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Rechtsprechung
   RG, 14.01.1884 - 2934/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1884,451
RG, 14.01.1884 - 2934/83 (https://dejure.org/1884,451)
RG, Entscheidung vom 14.01.1884 - 2934/83 (https://dejure.org/1884,451)
RG, Entscheidung vom 14. Januar 1884 - 2934/83 (https://dejure.org/1884,451)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 10, 178
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 294/60
    Ob dies der Fall ist, ist allerdings nicht danach zu beurteilen, ob der angewandte Stoff allgemein hierzu geeignet ist, sondern ob er nach den besonderen Umständen des Einzelfalles angesichts der angewandten Menge, der körperlichen Beschaffenheit des Opfers sowie der Art der Anwendung diese Fähigkeit hat (RGSt 10, 178; OGHSt 3, 90, 92; BGHSt 4, 278).
  • BGH, 28.04.1953 - 1 StR 158/53

    Rechtsmittel

    Das Verbrechen der Vergiftung (§ 229 StGB) setzt voraus, dass das angewandte Mittel zur Gesundheits zerstörung , nicht nur zur Gesundheits beschädigung geeignet ist (RGSt 10, 178).

    Nach der ständigen Rechtsprechung genügt hierzu nicht, dass das Gift seinem Wesen nach an sich zur Zerstörung der menschlichen Gesundheit geeignet ist; erforderlich ist vielmehr, dass ihm in der beigebrachten Menge sowie nach der Art der Verabreichung und nach der Körperbeschaffenheit des Opfers diese Eignung zukommt (RGSt 10, 178, 180; RGJW 1893, S 117 Nr. 19; DRZ 1931 Rechtspr Nr. 775; DStR 1936 S 289; OGHSt 3, 90, 92; OLG Hamm HESt 2, S 292).

  • BGH, 10.10.1978 - 1 StR 345/78

    Abgrenzung von Gesundheitszerstörung und Gesundheitsschädigung bei …

    Hierzu genügt nicht, daß das Gift seinem Wesen nach an sich zur Zerstörung der menschlichen Gesundheit geeignet ist; erforderlich ist vielmehr, daß ihm in der beigebrachten Menge sowie nach Art der Verabreichung und nach der Körperbeschaffenheit des Opfers diese Eignung zukommt (BGHSt 4, 278/279; BGH NJW 1976, 1851; RGSt 10, 178; 24, 382, 383; Schröder, JZ 1967, 522, 523).
  • BGH, 05.02.1980 - 1 StR 726/79

    Revision aufgrund Nichtausschöpfung von Beweismitteln eines Tatrichters - …

    Deshalb genügt als Zweck des Handelns bereits eine vorübergehende, allerdings erhebliche Gesundheitsbeschädigung (RGSt 10, 178, 181; 53, 210).
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