juris Rn. 4; U.v. 27.11.1980 - 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176/189; U.v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 - BVerwGE 80, 290/296 ff.).

    Abweichend von dieser Grundregel kann es gerechtfertigt sein, Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Beweislastentscheidung zum Nachteil desjenigen Beteiligten ausgehen zu lassen, in dessen Verantwortungs- und Verfügungssphäre diese fallen (BVerwG, B.v. 6.6.2017 - 8 B 69.16 - juris Rn. 4; U.v. 13.10.1988 - 5 C 35.85 - BVerwGE 80.290/297) oder der die Beweisführung schuldhaft vereitelt (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.1987 - 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367/370 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2019 - DL 13 S 677/18

    Disziplinarrechtliches Verfolgungsverbot; Absehen von der Einleitung; vager …

    Wer die materielle Beweislast trägt, bestimmt sich nach materiellem Recht und ist in Auslegung der im Einzelfall einschlägigen Norm zu ermitteln; enthält diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, dass die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.06.2017 - 8 B 69.16 -, juris Rn. 4;… Urteil vom 29.06.1999 - 9 C 36.98 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2019 - 5 K 4657/18

    Gültigkeit eines Zertifikats i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 EEG …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinsichtlich der materiellen Ausschlussfrist für den Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage bereits geklärt, dass ausnahmsweise Nachsicht gewährt wird, wenn die Fristversäumnis auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Betroffene seine Rechte nicht wahren kann, und wenn außerdem durch die Berücksichtigung der verspäteten Handlung der Zweck des Gesetzes nicht verfehlt würde; ferner kommt Nachsichtgewährung bei einer Fristversäumnis aufgrund "höherer Gewalt" in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 8 B 69.16, juris Rn. 6; BVerwG…, Urteil vom 10. November 2016 - 8 C 11.15, juris Rn. 22).
  • VG Frankfurt/Main, 11.05.2021 - 5 K 2097/18

    Zur EEG-Umlagebegrenzung bei Umwandlung oder Neugründung nach Insolvenz

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das erkennende Gericht folgt, ist hinsichtlich der materiellen Ausschlussfrist für den Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage bereits geklärt, dass ausnahmsweise Nachsicht gewährt wird, wenn die Fristversäumnis auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Betroffene seine Rechte nicht wahren kann, und wenn außerdem durch die Berücksichtigung der verspäteten Handlung der Zweck des Gesetzes nicht verfehlt würde; ferner kommt Nachsichtgewährung bei einer Fristversäumnis aufgrund "höherer Gewalt" in Betracht (…BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24.12 -, BeckRS 2014, 48852 = juris Rn. 28 f., …und vom 10. November 2016 - 8 C 11.15 - NVwZ 2017, 876 = juris Rn. 22, und Beschluss vom 6. Juni 2017 - 8 B 69.16 -, BeckRS 2017, 117444 = juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums …

    Begründen jedoch Tatsachen, wie hier der regelmäßige Cannabiskonsum, Fahreignungszweifel (Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV), trifft den Fahrerlaubnisinhaber, der sich auf eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis beruft, d.h. auf die in Nr. 9.4, 9.6 der Anlage 4 zur FeV normierte Abweichung von der Grundregel der Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV, aus welcher er eine für sich günstige Rechtsfolge herleitet (vgl. BVerwG, B.v. 6.6.2017 - 8 B 69.16 - juris Rn. 4), eine Mitwirkungsobliegenheit bei der Aufklärung der nur ihm und seinen Ärzten bekannten Grunderkrankung(en), der Eignung von Medizinalcannabis zur Behandlung dieser Erkrankung(en) und den Gründen, weshalb eine alternative Behandlung medizinisch bei ihm nicht in Betracht kommt.
  • VG Regensburg, 20.01.2021 - RO 6 K 20.1523

    Verletzung der Mitwirkungspflicht rechtfertigt Versagung des Corona-Pflegebonus

  • VGH Bayern, 31.08.2017 - 8 ZB 16.1357

    Anträge auf Zulassung einer Berufung - Widmung

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19

    Anforderungen an den Nachweis des Abschlusses eines Asylverfahrens in einem …

  • VG Frankfurt/Main, 17.04.2020 - 5 L 329/20

    Grundkonzeption des EEG nicht auf vorläufige Regelung ausgerichtet

  • VG Frankfurt/Main, 21.04.2022 - 5 K 910/18

    Materielle Ausschlussfrist und elektronischer Zeitstempel

  • VG Frankfurt/Main, 12.09.2023 - 5 K 652/20

    EEG-Umlage: Rücknahme der Begrenzung infolge Antragstellung auf falscher …

  • VG Frankfurt/Main, 02.07.2019 - 5 K 6023/17
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2020 - 5 LA 30/19
  • VG Frankfurt/Main, 10.04.2019 - 5 K 9825/17

    Materielle Beweislast für vollständigen Antrag auf EEG-Umlagebegrenzung

  • VG Frankfurt/Main, 15.07.2019 - 5 K 9781/17

    Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2014; Zertifizierung eines alternativen …

  • VG Frankfurt/Main, 09.07.2019 - 5 K 6023/17

    Auslegung der Bestimmungen zur Besonderen Ausgleichsregelung

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