Rechtsprechung
   RG, 03.03.1931 - I 1346/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,15
RG, 03.03.1931 - I 1346/30 (https://dejure.org/1931,15)
RG, Entscheidung vom 03.03.1931 - I 1346/30 (https://dejure.org/1931,15)
RG, Entscheidung vom 03. März 1931 - I 1346/30 (https://dejure.org/1931,15)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1931,15) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zu den Begriffen der Beschimpfung und der Verächtlichmachung der verfassungsmäßig festgestellten republikanischen Staatsform des Reichs im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 RepSchutzG. 1930. 2. Welche Umstände sind für den inneren Tatbestand der Vergehen nach § 5 Abs. 1 Nr. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 339/52

    Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland - Gefährdung der

    Zutreffend geht die Strafkammer bei der Würdigung der Veröffentlichungen davon aus, wie sie auf einen unbefangenen und unverbildeten Leser wirken und von ihm verstanden werden konnten (RGSt 65, 185, 189).

    Es muss demnach genügen, dass die Bundesrepublik als der Achtung der Staatsbürger unwert bezeichnet und als unwürdig hingestellt wird, sei es, weil sie mit einem sittlichen Makel behaftet sei oder die Achtung aus einem anderen Grunde nicht verdiene (RGSt 65, 185, 190; Stenglein; Strafrechtliche Nebengesetze Bd. II S 890; Cohn-Schäfer-Wichards, Republikschutzgesetz 1930 § 5 C 1).

  • BGH, 17.02.1959 - 1 StR 3/59

    Rechtsmittel

    Das Landgericht hätte sich in erster Linie mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie die Äußerung des Angeklagten von einem unbefangenen Zuhörer aufgefaßt und verstanden werden konnte (RGSt 65, 185 [189]).
  • BGH, 15.01.1965 - 3 StR 39/64

    Freispruch vom Vorwurf der Zersetzung in Tateinheit mit Beleidigung -

    Dem Landgericht kann zugegeben werden, daß bei solchem Sinnzusammenhang (vgl. RGSt 65, 185) der Angeklagte den Tatbestand der §§ 91, 185 StGB nicht erfüllt haben würde.
  • BGH, 13.01.1965 - 3 StR 10/64

    Strafbarkeit wegen des Haltens kommunistischer Reden und des Verbreitens von

    Gedankenäusserungen sind unter Berücksichtigung von Ort, Zeit, Anlass, Zusammenhang, ferner Persönlichkeit und Denkweise des Täters und des Empfängers zunächst daraufhin zu prüfen, was der Äussernde dem Sinne nach dem Empfänger gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, d.h. wie seine Erklärung auf unbefangene und unverbildete Zuhörer wirken und von ihnen verstanden worden konnte (RGSt 65, 185/189; BGHSt 3, 346, 347 [BGH 14.10.1952 - 2 StR 339/52]; 7, 110, 111 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; 3 [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51]StR 64/63 vom 17. April 1964).
  • BGH, 17.04.1964 - 3 StR 64/63

    Rechtsmittel

    Es hätte aber zunächst prüfen müssen, was er dem Sinne nach gegenüber seinen Zuhörern zum Ausdruck gebracht hat, d.h., von seinem Willen zunächst abgesehen, wie seine Erklärung auf unbefangene und unverbildete Zuhörer wirken und von ihnen verstanden werden konnte (BGHSt 7, 111 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; 3, 346, 347 [BGH 14.10.1952 - 2 StR 339/52]; RGSt 65, 185, 189).
  • BGH, 15.06.1956 - 2 StR 154/56

    Rechtsmittel

    Hiernach ist zunächst, unabhängig von dem Willen des Redners, zu beurteilen, was er dem Sinne nach seinen Zuhörern zum Ausdruck brachte und wie seine Ausführungen auf den unbefangenen und unverbildeten Zuhörer wirken und von ihm verstanden werden konnten (RGSt 65, 185, 189; BGHSt 3, 346 [BGH 14.10.1952 - 2 StR 339/52]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht