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Rechtsprechung
   RG, 16.10.1885 - 2140/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1885,275
RG, 16.10.1885 - 2140/85 (https://dejure.org/1885,275)
RG, Entscheidung vom 16.10.1885 - 2140/85 (https://dejure.org/1885,275)
RG, Entscheidung vom 16. Oktober 1885 - 2140/85 (https://dejure.org/1885,275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Übertreibung

Papierfundstellen

  • RGSt 13, 12
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 04.03.2009 - 5St RR 38/09

    Uneidliche Falschaussage: Abgrenzung zu falscher Verdächtigung bei Ausschmückung …

    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die unwahren Erweiterungen eines wahren Kernsachverhalts zu einer Charakterveränderung der wirklich begangenen Tat führen, sich nunmehr der Kernsachverhalt in der Hauptsache als falsch oder sich in seinem wesentlichen Inhalt als falsch erweist (RGSt 13, 12/13; 15, 391/395;… Zopfs, MK-StGB, § 164 Rn. 35;… Ruß, LK-StGB, § 164 Rn. 11).
  • BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55

    Rechtsmittel

    Wissentliche Übertreibungen oder sonstige Entstellungen rechtfertigen dagegen die Anwendung des § 164 Abs. 1 regelmäßig dann nicht, wenn sie nur Wirkung auf das Strafmaß haben können, aber nicht die Art der von dem Angeschuldigten begangenen Straftat zu dessen Lasten anders (u.a. RGSt 13, 12; 27, 229; 28, 253, 254; BGH JR 1953, 181); line Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur für die Fälle anzuerkennen, in denen das Mißverhältnis zwischen dem wirklichen Geschehen und dem Inhalt der Anschuldigung so groß ist, daß sie der Hauptsache nach als falsch erscheint (u.a. RGSt 27, 229).
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