Rechtsprechung
| RG, 30.03.1885 - 408/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 12, 138
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.01.1986 - 2 StR 700/85
Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge des Freispruchs wegen einer Brandlegung - …
Richtig ist allerdings, daß eine Einwilligung der Eigentümer die Rechtswidrigkeit der als Brandstiftung zu bewertenden Tat ausschließen würde (RGSt 11, 345, 348; 12, 138; BGH, Urteil vom 9. Januar 1953 - 1 StR 652/52;… Lackner, StGB 16. Aufl. § 308 Anm. 3 a;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 308 Rdn. 14 a). - BGH, 09.01.1953 - 1 StR 652/52
Rechtsmittel
Denn hat der Angeklagte den Strohhaufen im Einverständnis mit Sch. in Brand gesetzt, so konnte er mangels rechtswidrigen Eingriffs in ein fremdes Eigentumsrecht nicht wegen Brandstiftung nach § 308 StGB strafbar sein (RGSt 11, 345; 12, 138; RG JW 1934, 171), auch nicht in der Begehungsform der sog. mittelbaren Brandstiftung (Inbrandsetzung eigener Gegenstände), weil der einzige Gegenstand, dem der in Brand gesetzte Strohhaufen nach seiner Beschaffenheit und Lage das Feuer möglicherweise mitteilen konnte, eine dem Angeklagten selbst gehörende Feldscheune war.
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