Rechtsprechung
| RG, 17.12.1879 - 403/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 17.12.1879 - 403/79
- RG, 23.12.1879 - 403/79
Papierfundstellen
- RGSt 1, 124
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.12.1959 - 1 StR 552/59
Rechtsmittel
Zwar kann ein Beamter Geldbeträge auch dann in amtlicher Eigenschaft empfangen, wenn er zur Entgegennahme nicht zuständig ist, der Einzahlende ihn aber für zuständig hält und der Beamte dies weiß (RGSt 1, 124; 51, 113, 116; 71, 106, 107; BGH 1 StR 399/51 vom 23. Oktober 1951; 1 StR 435/51 vom 13. November 1951; BGH NJW 1952, 191 Nr. 17). - BGH, 13.11.1951 - 1 StR 435/51
Rechtsmittel
In amtlicher Eigenschaft empfängt Gelder z.B. auch ein unzuständiger Beamter, der sich für zuständig hält, ebenso ein unzuständiger Beamter, den der Übergeber für zuständig hält und der dies weiss (RGSt 1, 124; 51, 113, 116; 71, 106; Urteil des Senatsvom 23. Oktober 1951 - 1 StR 399/51 -).
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